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Steuern runter für Klimaschützer

 

Die Deutsche Energieagentur macht Druck: Sie fordert, dass sich Bundesregierung und Bundesrat möglichst flott einigen, wie Gebäudesanierungen steuerlich absetzbar sein könnten. Der Bundesrat hatte kürzlich einen Entwurf eines (Achtung: Wortungetüm:) „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ abgelehnt.

Die Idee der Bundesregierung: Wer sein Haus energetisch auf Vordermann bringt, eine neue Heizung installiert und die Fenster isoliert, soll jedes Jahr zehn Prozent der Kosten als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen können – und zwar zehn Jahre lang. Das Vorhaben zielt vor allem auf Unternehmen bzw. Besitzer von Mehrfamilienhäusern ab. Für sie lohnen sich nämlich in der Regel die Zuschüsse und zinsgünstigen Kredite der KfW nicht so sehr.

Doch der Bundesrat lehnte ab – zu teuer sei das Vorhaben. 1,5 Milliarden Euro soll das Steuerentlastungsgesetz kosten. 900 Millionen Euro würden entgehen, klagten die Länder.

Doch das sei eine kurzsichtige Rechnung, so die dena. Jeder Euro, den der Staat für die energetische Sanierung aufwende, löse das Sechsfache an Investitionen aus, rechnet sie den Länderchefs vor.

Nun bleibt´s spannend, wie es in den kommenden Wochen weitergeht. Die Bundesregierung kann einfach auf ihre geplante Steuerentlastung verzichten. Oder einfach die Zuschüsse der KfW erhöhen. Oder sie einigt sich im Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat.

Sicherlich wäre es sinnvoll, wenn es verschiedene Förderwege gibt. Für einige Hausbesitzer ist der KfW-Geldzuschuss Anreiz genug, um beim Handwerker neue Fenster zu bestellen. Andere – in der Regel wohlhabendere – Gebäudeeigentümer werden dagegen nur dann tätig, wenn sich ihre gesamte Steuerlast mindert. Da die Energie-Einsparpotenziale gerade in den Heizungskellern Deutschlands enorm sind, sollte der Bundesregierung möglichst viel dran gelegen sein, hier Investitionen auszulösen.