In Hamburg ist ein gefährlicher Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung freigekommen. Wie kann das sein?
Geht eine Sache richtig schief, steckt dahinter meist eine ganze Serie von Versäumnissen. So ist es auch im Fall von Thomas B., der in diesen Tagen aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde, obwohl er weiterhin als gefährlich gilt. Er missbrauchte im Jahr 2003 in seiner Wohnung vier Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren. Zuvor hatte er einigen von ihnen Drogen gegeben.
Jetzt kommt er frei, was mit Sicherheit ein Fehler ist – denn vernünftig therapiert ist Thomas B. bis heute nicht, auch wenn sein Urteil bald zwölf Jahre zurückliegt und der Richter ein »höchstes Risiko« für Wiederholungstaten sah. Mehrere Therapieversuche sind gescheitert, heißt es in Justizkreisen, weil keine therapeutische Beziehung zustande gekommen sei.
Und das ist – ehe es gleich um die Fehler der Behörden geht – ein gewaltiges Versäumnis des Täters: Er hatte zwölf Jahre lang Zeit, um seine gefährliche Störung zumindest zu lindern. Und er hat sie nicht genutzt. Die Fehler allein beim Staat zu suchen, wie es manche jetzt tun, blendet einen Hauptverantwortlichen der Misere aus.
Dennoch sieht der Staat in diesem Fall ebenfalls traurig aus – sowohl die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel als auch die zuständigen Richter am Oberlandesgericht. Letztere haben das Gefängnis im März 2015 dazu verpflichtet, Thomas B. binnen vier Wochen den Besuch eines namentlich genannten Therapeuten zu ermöglichen, mit dem er tatsächlich bereit war zu arbeiten. Ausdrücklich ordneten sie an, dass die Therapie in der Praxis des Therapeuten erfolgen müsse. Die Wächter sollten eben vor der Tür warten. Das klang gut, doch haben es sich die Richter zu einfach gemacht.
Jedenfalls kamen die Sicherheitsexperten des Gefängnisses zur Ansicht: Gleich fünf Beamte seien nötig, um die Praxis abzusichern, was wiederum dem Therapeuten zu viel war. Er lehnte ab und bot an, die Sitzungen stattdessen in der Anstalt abzuhalten. Was wiederum der Täter nicht wollte. Kafka wäre ein perfekter Autor gewesen für diese Geschichte.
Am Ende, und das bleibt das größte und fatale Versäumnis, hat das Gefängnis den Richtern monatelang keine Alternative vorgeschlagen. Deshalb ließ die Kammer Thomas B. frei.
Jetzt müssen alle Beteiligten hoffen, dass er mit seiner Freiheit gut umgehen kann, auf die er nicht vorbereitet ist. Auch wenn er seit wenigen Wochen doch noch von seinem Wunschtherapeuten behandelt wird: Der ist umgezogen, in eine neue Praxis.