Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Keine Milde für Sierra Leones Kriegsverbrecher

 

Zur Milde sahen die Richter keinen Grund. 50 Jahre Haft – so lautet die Strafe des internationalen Sondergerichts für Sierra Leone für Alex Tamba Brima und Santigie Borbor Kanu, der dritte Angeklagte Brima Bazzy Kamara erhielt 45 Jahre. Die drei gehören zu den Anführern des „Armed Forces Revolutionary Council“ (AFRC), einer Gruppe von Putschisten, die 1997 in der sierraleonischen Hauptstadt Freetown die Regierung stürzte und dann mit den Rebellen der „Revolutionary United Front“ (RUF) ein Duo des Terrors gegen die Zivilbevölkerung bildete.

Wie in diesem Blog berichtet, hatte das Sondergericht die drei bereits im Juni wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen in die Menschlichkeit in elf Fällen schuldig gesprochen – darunter Massenvergewaltigung, Sklaverei und, zum ersten Mal in der Geschichte der internationalen Strafjustiz, Rekrutierung von Kindersoldaten. Die vorsitzende Richterin Julia Sebutinde, die auch den Prozess gegen Charles Taylor leitet, konnte bei der Strafzumessung keine mildernden Umstände finden. Keiner der Angeklagten, heisst es in der Begründung, habe auch nur die geringste Reue gezeigt.
Dass die drei Berufung einlegen werden, gilt als höchstwahrscheinlich, und solange bleiben sie weiter im Gerichtsgefängnis in Freetown inhaftiert.

Sollten die Urteile bestätigt werden, beginnt die Suche nach einem Haftplatz im Ausland. Die nationalen Gefängnisse in Sierra Leone befinden sich in einem katastrophalen Zustand, sowohl in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, als auch auf die Versorgung der Gefangenen. Die drei in einer überfüllten Zelle ohne angemessene Nahrung dahinsiechen zu lassen, wäre zwar durchaus im Sinne der tausenden von Opfern, die die AFRC und die RUF hinterlassen haben. Aber Rachsucht, und sei sie noch so verständlich, lässt sich nun einmal nicht mit dem Völkerstrafrecht vereinbaren. Also werden Brima, Kanu und Kamara ihre Strafe womöglich in Schweden oder Österreich absitzen. Mit beiden Ländern hat das Sondergericht in Sierra Leone Abkommen zur Übernahme von rechtskräftig Verurteilten abgeschlossen. (Genauso verfahren auch die UN-Tribunale für Ruanda und das ehemalige Jugoslawien mit ihren Verurteilten).
In Freetown wird unterdessen weiterverhandelt und beraten. Der Prozess gegen drei Anführer der RUF dauert noch an. Im Verfahren gegen führende Mitglieder regierungstreuer Bürgermilizen wird wohl in den nächsten Wochen ein Urteil ergehen.

Bleibt natürlich noch der Prozess gegen Charles Taylor, den ehemaligen Präsidenten Liberias und mutmasslichen Finanzier, Ausrüster und Mitbegründer der RUF. Taylor hat inzwischen einen neuen Anwalt. Das Mandat hat der britische Anwalt Courtenay Griffiths übernommen. Der in Jamaica geborene Jurist hat sich in Großbritannien unter anderem in Prozessen gegen die IRA einen Namen gemacht. Als erste Amtshandlung will Griffiths einen erneuten Verhandlungsaufschub durchsetzen.
Der Prozess, der aus Sicherheitsgründen nach Den Haag verlegt worden ist, sollte eigentlich am 20. August fortgesetzt werden. Aber bis dahin, sagt Griffiths, könnten er und sein Team sich unmöglich in die Gerichtsakten eingearbeitet haben. Vor Herbstbeginn dürfte also im Fall Taylor nichts vorangehen.
Sollte der Ex-Präsident übrigens verurteilt werden, würde er seine Haftstrafe in Großbritannien absitzen.