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War Patrick N. ein Informant?

 


Patrick N. auf einer islamistischen Webseite

Im Februar 2012 kam in Waziristan ein deutscher Islamist durch eine US-Drohne ums Leben: der damals 27-jährige Patrick N. aus Offenbach. Das geht aus einer am vergangenen Wochenende veröffentlichten Internet-Ansprache der „Islamischen Bewegung Usbekistans“ (IBU) hervor, der er sich angeschlossen hatte, und es gibt wenig Grund, daran zu zweifeln; die deutschen Sicherheitsbehörden jedenfalls gehen davon aus, dass es stimmt.

Anders verhält es sich mit weiteren angeblichen Fakten, die ebenfalls in der Ansprache behauptet werden. Vorgetragen wird die Todesmeldung von „Abu Adam“, einem Bonner Dschihadisten, der seit etwa 2008 bei der IBU ist und als offizielles deutschsprachiges Sprachrohr fungiert.

Abu Adam suggeriert in der Ansprache, das Bundeskriminalamt oder der Verfassungsschutz, ganz eindeutig ist das nicht, habe versucht, N. als Informanten zu werben. Außerdem habe ein Polizist diesem noch am Tag seiner Ausreise nach Pakistan Anfang Oktober 2011 mitgeteilt, eigentlich habe der Verfassungsschutz seine Ausreise unterbinden wollen. Aber er, der Polizist, habe das verhindert. Er wisse nämlich, dass N. gar nicht zum Kämpfen nach Pakistan reisen wolle.

Die Geschichte scheint so nicht ganz zu stimmen. Nach mehreren Gesprächen, die ich seit Anfang der Woche geführt habe, ergibt sich ein etwas anderes Bild. Unbestritten ist zunächst einmal, dass N. tatsächlich Kontakt mit der Polizei hatte. Er war nämlich zwischenzeitlich (wenn auch wohl irrtümlich) verdächtig, einen Anschlag zum Jahrestag der Deutschen Einheit 2011 vorbereiten zu wollen; es kam zu einer kurzzeitigen Festnahme. Richtig ist wohl auch, dass der Verfassungsschutz und die hessische Polizei gemeinsam erörterten, ob man seine geplante Pakistanreise, von der sie wussten, unterbinden solle. Aber N. hatte ein neugeborenes Kind, und er hatte erklärt, er wolle es der Verwandtschaft seiner Frau, einer Afghanin, vorstellen – das schienen plausible Gründe zu sein, jedenfalls wohl zu wenig Verdachtsmomente, um ihn aufzuhalten. So kam es, dass N. ungestört ausreisen konnte, samt Ehefrau und zwei Kindern. Deren Verbleib ist übrigens anscheinend unklar.

Wurde N. nun angeworben, als V-Mann des Verfassungsschutzes oder als Kontaktperson oder Informant des BKA, wie Abu Adam insinuiert? In Sicherheitskreisen wird das dementiert. Laut Abu Adam habe der Polizist, der N. am Abreisetag besuchte, ihn gebeten, sich regelmäßig aus Pakistan zu melden. Vielleicht stimmt das, vielleicht nicht. Aber es dürfte sich nach meinen vorläufigen Erkenntnissen dabei nicht um einen Beamten des BKA oder des hessischen Landeskriminalamtes gehandelt haben. Damit bleibt nach meiner Einschätzung nur eine untergeordnete Polizeibehörde übrig.

Ich betone: Das sind vorläufige Erkenntnisse. Wer weiß, was da noch auftaucht.

Mindestens genau so interessant wäre es allerdings zu wissen, wer das eigentliche Ziel bei dem Drohnenanschlag in Waziristan war – und ob die USA wussten, dass ein deutscher Staatsbürger sich an dem Ort aufhielt.

Insgesamt ist N. der bisher fünfte bekannt gewordene Fall eines durch eine US-Drohne getöteten Islamisten aus Deutschland.