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Züchtigungsrecht

 

Leser Reinhard A. gibt folgendes zu bedenken:

Und die Richterin hatte DOCH RECHT, mit ihrer marokkanischen Kulturkreis-Argumentation, Herr Jörg Lau!

Sie schreiben im letzten Absatz:
” Die Kulturkreis-Argumentation der Richterin, die sich so wissend aufspreizt, ist in Wahrheit ein Zeichen von Ignoranz.(…)
Marokko hat vor Jahren nämlich das Familienrecht auf eine für die islamische Welt umstürzende Weise verändert”.

Aber das mar. Familienrecht wurde erst 2004 reformiert, der marokkanische Ehemann wuchs somit nach dem alten archaischen frauenfeindlichen Recht auf und lebte mit diesem Recht, aber nicht mehr mit dem reformierten mar. Familenrecht!
Die Familienrichterin zitierte somit mit Recht das archaische
Züchtigungsrecht. Entscheidend ist, was der Marokkaner verinnerlichte, was er für sein marokkanisches Recht hielt.

Das lässt sich nun nach meiner Meinung genau iim Sinn meiner Argumentation wenden: Wenn der Mann so geprägt war, gibt es noch mehr Grund, die Frau unter Ausschöpfung unseres Rechts vor ihm zu schützen. Und zum Schutz trägt die vorzeitige Auflösung der Ehe erheblich bei. Sie ist für den Mann keine Formalität, sondern eine klare Ansage, dass er hier nicht mehr zuständig und also auch in seiner „Ehre“ nicht mehr betroffen ist.