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Auch Kinder können wählen!

 

© Familienministerium
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Das am 22. September Bundestagswahl ist, habt Ihr sicher schon mitbekommen. Und auch, dass erst wählen darf, wer deutscher Staatsbürger und über 18 Jahre alt ist. Doch wisst Ihr wirklich, was gemeint ist, wenn Ihr Worte wie Bundestag, Koalition oder Wahlhelfer hört?

Das Kinder-Ministerium, die Website des Bundesfamilienministeriums für Kinder, möchte Euch deshalb die wichtigsten Begriffe rund um die Bundestagswahl in der neuen Rubrik „Wie?Was?Wahl!“ erklären. Und zwar so, dass auch junge Nachwuchs-Wahlexperten wissen, worum es geht. Und dabei könnt Ihr mitmachen: Schickt an das Ministerium Begriffe rund um die Bundestagswahl, die Ihr gerne erklärt haben möchtet. Die am häufigsten genannten werden in „Wie?Was?Wahl!“ aufgenommen und erklärt. Die neue Rubrik geht dann in der Woche vor der Bundestagswahl online.
Eure Vorschläge schickt Ihr am besten per Mail an info@kinder-ministerium.de.