ZEITmagazin-Adventskalender 2020 Teilnahmebedingungen

1. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei beschränkt geschäftsfähigen Teilnehmern ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass sich der Teilnehmer für den Wettbewerb registriert und Namen und Anschrift angibt und sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt.

3. In dem Zeitraum vom 1. bis zum 24.12.2020 wird an jedem Tag ein gesonderter Wettbewerb veranstaltet. Der Wettbewerb wird jeweils wie folgt durchgeführt: Morgens gegen ca. 8:00 Uhr wird vom ZEIT MAGAZIN ein Artikel auf www.zeit.de in dem Blog „Heiter bis glücklich, das ZEITMAGAZIN“ (https://blog.zeit.de/zeitmagazin/) veröffentlicht. Dort wird der Gegenstand vorgestellt, der gewonnen werden kann. Die Teilnehmer müssen mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert sein oder können sich dann am selben Tag bis 15:00 für die Teilnahme mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren und ihren Blogkommentar bis 15:00 Uhr mit der dafür vorgesehen Kommentarfunktion einstellen. Spätere Teilnahmen werden nicht berücksichtigt. Aus den rechtzeitig eingestellten Blog-Kommentaren der rechtzeitig registrierten Teilnehmer wählt ein Mitarbeiter der Redaktion des ZEIT-MAGAZIN einen Blog-Kommentar aus, der nach Auffassung des ZEIT-MAGAZIN-Mitarbeiters am überzeugendsten begründet, warum der Verfasser des Blog-Kommentars den an dem jeweiligen Tag in dem Artikel beschriebenen Gewinn gewinnen sollte. Wer gewonnen hat, wird jeweils werktäglich auf dem Blog mitgeteilt. Der Gewinner wird gebeten seine Postanschrift an eine angegebene E-Mail-Adresse zu schicken.

4. Der Teilnehmer des Wettbewerbs versichert, dass er seinen Blog-Kommentar selbst verfasst hat. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein für die Teilnahme an dem Wettbewerb eingestellter Blog-Kommentar sowie sein Name von der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und von ZEIT Online GmbH im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb in gedruckter und digitaler Form veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden können.

857 Kommentare

  1.   Kwaki

    Er darf sogar an Herd !

  2.   Schlesier

    Wir Kerle können auch was in der Küche.

  3.   xoxitl

    Wenn ich schon keine Schmusekatze in meiner Wohnung haben kann, dann wenigstens digital, die vom Karle….

  4.   tanizeit

    Sackgassental mit vielen „ü“ ’s und‘
    „i“’s, das ich mehrfach genießen durfte. „Wanusstorten“-Häubchen: Vollmondnacht-Baden im Thermalwasser-Außenbecken und wieder mein ehrfürchtig Danken beim Anblick der Berge ringsum. ‚Die steh’n da einfach so ‚rum!‘

  5.   Manfred Fischedick

    Architektur hat die Aufgabe, Menschen sich wohl fühlen zu lassen.
    Das gelingt leider nicht immer und führt oft zu hitzigen Diskussionen.
    Eine Wohlfühloase mit moderner Architektur von Peter Zumthor zu verbinden ist mit der Therme Vals ausgezeichnet gelungen.
    Ein Besuch der Therme Vals wäre für mich ein wahres Geschenk.

  6.   Olga

    Da will ich hin!

  7.   Schlesier

    Erholung pur in malerischer Landschaft.

  8.   Kwaki

    Fantastische Pools,wunderschön !

  9.   Steffi

    Sooooo schööön. Da kann man sicher gut auspannen und es sich gut gehen lassen.
    Liebes Christkind, das wünsch ich mir.

  10.   Vero & Jonas

    Bei der Hochzeit vor vier Jahren haben uns unsere Trauzeugen im Sinne eines Geschenks in Aussicht gestellt, daß sie irgendwann an einem Wochenende unsere Kinder hüten werden, während wir zu zweit nach Vals, in Hotel und Therme, fahren. Wir brauchen die Tagestickets, dann müssen die Trauzeugen nur die Übernachtung bezahlen, und wir können das Geschenk endlich einlösen!

 

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