ZEITmagazin-Adventskalender 2020 Teilnahmebedingungen

1. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei beschränkt geschäftsfähigen Teilnehmern ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass sich der Teilnehmer für den Wettbewerb registriert und Namen und Anschrift angibt und sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt.

3. In dem Zeitraum vom 1. bis zum 24.12.2020 wird an jedem Tag ein gesonderter Wettbewerb veranstaltet. Der Wettbewerb wird jeweils wie folgt durchgeführt: Morgens gegen ca. 8:00 Uhr wird vom ZEIT MAGAZIN ein Artikel auf www.zeit.de in dem Blog „Heiter bis glücklich, das ZEITMAGAZIN“ (https://blog.zeit.de/zeitmagazin/) veröffentlicht. Dort wird der Gegenstand vorgestellt, der gewonnen werden kann. Die Teilnehmer müssen mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert sein oder können sich dann am selben Tag bis 15:00 für die Teilnahme mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren und ihren Blogkommentar bis 15:00 Uhr mit der dafür vorgesehen Kommentarfunktion einstellen. Spätere Teilnahmen werden nicht berücksichtigt. Aus den rechtzeitig eingestellten Blog-Kommentaren der rechtzeitig registrierten Teilnehmer wählt ein Mitarbeiter der Redaktion des ZEIT-MAGAZIN einen Blog-Kommentar aus, der nach Auffassung des ZEIT-MAGAZIN-Mitarbeiters am überzeugendsten begründet, warum der Verfasser des Blog-Kommentars den an dem jeweiligen Tag in dem Artikel beschriebenen Gewinn gewinnen sollte. Wer gewonnen hat, wird jeweils werktäglich auf dem Blog mitgeteilt. Der Gewinner wird gebeten seine Postanschrift an eine angegebene E-Mail-Adresse zu schicken.

4. Der Teilnehmer des Wettbewerbs versichert, dass er seinen Blog-Kommentar selbst verfasst hat. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein für die Teilnahme an dem Wettbewerb eingestellter Blog-Kommentar sowie sein Name von der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und von ZEIT Online GmbH im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb in gedruckter und digitaler Form veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden können.

857 Kommentare

  1.   staples

    für das couch-gefühl während der feiertage

  2.   Sibylle

    da gibts was auf die Ohren, was Schönes

  3.   mathias

    für das lümmeln auf der couch an den feiertagen

  4.   Bärbche

    Wäre perfekt, um eure informativen und interessanten Zeit-Potcasts auf die Ohren zu bekommen!

  5.   Frank B.chen

    Ein Lauf ohne nicht verrutschende Kopfhörer, ein Träumchen würde wahr werden.

  6.   w.goldner@gmx.net

    …aber nicht jeder bekommt was zu hören, obwohl er es bräuchte!

  7.   Schönberg

    ob das Rapha Logo die Ohrhörer besser macht. Schick schauns aus.

  8.   DagmarHemmie

    Türcken 1: Nicht geeignet für Kinder unter …. 20 Jahre? Auf Eurem Foto sehen die Rapha B &O echt aus wie Schnulli – was habt Ihr mit dem Roll’s Royce unter den Kopfhören gemacht? Lasst die Bässe los – ohne dass der Nachbar genervt ist! Damit auf den Ohren würdet Ihr mir als 80% Schwerhöriger wieder ermöglichen, meine Lieblingsvibes hören zu können.

  9.   Hajo

    Zusätzlich zu meinem Nase-Mund-Schutz brauche ich unbedingt noch was auf die Ohren.

  10.   Dörthe Schmidt

    Endlich was Schönes auf die Ohren:

 

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren.

Anmelden Registrieren