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Extrem rechter Schulassistent kehrt nicht an Göttinger Gymnasium zurück

 

Ein NPD-Mitglied und ehemaliger Schulassistent aus Göttingen wird nicht mehr in den Schuldienst am Göttinger Max Planck Institut zurück kehren. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, auf den sich die Landesschulbehörde und der Anwalt des Neonazis am 20. August dieses Jahres vor dem Arbeitsgericht Göttingen geeinigt haben. Danach wird der 30-jährige Marco B. zwar weiterhin vom Land Niedersachsen beschäftigt, der Neonazi erklärte sich aber einverstanden, zu den bisherigen Arbeitsbedingungen in einem anderen Arbeitsbereich in den Landkreisen Göttingen und Osterode zu arbeiten. Außerdem muss das Land die ausstehenden Monatslöhne seit der Einstellung der bisherigen Zahlungen Anfang des Jahres begleichen.

Nur drei Tage nach dem Ende der Weihnachtsferien im Januar dieses Jahres hatten sich die Türen des Max Planck Gymnasiums für Marco B. wieder geschlossen. Auf Weisung der Landesschulbehörde durfte der 30-jährige Schulassistent seine Arbeitsstätte, das Göttinger Max-Planck-Gymnasium, nicht mehr betreten. Die Behörde hatte ihn als Mitglied einer rechtsextremen Organisation mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Dem voraus gegangen war eine anonyme Mail, in der Unbekannte die örtlichen Medien über die Aktivitäten des 30-jährigen informiert hatten. Danach soll Marco B. der rechtsextremen Kameradschaft Northeim angehören und Mitglied der NPD sein. In der Zwischenzeit bestätigte auch die Göttinger Polizei die per mail veröffentlichten Erkenntnisse über Marco B., nach denen er ein enger Vertrauter des mehrfach vorbestraften NPD-Politikers Thorsten Heise ist und für ihn organisatorische Aufgaben übernimmt. Außerdem soll der 30-jährige nach Polizeiangaben als NPD-Vorsitzender des Unterbezirks Göttingen fungieren. Zum Zeitpunkt seiner Kündigung lief in Thüringen gegen ihn außerdem noch ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Gemeinsam mit vier weiteren Tätern soll er bei einer NPD Veranstaltung in Pößneck einen am Boden liegenden Mann getreten und geschlagen haben. Da zum Zeitpunkt seiner Kündigung aber noch kein Urteil gefallen war, beantragte der Neonazi mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Göttinger Arbeitsgericht eine Weiterbeschäftigung an dem Göttinger Gymnasium. Der Schulassistent habe zudem keinen Unterricht erteilt und auch keinen direkten Kontakt zu Schülern gehabt, sagte der Rechtsanwalt des 30-jährigen, Klaus Kunze. Aus diesem Grund sei die Suspendierung rechtswidrig, denn sein Klient habe weder auf die Schüler Einfluss genommen noch bestehe diese Gefahr in Zukunft. Außerdem handele es sich um eine „Verdachtskündigung“: in dem damals noch laufenden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sei nicht mit einer Verurteilung zu rechnen, so Kunze noch im Januar. Das Arbeitsgericht wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung mit der Begründung ab, es gebe keine ausreichenden Gründe für „eine besondere Eilbedürftigkeit“. Weil ihm sein Gehalt weiter gezahlt wird, habe er weder besondere Nachteile noch eine Notlage zu erleiden. Angesichts dessen sei dem 30-jährigen zuzumuten, eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten. Die Wartezeit betrug ein halbes Jahr, bis jetzt die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht stattfand. Vor vier Wochen war in Pößneck bereits der Prozess gegen den NPD Aktivisten wegen Beteiligung an der gewalttätigen Attacke zu Ende gegangen: gegen eine Geldauflage in Höhe von 900 Euro wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt. Eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Göttingen. Weil die Anklageschrift des inzwischen eingestellten Verfahrens der einzige Beweis der Landesschulbehörde war, prognostizierte ihr die Kammer schlechte Erfolgsaussichten. Daraufhin einigten sich der Behördenvertreter Rainer Stanke und der Anwalt des 30-jährigen auf den Vergleich, nach dem der Neonazi weiterhin im Landesdienst beschäftigt bleibt, aber nicht mehr im Schulbereich arbeiten wird. Stanke betonte, eine Person wie Marco B. dürfe nicht an Schulen in Niedersachsen tätig sein. Seine noch im Januar beteuerte Zurückhaltung bei Veranstaltungen der rechtsextremen Szene hat der Neonazi inzwischen aufgegeben. Ob in Hamburg, Lüneburg oder Bad Nenndorf: es gibt mittlerweile kaum einen Neonazi-Aufmarsch in Norddeutschland, auf dem der ehemalige Schulassistent nicht zu sehen ist.