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Streumunition als „abstrakte Rechtsfrage“

 

Im August wurde bekannt, dass der Mutterkonzern des Herstellers L-3 Communications geächtete Streubomben produziert. Pikant war das vor allem deshalb, weil L-3 Communications auch die Körperscanner herstellt, die im sechsmonatigen Probelauf am Hamburger Flughafen im Auftrag des Bundesinnenministeriums eingesetzt werden.

Das Innenministerium versprach zu prüfen, ob die Verträge gekündigt werden. Während der norwegische Staatsfonds bewusst nicht in L-3 Communications investiert, weil die Firma Waffen produziere, die „durch ihren üblichen Einsatz fundamentale humanitäre Prinzipien verletzen könnten“, gibt es in Deutschland kein behördliches Verfahren, das Investitionen nach bestimmten Kriterien prüfen und bewerten würde.

Dies sei auch nicht notwendig, erklärte jetzt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der LINKEN, da das Übereinkommen über Streumunition Investitionen in Unternehmen, die Streumunition herstellen und entwickeln, nicht ausdrücklich verbietet. Sie habe sich jedoch für die Zeit nach dem 1. August 2010 vergewissert, dass das Unternehmen keine Streumunition im Sinne der am 1. August 2010 in Kraft getretenen Osloer Konvention herstellt:

Der Lieferant der Körperscanner, EAS Envimet GmbH, und auch der Hersteller L-3 Communications, haben schriftliche Erklärungen abgegeben, keine Streumunition im Sinne des Übereinkommens zu entwickeln, herzustellen oder damit zu handeln.

Der Zeitraum vor dem 1. August, in dem der Vertrag verhandelt wurde, interessiert demnach nicht mehr. Und ohne den öffentlichen Druck hätte man vermutlich erst gar nicht geprüft. Denn entsprechende Kriterien gibt es noch immer nicht in öffentlichen Ausschreibungen. Alles weitere sind daher für die Bundesregierung „abstrakte Rechtsfragen“