Ein 21-Jähriger hat Molotow-Cocktails auf ein Asylheim in seiner Heimatstadt geworfen. Wegen versuchten Mordes könnte das Gericht den Mann mit lebenslanger Haft bestrafen.
Von René Garzke, Potsdamer Neueste Nachrichten
Ein 21-Jähriger aus Jüterbog muss sich bald vor dem Landgericht in Potsdam verantworten. Seine Tat hat er bereits gestanden: Am 1. Oktober 2016 hatte er zwei Molotow-Cocktails auf eine Asylunterkunft in seiner Heimatstadt geworfen. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Maximalstrafe: Lebenslang, sofern er nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird.
Eine der zentralen Fragen des Prozesses wird es sein, ob dieser Vorwurf – versuchter Mord – aufrechterhalten werden kann. Dafür müsste dem 21-Jährigen nachgewiesen werden, dass er einen Tötungsvorsatz gefasst hatte – dass er es also wenigstens billigend in Kauf genommen hat, dass einer oder mehrere der 20 Bewohner der Unterkunft ums Leben kommen.
Gericht in Luckenwalde sah keine Fluchtgefahr
Fraglich war nach der Festnahme im November, ob der damals 20-Jährige in Untersuchungshaft muss. Das Amtsgericht in Luckenwalde hatte sich dagegen ausgesprochen, sah keine Fluchtgefahr. Im Februar dann entschied das Landgericht nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft: Der Täter gehört doch in die Untersuchungshaft.
Den Sicherheitsbehörden ist der Mann als Mitläufer in der rechtsextremen Szene bekannt. Bei der von ihm angegriffenen Unterkunft handelte es sich um ein Heim für alleinreisende, minderjährige Flüchtlinge. Seine Brandsätze durchschlugen nicht die Fensterscheibe, setzten aber eine Gardine in Brand. Betreuern gelang es, die Flammen zu löschen. Die 20 Bewohner im Alter von 15 bis 17 Jahren kamen mit dem Schrecken davon. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1500 Euro. Als Motiv hatte der Täter seine fremdenfeindliche Gesinnung genannt.