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Ehe und Integration

 

Mitbloggerin Miriam meint:
„Diese ganze Fakten sind besorgniserregend.“
Ja, in der Tat. Aber ich habe die jungen Leute aus der Shell-Studie 2000 auch deswegen zitiert, um zu zeigen, dass es gesellschaftliche Normen sind, die Ehen bzw. Beziehungen mit Deutschen torpedieren und nicht Abneigung. Aus vielen Interviews mit Deutschtürkinnen und -Türken in der Studie ging hervor, sie würden gerne, wenn sie dürften, aber sie dürfen nicht.

„Wieviel Zeit haben wir noch?“

Diese Frage müssten sich eigentlich die türkeistämmigen Communities und Familien stellen. Sie müssten einsehen, dass Endogamie und transnationale Heirat Integrationsbarrieren sind, die sie selbst errichtet haben und die von ihnen abgebaut werden müssen.

Ich bin nicht sehr optimistisch, dass das passieren wird,
denn, wie man in diesem Blog unschwer erkennen kann, löst Kritik an arrangierten Ehen und traditionellen Normen einen Abwehrreflex aus, sogar bei den gebildeten türkeistämmigen Migranten, die Pioniere des Wertewandels sein könnten.

Ates, Kelek und Cileli werden von den eigenen Landsleuten nicht als Aufklärerinnen gefeiert, sondern gelten auch bei vielen türkeistämmigen Akademikern als Netzbeschmutzerinnen. Ihnen wird vorgeworfen, Einzelfälle zu verallgemeinern. Nach einem Vortrag von Kelek neulich sagte mir eine empörte Studentin: „Die macht es uns noch schwieriger, uns zu integrieren!“. Die an Kelek gerichteten Wortbeiträge von türkeistämmigen Zuhörern (allesamt Studierenden, z.T. mit Kopftuch) lassen sich so zusammenfassen:
„Bei uns gibt es keine Zwangsheirat, keine arrangierte Ehen und der Islam ist frauenfreundlich.“
Diese Abwehrhaltung ist es, die verhindert, dass ein Prozess der kritischen Reflexion in Gang kommt.

Um die soziale und wertmäßige Integration in die Moderne zu verhindern (d.h. um ihre Kinder nicht an die fremde Gesellschaft zu verlieren), haben sich ein Teil der türkeistämmigen Familien und Communities von Beginn der Migration an auf die Tradition berufen. Nicht bedacht wurde, dass es ohne soziale und wertmäßige Integration bzw. ohne das soziale und kulturelle Kapital, das man dadurch erwirbt, nicht möglich ist, sich erfolgreich bildungs- und berufsmäßig zu integrieren. Anstatt diese unerwünschte Nebenfolge zu thematisieren, setzt man in Teilen der türkischen Communities sogar noch eins drauf: Man beruft sich jetzt auf die Religion als eine Ebene der Legitimation des Status quo, die noch höher ist als die Tradition, um die soziale und wertmäßige Integration zu verhindern. Integrationssoziologisch betrachtet ist das Selbstsabotage. Aus Sicht der betreffenden Migranten ist es rationales Handeln, denn der Verlust der Kinder – oder der Ehre – wiegt schwerer als schulischer Misserfolg oder Arbeitslosigkeit.

Es ist schade, dass einige der klügsten deutschtürkischen Köpfe eine Lanze für die Tradition brechen. Zu ihnen zähle ich Ekrem Senol von jurblog, der auch für Milli-Görüs schreibt. Vielleicht könnte man ihn als Jurist zum Umdenken bewegen mit einem Hinweis auf Artikel 16 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, der lautet:

„1.Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2.Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. (…)“

Die strenge Endogamienorm in den traditionellen türkeistämmigen – sowie in anderen – Migranten-Communities verstößt gegen Artikel 16.1, denn diese Norm gebietet es den Mitgliedern, nur Menschen der eigenen Ethnie und Religion zu heiraten. Und arrangierte Ehen, wenn sie nicht auf ausdrücklichen Wunsch der künftigen Ehegatten hin in die Wege geleitet werden, verstoßen gegen Artikel 16.2. Es kommt häufig vor, dass Eltern die Ehe einfädeln und ihre Kinder erst zu einem späteren Zeitpunkt in ihre Pläne einweihen. Aus Liebe zu und Respekt vor Eltern und Familie willigen die Betroffenen in die Heirat ein. Auch ein solches Arrangement verstößt gegen Artikel 16.2, denn die „Willenseinigung der künftigen Ehegatten“ ist eingeschränkt durch gesellschaftliche Normen der Liebe, der Rücksichtnahme und des Respekts, die das Wohl des Kollektivs über das individuelle Glück stellen und genauso viel oder sogar mehr Zwang ausüben können wie physische Gewalt.