Einen sicheren Zufluchtsort zu finden – darauf hoffen viele Flüchtlinge, wenn sie in fremde Länder kommen. Nicht immer wird ihnen der Schutz gewährt
Brüder Azad und Tigris und ihre Eltern müssen in dem Film „Hoppet – Der große Sprung ins Glück“ fliehen. Sie tun das nicht, weil sie einfach lieber in einem anderen Land leben wollen, sondern weil sie sich in ihrer Heimat bedroht fühlen. Man sagt auch, Menschen wie diese Familie suchen in anderen Ländern Asyl. Der Begriff Asyl stammt aus dem Griechischen und bedeutet Zufluchtsort oder Unterschlupf. Im deutschen Grundgesetz steht, dass »politisch verfolgte Menschen« ein Recht darauf haben, bei uns Schutz zu bekommen. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
Dass Menschen fliehen, kann ganz unterschiedliche Gründe haben: Einige werden in der Heimat von den Machthabern verfolgt oder wurden gefoltert, einige erlebten schon lange Krieg in ihrem Land. Auch Kinder sind davon betroffen und fliehen manchmal allein, weil sie von ihren Eltern fortgeschickt werden, so wie Azad und Tigris. Der Weg in ein sicheres Land aber ist schwierig. In den meisten Staaten benötigt man ein Visum, um einzureisen. Für Flüchtlinge gibt es solche Papiere jedoch nicht. Oft kommen sie deshalb mit falschen Pässen oder auf gefährlichen Wegen heimlich über die Grenze. Sie machen sich von sogenannten Schleppern abhängig, Menschen, die ihre Reise planen und begleiten – und sich das teuer bezahlen lassen.
Schafft es ein Flüchtling bis nach Deutschland, muss er bei uns einen Antrag auf Asyl stellen. Dafür meldet er sich bei der Polizei oder einer Behörde. Ob ein Mensch ein Anrecht auf Asyl hat, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgekürzt BAMF. Denn auch wenn das Recht auf Schutz in unserem Grundgesetz steht, gilt es nicht für alle Flüchtlinge; zum Beispiel nicht für Menschen, die vor Armut, Bürgerkriegen, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit fliehen. Nur dann, wenn ihr Heimatstaat sie nicht schützen kann (etwa weil andere mächtige Gruppen sie verfolgen) oder wenn der Staat selbst sie bedroht, haben sie einen Anspruch auf Asyl in Deutschland. In einigen Ländern muss man nämlich leider nichts Unrechtes getan haben, um die Machthaber gegen sich aufzubringen. Es reicht schon, wenn man zum Beispiel einen »falschen« Glauben oder eine andere Meinung zur Politik hat. Dann gelten die Flüchtlinge als »politisch Verfolgte«.
Um herauszufinden, warum die Menschen geflohen sind und ob sie nach unserem Gesetz einen Anspruch auf Asyl haben, werden die Flüchtlinge von Mitarbeitern des Bundesamtes befragt. Diese informieren sich zudem über die Lage im Heimatland des Flüchtlings und entscheiden dann, ob er Asyl bekommt. Wenn ja, darf er zunächst für drei Jahre in Deutschland bleiben. Danach wird neu entschieden. Ist er mit seiner Familie geflohen, gilt das Asyl meist auch für sie. Flüchtlinge bekommen eine Unterkunft, Gutscheine oder Geld für Essen und werden versorgt, wenn sie krank sind. Außerdem sollen sie Deutsch lernen. In der Regel dürfen Asylberechtigte nach einiger Zeit auch eine Arbeit suchen. Allerdings ist das für sie oft schwer, weil zum Beispiel deutsche Arbeitslose Vorrang bei der Vergabe einer freien Stelle haben.
Einige Flüchtlinge, die zu uns kommen, gelten nach dem Gesetz nicht als »politisch Verfolgte«, es kann aber trotzdem sein, dass sie erst einmal bleiben dürfen – zum Beispiel weil sie keinen Pass haben oder weil es in ihrer Heimat vielleicht eine schlimme Hungersnot gibt. Diese Flüchtlinge sind dann in Deutschland nur »geduldet« und haben weniger Rechte. Sie dürfen zum Beispiel nicht arbeiten und keine eigene Wohnung beziehen. Viele geduldete Flüchtlinge bleiben dennoch lange Zeit in Deutschland – und bangen jeden Tag, dass sie wieder in ihre Heimat zurückgeschickt werden.
Katrin Hörnlein