Rund zwei Jahre nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und der Polizei in Rostock hat die Staatsanwaltschaft am 15.12. d.J. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren und vier Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch bzw. wesentlich niedrigere Strafen. Insgesamt stehen fünf Neonazis vor dem Landgericht Rostock, ein Verfahren wurde wegen Erkrankung abgetrennt. Die Neonazis gehörten zu den etwa 50 Besuchern eines Rechtsrockkonzertes im Rostocker Stadtteil Gehlsdorf im August 2008. Als die Polizei die Veranstaltung auflösen wollte, griffen die Neonazis die Beamten u.a. mit Bänken und Feuerlöschern an. Nach Polizeiangaben wurden dabei elf Polizisten und drei Neonazis verletzt.
Seit dem 1. September d.J. müssen sich die fünf Angehörigen der extrem rechten Szene vor dem Landgericht Rostock wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Polizei und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie gehören zu den insgesamt 38 Neonazis, die die Polizei im August 2008 nach dem Konzert festgenommen hatte. Die 32 Männer und sechs Frauen im Alter zwischen 19 und 37 Jahren stammten aus Mecklenburg Vorpommern, Schleswig Holstein und Berlin. Bei zwei Angeklagten plädierte die Staatsanwaltschaft auf Bewährungsstrafen, die zwei anderen Neonazi sollen für ein Jahr und zehn Monaten bzw. zwei Jahre und vier Monate in Haft. Ursprünglich waren an diesem Verhandlungstag bereits die Urteile erwartet worden, wegen umfangreicher Beweisanträge der Verteidigung könnte der Richterspruch jetzt am 6. Januar 2011 fallen. Zum Prozessbeginn hatte ein heute 25-jähriger Angeklagter ausgesagt, er habe nicht gewusst, dass es sich bei dem Konzert um eine verbotene Veranstaltung gehandelt habe. Die anderen vier Neonazis machten keine Angaben zur Sache
Hintergrund des Prozesses ist ein Rechtsrockkonzert am 24. August 2008, für das zwei junge Frauen Räumlichkeiten im Rostocker Stadtteil Brinckmansdorf für eine private Geburtstagsfeier angemietet hatten. Nachdem die Polizei die Betreiber über die eigentlich geplante Nutzung aufgeklärt hatten, traten sie wegen Täuschung von dem Mietvertrag zurück. Daraufhin fand das Konzert in einer privaten Halle in Gehlsdorf statt: in dem leer stehenden Gebäude wurde eine provisorische Bühne aufgebaut und ein Getränkeverkauf organisiert. Als die Polizei das ebenfalls als Geburtstagsfeier getarntes Konzert auflösen wollte, wurden die Einsatzkräfte von den Besuchern attackiert. Unter anderem wurden Bierkisten, Bänke und Feuerlöscher auf die Beamten geschleudert. Im Polizeibericht heißt es, die Beamten seien „überaus brutal angegriffen“ worden. Nach Angaben des Verfassungsschutzes in Mecklenburg Vorpommern war die Veranstaltung eines von insgesamt 19 Rechtskonzerten landesweit. Der Prozess gegen die vier Angeklagten wird am 6. Januar 2011 vor dem Landgericht Rostock fortgesetzt, die nächste Verhandlung in dem abgetrennten Verfahren findet am 20. Dezember statt.