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Berlin-Bonn: Die finale Abrechnung

 

Wenn Fehlentwicklungen nicht mehr zu leugnen sind, wenn klar wird, dass etwas nicht hinhaut, dann gibt es meist nicht mehr viele Möglichkeiten. Fast immer aber bleiben zumindest zwei: 1. Man stellt sich der Sache und bilanziert. Oder, 2., man flüchtet und hält sich dabei womöglich noch die Ohren zu, um das Geschrei nicht zu hören. Da das hier das Ostblog ist, stellen wir uns der großen Abrechnung und rennen natürlich nicht weg.

Es geht um Bonn vs. Berlin.

Dazu gehen wir nach vorn an die Tafel und schreiben links „Westen“ (also Bonn) und rechts „Osten“ (Berlin). Dann versuchen wir „Plus“- und „Minus“-Zeichen zu verteilen. Das hört sich konstruiert an, hat aber folgenden Hintergrund: Bonn macht gegen Berlin mobil. Und zwar nicht irgendwie latent und nur ein bisschen verstänkert, sondern ganz offiziell. „Bonn“ heißt in diesem Fall ein Rechtswissenschaftler namens Markus Heintzen und an seiner Seite der Bonner Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch. Heintzen hat ein Gutachten vorgestellt, in dem er sagt, dass Berlin gegen das Berlin-Bonn-Gesetz verstößt. Und Nimptsch sagt: Stimmt!

Nun könnte man sagen: Lass doch, soll Wowereit antworten. Aber der macht nüscht. Und so müssen wir hier zwei Rollen übernehmen: 1. die des Schiedsrichters und 2. die von Berlin.

Bonns Vorwurf lautet im Wesentlichen: Zu viele Ministeriumsmitarbeiter arbeiten in Berlin. Nach Nimptschs Rechnung sind das 10.029. In Bonn sind es dagegen nur 8095. Und in dieser 2000er Differenz steckt das „Auweiha!“ der Bonner. Denn nach dem Berlin-Bonn-Gesetz muss die Mehrzahl der Ministerialarbeitsplätze in Bonn angesiedelt sein. Und in der Expertise heißt es zu der aktuell ausgezählten Differenz:

„Das ist objektiv rechtswidrig und verletzt möglicherweise subjektive Rechte der Bundesstadt Bonn.“

Was also spricht „subjektiv für Bonn“, um das „objektiv rechtswidrige“ wieder gerade zu rücken?

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5:2 für Bonn! – Stimmt das?