Auf einer politikwissenschaftlichen Tagung letzte Woche in Potsdam wurde eine in der Öffentlichkeit bisher kaum beachtete Koalitionsoption hinterfragt: die Minderheitsregierung. Der Blick auf unsere europäischen Nachbarn und andere OECD-Staaten zeigt, dass eine solche Konstellation nicht so exotisch ist, wie man vermuten könnte: In Spanien beispielsweise kommen die Sozialdemokraten von José Zapatero auf 164 von 350 Sitzen und sind auf die Stimmen kleinerer Parteien angewiesen; die kanadischen Konservativen um Premier Stephen Harper regieren, obwohl sie mit 124 von 308 Mandaten ebenfalls keine Mehrheit im Parlament stellen; und in Dänemark verfügen Lars Rasmussens „Venstre“ und die Konservativen aktuell zusammen über 64 von 179 Sitzen. Auch in Schweden, den Niederlanden, der Tschechischen Republik, Österreich und einigen anderen Ländern hat man bereits – teilweise langjährige – Erfahrungen mit Minderheitsregierungen gesammelt.
Somit stellt sich angesichts einer möglicherweise sehr schwierigen Koalitionsbildung nach der Bundestagswahl die Frage, ob eine Minderheitsregierung nicht auch ein probates Mittel sein könnte, mit dem man der drohenden Politikblockade nach der Wahl entgehen könnte. Die Erfahrungen der Bundesrepublik Deutschland mit diesem Regierungstyp sind gering. Nachdem Minderheitsregierungen zu Zeiten der Weimarer Republik in engem Zusammenhang mit der Instabilität des gesamten Regierungssystems standen, waren sie nach dem zweiten Weltkrieg nur in Übergangsphasen gegeben – etwa nach dem Bruch der sozialliberalen Koalition 1982.
Es scheint also, als ob das Potenzial dieses Regierungstyps in Deutschland noch nicht ausgereizt wäre. Allerdings gibt es sehr gute Gegenargumente, die sich nicht nur aus der Geschichte der Weimarer Republik, sondern auch aus strategischen Überlegungen der heutigen Zeit speisen: Es ist auffällig, dass Minderheitsregierungen in Ländern beliebt sind, in denen es keine starke zweite Parlamentskammer gibt. In Deutschland jedoch ist der Bundesrat ein wichtiger politischer Akteur, gegen den man kaum regieren kann. Ohne seine Zustimmung könnte nahezu jedes Gesetz gekippt werden und die Regierung wäre somit handlungsunfähig.
Nach aktuellem Stand und unter Berücksichtigung der anstehenden Regierungsbildungen in Thüringen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und dem Saarland scheint einzig eine Bundesratsmehrheit für Schwarz-Gelb realistisch zu sein. Sie könnte auf 37 von 69 Stimmen kommen, falls Schleswig-Holstein nach der Landtagswahl von CDU und FDP regiert werden sollte. Die Große Koalition hingegen hat schon nach der Hessenwahl ihre Mehrheit verloren, da die CDU dort nun nicht mehr alleine, sondern mit der FDP regiert. Durch den anzunehmenden Wegfall zweier weiterer CDU-Alleinregierungen in Thüringen und dem Saarland könnte eine Mehrheitsperspektive im Bundesrat für Länder, die Unions-, SPD- oder von einer Großen Koalition geführt sind, noch ferner rücken. Und Rot-Grün, das in dieser Konstellation nur noch in Bremen regiert, kann gerade mal auf 7 Stimmen (Bremen plus das von der SPD alleine regierte Rheinland-Pfalz) zählen.
Man könnte also schlussfolgern: Schwarz-Gelb sollte die Bundesregierung stellen – egal, ob als Mehrheits- oder als Minderheitsregierung. Aber wäre eine solche Koalition, wenn sie im Bundestag über keine Mehrheit verfügt, politisch tragfähig? Würde der Bundestag unter diesen Umständen eine CDU-Kanzlerin wählen? Einiges scheint dagegen zu sprechen, insbesondere das gemeinsame Credo von SPD, Grünen und Linken, dass Schwarz-Gelb verhindert werden müsse. Der Blick ins Ausland zeigt aber auch, dass Vieles möglich ist: Minderheitsregierungen können sowohl aus einer Partei als auch aus Koalitionen bestehen und sowohl von der politischen Mitte als auch von einem klar definierten Lager aus organisiert werden. Vielleicht ist es angesichts der aktuellen Experimentierfreudigkeit der deutschen Politik (schwarz-grün, Jamaika, rot-rot-grün) für alle Parteien an der Zeit, auch die Option einer Minderheitsregierung neu zu diskutieren.