Die armen Niederländer, möchte man fast sagen. Tennet, der Stromkonzern aus Arnheim, der unter anderem in Deutschland für den Anschluss der Offshorewindparks in der Nordsee sorgen muss, steht erneut im Fokus. Jetzt wurde bekannt, dass der Offshorewindpark-Betreiber Windreich den Stromnetzbetreiber erstmals vor der Bundesnetzagentur verklagt hat, weil Tennet die Steckdose auf See nicht pünktlich liefern kann. Im Raum stehen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.
Die Klage ist brisant, denn gerade eben hat die Bundesregierung den Referentenentwurf vorlegt, der genau solche Haftungsfragen für Offshorewindparks klären soll. Weil bislang unklar ist, wer eigentlich zahlt, wenn ein Offshorewindpark seinen Strom nicht ins Netz einspeisen kann, verzögert sich der Ausbau der Windenergie gerade immens, halten Windparkbetreiber ihre Investitionen zurück.
Der aktuelle Vorschlag der Regierung sieht vor, dass der Stromnetzbetreiber (also in diesem Fall Tennet) an den Windparkbetreiber 90 Prozent der entgangenen Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zahlen muss. „Aber wir wollen natürlich Erlöse aus produziertem Strom un