Rechts gleich links? Im Rat der Stadt Lüneburg (Niedersachsen) müssen sich die Ratsherren und –frauen entscheiden. Am Donnerstag steht in der Ratssitzung die Abstimmung zur „Änderung der Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg für Schulräume, Schulhallen und Schulsportplätzen bei Schulfremder Nutzung“ an. Eine Verwaltungsvorlage, die in der niedersächsischen Stadt Diskussionen auslöste. Denn nach der Vorlage sollen nicht nur rechte Symbole und Marken, sondern auch linke Codes und Szenechics verbannt werden. „Die Vorlage ist in der Verwaltung durch, aber sie wird so nicht unsere Zustimmung finden“, sagt Ariane Mahlke-Voß, sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Ratsfraktion.
Ohne eine Mehrheit kann die Verwaltungsvorlage auch noch scheitern, in der es unter dem neu eingeführten § 4 Punkt 14 heißt: „Das Tragen oder Mitführender entsprechender Symbole und Kleidungsstücke“ sei zu verbieten, „deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach anerkannter Ansicht im rechts- oder linksradikalen Feld anzusiedeln ist“. Den Entwurf rechtfertig Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) wie folgt: Er orientiere sich an einer Regelung die in Berlin üblich wäre.
In einem Änderungsantrag von den Grünen wird dennoch vorgeschlagen den Passus von „im rechts- und linksradikalen Feld“ zu streichen, Mahlke-Voß betont: „Bleiben die Begriffe, ‚rechts – bzw, linksradikal in der Benutzerordnung bestehen, könnten alle demokratischen Vereinigungen als radikal bezeichnet und von der Benutzung von Schulräumen ausgeschlossen werden, wenn sie eine legitime Kritik an der bestehenden Gesellschaftsordnung zum Ausdruck bringen, z.B. Jusos, VVN, Grüne Jugend, DGB Jugend, Verdi u.a.“. Das könne nicht im Sinne der Stadt sein, meint die Grüne Ratsfrau.
Eine Einschätzung die Malte Riechey, Fraktionsvorsitzender von Die Linke, teilt. Vor dem Antrag der Grünen hatten sie bereits eine Änderung eingefordert. Die Lüneburger Vorlage sei auch mitnichten deckungsgleich mit der Berliner Verordnung, stellte Riechey fest. Sie lehne sich höchstens an dem Berliner Papier an. „Von einem Verbot gegen linke Codes und Marken steht da nichts“, sagt Riechey. Ihr Änderungsvorschlag sei nun mit den Berliner Regelungen „deckungsgleich“. In der Verordnung heißt es: „Nutzenden, sowie Besuchern/innen der Anlange, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierenden Gedankengutes verboten“.
Die nachtägliche Änderung in der Lüneburg Verwaltung führe am Ziel der Nutzungsordnung Rechtsextremen staatliche Räume zu verwehren vorbei, denkt Riechey. Der Fraktionsvorsitzende wird da grundsätzlich. In Artikel 139 des Grundgesetz sei allein dass Verbot von faschistoiden Gedankengutes zugelassen. „Das spricht gegen eine Ausweitung der Nutzungsordnung“, so Riechey.