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Leistungsschutzrecht mit welchem Recht?

 

Der Bayerische Journalistenverband hat ein Gutachten in Auftrag geben, um zu ermitteln, wozu ein Leistungssschutzrecht eigentlich gut wäre. Die Autoren Timo Ehmann und Emese Szilagyi kommen dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass Verlage deutlich mehr davon profitieren könnten als die eigentlichen Urheber, die Autoren.

Zeitschriftenverleger wie Hubert Burda und Matthias Döpfner hatten die Verlagswelt auf ein Schutzrecht für Presseinhalte eingeschworen. „Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben“, Gesetzgeber und Regierungen auf nationaler und internationaler Ebene müssten „die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser schützen“, heißt es in der gemeinsamen Resolution. Unterschrieben haben die Erklärung der Axel Springer Verlag, der Bauer-Verlag, die Verlagsgruppe Ganske, Gruner + Jahr, Spiegel und Zeit-Verlag. Auf Betreiben der CDU gelangte die Forderung in den Koalitionsvertag, Bundeskanzlerin Angela Merkel wird auf den Zeitschriftentagen in Berlin dazu sprechen.

Das Gutachten von Timo Ehmann und Emese Szilagyi fragt nach dem Nutzen eines solchen Schutzrechts für das Allgemeinwohl. „Allein die Tatsache, dass das Verlegen von Printprodukten eine wirtschaftliche Investition bedeute, rechtfertige noch kein weitreichendes Schutzrecht.“

Es gäbe zudem schon jetzt weitreichende Schutzmechanismen für Presseinhalte, so könnten sich Verleger zum Beispiel die Nutzungsrechte von den Autoren übertragen lassen, die Übernahme ihrer Texte durch Suchmaschinen unterbinden und dank des Wettbewerbsrechts gegen unlautere Übernahmen vorgehen. Pressespiegel und die Übernahme von Ausschnitten regele das Zitatrecht. Für den Schutz vor Raubkopien und unlautere Aneignung seien die bestehenden urheber- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen ausreichend.

Das Gutachten beschreibt die unterschiedichen, teilweise gegensätzlichen Interessen von Verlegern und Autoren. Generell problematisieren sie die gängige Buyout-Praxis, die dazu führt, dass Autoren alle Rechte an ihren Texten an den Verlag verlören. Um den finanziellen Ausgleich kümmere sich derzeit die Verwertungsgesellschaft Wort. Die Autoren warnen davor, „den bestehenden Interessensausgleich einseitig zugunsten der Verleger zu verschieben.“ Im Gegenzug müsste man dann den Buyouts einen Riegel vorschieben.

Das Gutachten lässt sich ab dem 3. Dezember in der Zeitschrift Kommunikation und Recht nachlesen.