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Pogida-Demonstrant für Nazi-Gruß verurteilt

 

Die vierte Pogida-Demonstration zog am 3. Februar durch den Potsdamer Stadtteil Schlaatz. Foto: Anton Lommon
Die vierte Pogida-Demonstration zog am 3. Februar durch den Potsdamer Stadtteil Schlaatz. Foto: Anton Lommon

Ein 39-Jähriger zeigte bei einer Pogida-Demo den verbotenen Kühnengruß. Das Amtsgericht Potsdam erließ nun einen Strafbefehl gegen den Angeklagten – in dessen Abwesenheit.

Von René Garzke, Potsdamer Neueste Nachrichten

Potsdam – Weil er bei einer Pogida-Demonstration Anfang Februar den Kühnengruß gezeigt hatte, hat das Amtsgericht Potsdam am Dienstagvormittag einen Strafbefehl gegen einen 39-jährigen Mann erlassen. Mit dem Gruß erfüllte der in Glindow wohnende Sven W. den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Kühnengruß wird von den Behörden als eine Abwandlung des Hitlergrußes gewertet, die Neonazis ursprünglich etabliert hatten, um sich nicht strafbar zu machen. Dabei wird der rechte Arm gestreckt – Daumen, Zeige- und Mittelfinger werden abgespreizt. Sven W. muss nun 80 Tagessätze zu je 30 Euro bezahlen – also insgesamt 2400 Euro.

Verbotenen Gruß an der Alten Zauche gezeigt

Der Angeklagte war nicht vor Gericht erschienen, hatte dem Gericht am Morgen telefonisch ausgerichtet, dass er im Krankenhaus liege. Aus diesem Grund entschied das Gericht, nur ein vereinfachtes Strafverfahren durchzuführen – an dessen Ende der Strafbefehl steht – und auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten. Auch die zwei bei Gericht erschienen Zeugen, zwei Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern, wurden nicht gehört. Nach Angaben des Gerichtes hat W. den verbotenen Gruß um 19.48 Uhr an der Alten Zauche auf Höhe des Falkenhorstes gezeigt.

Die vierte Pogida-Demonstration war zuvor durch den Stadtteil Schlaatz gezogen und hielt dort ihre Abschlusskundgebung ab. Ursprünglich hatte Pogida damals eine Demonstration vom Bisamkiez bis zum Rewe-Markt am Horstweg angemeldet. Noch bevor die Demo losgelaufen war, hatte Pogida aber zugestimmt, dass die Schlusskundgebung am Falkenhorst abgehalten wird und somit auf knapp 100 Meter Marschroute verzichtet.

Der 39-Jährige hat nun sechs Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Lässt er diese Frist verstreichen, ist der Befehl rechtskräftig. Andernfalls kommt es doch noch zu einer mündlichen Hauptverhandlung.