Der türkisch-deutsche Pressedienst Europress berichtet, dass nahezu alle in Deutschland erscheinenden türkischen Zeitungen heute einen Aufmacher über das Treffen Ministerpräsident Erdogans mit der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung haben. Maria Böhmer ist derzeit auf einer Reise durch die Türkei.
Dabei sei Böhmer von Ministerpräsident Erdogan wegen des Zuwanderungsrechts stark angegriffen worden, der von einer „diskriminierenden und spaltenden“ Rechtspraxis gesprochen habe.
„Das Zuwanderungsrecht tut weh“, betitelt die eher liberale MILLIYET ihre heutige Ausgab. Eine „Ermahnung an Merkel aufgrund der Bräute“, will die SABAH aus dem Gespräch herausgehört haben, während die national-islamische TÜRKIYE fordert: „Lasst die Bräute nicht weinen.“
Lasst die Bräute nicht weinen! Das ist mein Lieblingsspruch!
Die Bräute weinen also, weil sie Deutsch lernen müssen.
Sie weinen, weil man sie in Zukunft nicht mehr so umstandslos als sprachlose Dummerchen importieren kann.
Sie weinen, weil die deutsche Bundesregierung ihnen ein Minimum an Selbständigkeit mit auf den Weg geben will, indem es sie zum Sprachenlernen schickt.
Die Bräute weinen, weil der deutsche Staat sie diskriminiert, indem er ihnen grundlegende Sprachkenntnisse abfordert, damit sie in der Begleitung ihrer Kinder und in der Verfolgung ihres eigenen Weges souveräner werden.
Diese türkische Kampagne gegen das neue Zuwanderungsrecht ist ein Hohn!
Hintergrund ist die Tatsache, dass mit dem neuen Zuwanderungsrecht nachziehende Ehepartner aus der Türkei bereits vor einer Abreise nach Deutschland einen Deutschkurs erfolgreich bestehen müssen. Zudem wird Erdogan in der SABAH mit den Worten zitiert: „Sollen wir jetzt auch bei deutschen Ehegatten die gleiche Praxis einführen?“
Erdogan ist ja noch einigermassen gemässigt in seinem Furor. Claudia Roth zieht locker an ihm vorbei:
„DAS NEUE ZUWANDERUNGSRECHT IST RASSISTSISCH GEGENÜBER TÜRKEN!“
Mit diesen Worten macht die HÜRRIYET ihre heutige Ausgabe auf und zitiert dabei die Parteivorsitzende der Grünen. Das „familienspaltende“ neue Recht vertrage „sich nicht mit den Antidiskriminierungsgesetzen“, verlange „von Bürgern der Türkei den Nachweis von Deutschkenntnissen, bevor sie nach Deutschland einreisen, während Bürger anderer Staaten dies nicht leisten müssen“. Dies sei „regelrechter Rassismus“, so Roth, die sich wünsche, dass das neue Zuwanderungsrecht, vor dem Bundesverfassungsrecht verhandelt werde. Sie könne „die Wut und die Enttäuschung der Türken“ gut verstehen.
Frau Roth sieht sich als Feminstin. Dieser haarsträubende Versuch, mit einem Rassismus-Verdacht ein Gesetz anzugreifen, das in Wahrheit eben nicht nur Türken betrifft (die stellen bloss die größte Gruppe beim Ehegattennachzug). Die Erfordernis des Sprachnachweises betrifft alle als Ehegatten nachziehenden Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen. Ausgenommen sind EU-Ausländer und Ausländer, die kein Visum brauchen. Hier die Anwendungshinweise des Innenministeriums zu geänderten Nachzugsrecht.
WIE KOMMT EINE BUNDESTAGSABGEORDNETE UND PARTEIVORSITZENDE DARAUF, DIESE REGELUNG ALS RASSISTISCH ZU BEZEICHEN?
Soeben flattert eine Pressemitteilung von Frau Böhmer auf den Tisch:
Böhmer betont, die Regelung zum Spracherwerb gelte für die große Mehrzahl aller Länder. Die Staatsministerin warb bei der türkischen Regierung dafür, nachzugswillige Ehepartner beim Spracherwerb in der Türkei zu unterstützen.
Vorwürfe, das Gesetz diskriminiere die Betroffenen oder verletze sie gar in ihren Menschenrechten, wies Böhmer auch in Gesprächen mit Vertretern des türkischen Parlamentsausschusses für Menschenrechte klar zurück „Der Begriff der Diskriminierung ist hier völlig fehl am Platz. Bildung ist ein Bürgerrecht, keine Menschenrechtsverletzung“, betonte Böhmer. Zugleich ermutigte sie die Parlamentarier, sich auch in der Türkei weiterhin für eine Verbesserung der Menschenrechtslage einzusetzen.
Sehr gut, die Frau.