Glaubt man den Beamten im Kieler Finanzministerium, dann ist die Lage eindeutig: Dieser kleine Felsbrocken Helgoland, gerade einmal ein Quadratkilometer groß, wird sich zukünftig über einen wahren Geldsegen freuen dürfen.
In der Nordsee sind ja zurzeit jede Menge Offshore-Windparks geplant. Seit 2001 hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie allein 27 Windparks genehmigt, mehr als 80 sind beantragt. Sie kommen in der Regel auf 200, teilweise auch 400 Megawatt Kapazität. Der Bau eines Windparks kostet Milliarden, sicher. Aber eines Tages werden auch diese Parks dank garantierter Ökostromvergütung Gewinne erwirtschaften – und sind damit gewerbesteuerpflichtig.
Nur: Welche Gemeinde darf eigentlich kassieren? Schließlich liegt der Großteil der Windparks in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) – und da ist bislang aus Sicht der Finanzbehörden „gemeindefreies Gebiet“, also irgendwie Niemandsland. Bislang gibt es keine Regelung, wer eigentlich die Gewerbesteuer erhält, die im Gewinnfall anfällt. Und die Summen darf man wirklich nicht unterschätzen. In Schleswig-Holstein sind etwa die Steuerzahlungen der Windparks an Land inzwischen mit die wichtigste Einnahmequelle für klamme Kommunen. 40 Millionen Euro kassieren sie von den Windparkbetreibern – und zwar jährlich.
Umso spannender die Frage, wie es auf hoher See aussieht. Das Land Schleswig-Holstein ist vorgeprescht und hat bereits im Jahr 2007 eine Verordnung vorgelegt. Helgoland gehöre zum Festlandsockel des Bundeslandes. Demnach dürfe sich die Kommune, die wiederum zum Kreis Pinneberg gehört, über den Geldsegen freuen. Auch wenn die Gewerbesteuer noch aufgeteilt wird zwischen der Gemeinde, wo der Windpark steht, und der Kommune, wo der Betreiber seinen Sitz hat (in der Regel eine Kommune an Land): Es wären Millionensummen, die dem Bürgermeister von Helgoland, Jörg Singer, zuflattern würden.
Singer gibt sich bislang gelassen. Ja, theoretisch sei das vielleicht so, dass Helgoland auf diese Weise schnell in die Liga der reichsten Kommunen Deutschlands katapultiert werden könne. Aber so richtig freuen mag er sich noch nicht. Noch sei unklar, ob Schleswig-Holstein die Gewerbesteuerzuteilung überhaupt selbst regeln dürfe. Und ob nicht doch der Bund noch ein Wörtchen zu sagen habe. Singer:
„Wir benötigen, um sicher zu gehen, mindestens eine Bundes-, wenn nicht sogar eine EU-Verordnung. Auf alle Fälle ist seitens der Nordsee-Anlieger viel Gezerre zu erwarten, wenn klar wird, dass man mit Offshore auch Gewinne einfahren kann.“