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Trotz Haftstrafe: Horst Mahler bleibt auf freiem Fuß

Der RAF-Mitbegründer und ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler zum Beginn des Prozess wegen Volksverhetzung im Landgericht Potsdam 2008. Foto: B. Settnik/dpa (Archiv)

Horst Mahler soll seine Haftstrafe wegen Volksverhetzung eigentlich noch bis 2018 in der JVA Brandenburg/Havel absitzen. Der Holocaust-Leugner kann die Haft aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht antreten – hält aber wieder Vorträge bei Neonazis. Weiter„Trotz Haftstrafe: Horst Mahler bleibt auf freiem Fuß“