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Umgang mit Recherchestipendien

 

Regelmäßig werden der ZEIT und ZEIT ONLINE Texte oder Bilder angeboten, die im Rahmen von Stipendien entstehen oder entstehen sollen. Die Redaktionen haben sich Regeln für den Umgang mit solchen Angeboten gegeben. Diese Regeln lauten:

  • Alle Texte, die in der ZEIT und bei ZEIT ONLINE erscheinen, müssen unseren journalistischen Standards genügen. Das gilt auch für mit Stipendien geförderte Beiträge. Inhaltliche Einflussnahme aus politischen, wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen der Stipendiengeber akzeptieren wir nicht.
  • Politische Parteien und privatwirtschaftliche Unternehmen sind keine geeigneten Stipendiengeber.
  • Bei Stipendien von Nichtregierungsorganisationen gilt: Ausschließlich eine Jury mit eindeutig journalistischer Kompetenz muss über das Thema entscheiden. Die Namen der Juroren müssen bekannt sein.
  • Ob ein Stipendium den Kriterien genügt, entscheidet die Ressortleiterin/der Ressortleiter.
  • Bei Stipendien von Organisationen, deren Reputation geeignet ist, das Vertrauen in die Unabhängigkeit von ZEIT und ZEIT-Online zu gefährden, konsultiert der Ressortleiter/die Ressortleiterin die Chefredaktion.
  • Der Autor/die Autorin, die Fotografin/der Fotograf muss die Bedingungen, die an das Stipendium geknüpft sind, offenlegen.
  • Die publizierten Texte dürfen ausschließlich von der Redaktion redigiert und abgenommen werden.