Heute hat die Bundesregierung ein großes Energiepaket verabschiedet, das nicht nur den Ausstieg aus der Atomenergie festzurrt, sondern auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ändert. Das EEG setzt die Vergütungssätze für Ökostrom fest, die jeder Windmüller oder Solarwirt erhält. Wirklich interessant sind die Folgen für die Windbranche.
Die Offshore-Windparks dürfen sich über eine kräftige Erhöhung der Vergütungssätze freuen. Auch die Degression (die gesetzlich garantierten Fördersätze je Kilowattstunde Ökostrom sinken von Jahr zu Jahr um einige Cents) verschiebt sich bei Offshore-Windstrom um noch einmal drei Jahre, da sich der Offshore-Ausbau verzögert habe, wie es im Entwurf heißt.
Anders dagegen die Situation für Windräder an Land. Unter den Ökostrom-Varianten Wind, Sonne, Biomasse, Geothermie sind sie ja zurzeit die kostengünstigste Alternative. Eine Erhöhung der Fördersätze für Windräder an Land sieht der EEG-Entwurf nicht vor. Stattdessen werden zwei Boni gestrichen, unter anderem der Repowering-Bonus.
Und ich würde jetzt mal sagen: Es hätte schlimmer kommen können (auch wenn der Bundesverband Windenergie die EEG-Novelle klagt). Warum sollte eine Technologie noch stärker per Umlage aller Stromkunden gefördert werden, wenn sich doch gerade zeigt, dass sie inzwischen fast auch ohne Zuschüsse im Vergleich zum konventionellen Strom mithalten kann. Das BMU kommt zu folgendem Schluss:
„Der leichte Rückgang der Neuinstallationen im vergangenen Jahr ist nicht auf die Vergütung zurückzuführen, sondern auf eine zu geringe Ausweisung von Eignungsflächen, den langen Winter und sonstige Hemmnisse (z.B. Radar-Problematik). Für den weiteren Ausbau kommt es daher entscheidend darauf an, dass in den Ländern genügend Eignungsflächen ausgewiesen und restriktive Höhenbegrenzungen aufgehoben werden.“
Man kann gespannt sein, ob der EEG-Entwurf so den Bundestag passieren wird, oder ob es noch zu weiteren Änderungen kommt. Zu Recht wird ja etwa befürchtet, dass von der Offshore-Förderung vor allem die vier großen Stromkonzerne E.On, RWE, Vattenfall und EnBW profitieren, die sich das finanzielle Risiko der Offshore-Technologie leisten können.
Wenn man die Vier nicht überfördern will, sollte man vor allem ihre Marktmacht brechen. Das lässt sich nicht machen, indem man an den Offshore-Vergütungssätzen laboriert. Dafür braucht es strukturelle Eingriffe. Ein“Entflechtungsgesetz“, das Schwarz-Gelb laut Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2009 plant, gibt es allerdings immer noch nicht.