Als erste deutsche Kommune will die Stadt Luckau in Brandenburg eine Windkraftsteuer einführen:
„Wir werden die Verspargelung vor unserer Haustür nicht länger hinnehmen“
zitiert die Märkische Oderzeitung Bürgermeister Gerald Lehman. Mehreinnahmen in sechsstelliger Höhe erhofft sich die Stadt, pro Windrad seien etwa 3500 bis 5000 Euro Abgabe geplant. Das Geld will die Stadt für den Ausbau von Spiel- und Sportplätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen nutzen. Rund um Luckau gebe es mehrere dutzend Windräder, 19 weitere seien geplant.
Die Stadtversammlung hat die Steuer schon im Frühjahr beschlossen. Jetzt liegt sie beim Innenministerium, das sie genehmigen muss. Das Wirtschaftsministerium ist offenbar skeptisch und warnt bereits davor, die neue Windsteuer könne Investoren abschrecken. Kaum überraschend, denn in Brandenburg hat sich die Windkraft inzwischen zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor gemausert. Nur in Niedersachsen drehen sich noch mehr Windkraftanlagen. In Brandenburg sind Windräder mit einer Kapazität von 4260 Megawatt installiert. Damit liegt der Windenergieanteil bereits bei 30 Prozent.
Die Geschichte wird wohl leider wie so oft enden – nämlich vor Gericht. Bürgermeister Lehmann hat schon jetzt angekündigt, die Klagen der Windparkbetreiber vor Gericht auszufechten. Und auch wenn Kommunen das Recht zur Steuereinführung haben, stellt der Bundesverband Windenergie die rechtliche Grundlage „sehr infrage“. Die Windsteuer wäre eine Sondersteuer für Klimaschutzinvestitionen.
Was man sich allerdings schon zu Recht fragen kann: Werden die Bürger vor Ort bei der Energiewende genug migenommen? Wenn Bürgermeister Lehmann als Begründung die Verspargelung beklagt – und nicht fehlende Einnahmen der Stadt – dann läuft etwas falsch. Sicherlich lässt sich gut darüber streiten, ob die „betroffenen“ Kommunen nicht noch ein stärkeres Mitspracherecht bei der Standortentscheidung für Windparks haben sollten. Denn ohne die Bürger vor Ort ist die Energiewende nicht zu haben.