Am 27. November kommt es zum Volksentscheid über „Stuttgart 21“. Wäre Stuttgart in Bayern, Hessen oder Sachsen würde eine einfache Mehrheit der Ja-Stimmen am Sonntag genügen, um das sogenannte „S 21-Kündigungsgesetz“ in Kraft treten zu lassen. Nun ist Stuttgart aber in Baden-Württemberg. Im Artikel 60 Absatz 5 der entsprechenden Landesverfassung heißt es aber:
„Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.“
Eine einfache Mehrheit der Ja-Stimmen reicht demnach noch nicht aus. Unabhängig davon wie viele sich den an dem Volksentscheid beteiligen, die Mehrheit der Ja-Stimmen muss mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten sein. Andernfalls ist das Gesetz gescheitert – Mehrheit hin oder her. Obwohl es bei normalen Landtags- und Bundestagswahlen in Deutschland keine solche Quoren gibt, hätte die derzeitige Landesregierung in Baden-Württemberg ein solches Quorum bei der Wahl 2011 selbst nicht erreicht, wenn der Regierungsauftrag der Volksgesetzgebung unterliegen würde. Das Beispiel zeigt, dass es am 27. November nicht nur um die Frage nach der Mehrheit sondern auch um die Beteiligungsrate geht.
Absolute Zahlen bzw. neuere Umfragen zur Beteiligung an diesem Volksentscheid liegen mir nicht vor. Aber ein Blick auf Google Insights gibt zumindest Aufschluss darüber, wie sich die zu erwartenden Beteiligungsraten im Ländle sein könnten.
Der Begriff „Stuttgart 21“ wird kurz vor dem Abstimmungstermin in Baden-Württemberg weniger oft gesucht – etwa im Verhältnis 3:5 – wie zum Ende der Schlichtung vor etwa einem Jahr. Allerdings wird dieser Suchbegriff in den letzten Tagen vermehrt nachgefragt. Die Mobilisierung scheint generell zu greifen.
Die Prognose von absoluten Beteiligungsraten für den morgigen Tag erlauben diese Statistiken natürlich nicht. Interessant wäre aber zu sehen, ob sich die messbaren regionale Unterschiede in der Häufigkeit von Suchanfragen, die „Stuttgart 21“ beinhalten, tatsächlich auch in unterschiedliche Beteiligungsraten auswirken.
Die top-10 Orte sind fast ausschließlich in Württemberg zu finden:
In Baden sind die vergleichbaren Werte viel geringer. Karlsruhe kommt zwar noch auf einen Wert von 34, Freiburg aber nur noch auf 26 und Mannheim sogar nur auf 22. Wenn solche Suchabfragen tatsächliches aussagekräftig sind, dann sollten man auch eine erheblich niedrige Beteiligungsraten in den Kommunen an der an der Rheinschiene erwarten.
Wenn Sie heute abstimmungsberechtigt sind, achten sie darauf, dass es ihnen vor lauter „Google Insight“ insights nicht so geht wie dem Mann in diesem Clip der Ja-Sager Kampagne…