Ein Artikel auf der Achse des Guten über die Diskriminierung von Türken durch die Firma SIXT:
… einen gut gekleideten jungen Mann mit perfekten Manieren und einem akzentfreien Deutsch. Nur aufgrund des Namens war anzunehmen, dass es sich hierbei um einen jungen Mann mit türkischen Wurzeln handeln könnte.
…
Bestätigung sowie Mietwagenvoucher der Firma Sixt wurden dem Kunden per Mail zugestellt.
Der Kunde traf pünktlich bei der Mietwagenstation von Sixt ein, um den Wagen zu übernehmen.
Das Personal ließ sich, wie üblich, den Führerschein sowie die Personalien des Fahrers geben. Dann begann das Unglaubliche.
Der Fahrer besaß einen gültigen deutschen Führerschein, außerdem einen Personalausweis, ausgestellt vom türkischen Generalkonsulat in Deutschland.
Mit anderen Worten, wir haben es hier mit einem Deutsch-Türken zu tun, der junge Mann ist in Deutschland geboren, hier aufgewachsen, zur Schule gegangen und hat hier studiert.
Das Personal der Firma Sixt übergab den Wagen nicht an den Kunden, sondern verlangte die Aufenthaltsgenehmigung für die BRD, um dann zu prüfen, ob er berechtigt ist, hier bei uns in Deutschland einen PKW anmieten zu dürfen. Diese Aufenthaltsgenehmigung, logischerweise unbefristet, befand sich jedoch im Reisepaß des Kunden, und der Reisepaß wiederum lag am Wohnort des jungen Mannes, ca. 40 km von Frankfurt entfernt.
Sixt stellte ihn vor die Alternative: Entweder Sie fahren nach Hause und holen die Aufenthaltsbescheinigung oder es gibt kein Auto.
Vollkommen hilflos rief der Kunde in seinem Reisebüro an. Die Mitarbeiterin war völlig sprachlos und verstand die Welt nicht mehr. (…) Welche Möglichkeit gäbe es, damit der Kunden das Auto übernehmen kann? Das Reisebüro hätte für alles gebürgt. Aber nein, erfuhr sie, es gäbe eine Anweisung aus München, verfaßt von Herrn Erich Sixt persönlich, dass türkische Staatsbürger bei Sixt keine Mietwagen anmieten dürfen!
(…)