Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Bundesregierung will professioneller nach Endlager für Atommüll suchen

 

Bislang gestaltet sich die Suche nach einem Endlager für Atommüll äußerst kompliziert: Gorleben wird seit Jahrzehnten untersucht – mit heftigem Widerstand der Bevölkerung vor Ort. Im Zuge der Energiewende will die Bundesregierung die Endlagersuche jetzt mit mehr Struktur angehen: In einem „Erstentwurf zum Standortauswahlgesetz“, der ZEIT ONLINE vorliegt, schlägt sie ein geordnetes Verfahren für die Suche nach einem Endlager vor.
Die wichtigsten Punkte sind:

– Neugründung eines „Bundesinstituts für Endlagerung“: Das Institut soll politisch unabhängig sein und wissenschaftliche Kriterien für die Standortauswahl erarbeiten: Inwiefern lässt sich der Atommüll noch über Tage lagern, welche Gesteinsformationen kämen für ein unterirdisches Lager in Frage, wie steht es um die Rückholbarkeit, ist diese nötig? Regelmäßig soll es die Öffentlichkeit informieren. Am Ende trifft es die Vorauswahl für die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat über den endgültigen Standort:

„Das Bundesinstitut entscheidet auf Grundlage der durchgeführten Langzeitsicherheitsanalysen, unter Berückcksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und nach vorheriger Stellungnahme der Ethikkommission, welcher Standort die bestmögliche Sicherheit gewährleistet und schlägt nach erneuter Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden vor, an welchem Standort der Vorhabenträger die Planfeststellung nach § 9b Atomgesetz beantragen soll (Standortvorschlag).“

– Neugründung einer „Ethikkommission Sichere Entsorgung“: Die Ethikkommission soll Stellungnahmen zu den möglichen Standorten abgeben und den Prozess beratend begleiten. Sie soll ein gesellschaftliches, kein Fachgremium sein, ähnlich wie die „Töpfer-Kommission“ zum Atomausstieg.

– Öffentlichkeitsbeteiligung: Gleich ein komplettes Kapitel widmet der Gesetzentwurf der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Öffentlichkeit solle frühzeitig, umfassend und systematisch über die Endlagersuche informiert werden. Auch ausländische Behörden sollen informiert werden, wenn ein Standort nur 50 Kilometer von einer Grenze entfernt ist .

Was ist nun von dem Entwurf zu halten? Auf den ersten Blick lässt sich sagen: nicht schlecht, nun kommt es auf die Details an. Entscheidend wird natürlich der Kriterienkatalog sein, den das Bundesinstitut erarbeiten soll. Und werden Bundestag und Bundesrat tatsächlich dem Standortauswahlgesetz zustimmen, wenn die Kriterien für den möglichen Standort noch gar nicht feststehen? Wie unabhängig wird das Bundesinstitut am Ende tatsächlich sein – und braucht es überhaupt eine weitere Behörde, wenn doch bereits das Bundesamt für Strahlenschutz viel Expertise hat? Was ist zudem mit Gorleben? Hier laviert der Entwurf, ob das Endlager in Niedersachsen vom Tisch ist oder nicht und ob es einen Erkundungsstopp gibt.

Das Wort „Erstentwurf“ ist groß über die insgesamt 21 Seiten gedruckt. Mal schauen, wie viele Versionen es noch geben wird. Bis zum Sommer will die Regierung das Gesetz verabschieden, allerdings betont sie, dass man sich nicht unter einen Zeitdruck setzen wolle.