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Wir müssen draußen bleiben – kein Konzertbesuch für kleinwüchsigen Studenten

 

Was für nicht behinderte Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, endet für behinderte Menschen oft in einer Enttäuschung. Konzertbesuche beispielsweise. Das musste der Hamburger Student und Filmemacher Michel Arriens erleben, als er ein Konzert der Band Kollektiv Turmstrasse im Musikclub Gruenspan besuchen wollte. Er ist kleinwüchsig und bewegt sich auf einem kleinen Roller fort, da er weite Strecken nicht laufen kann.

Michel Arriens auf seinem Roller
Foto: Konstantin Eulenburg

Doch als er beim Gruenspan ankam, verweigerte man ihm den Einlass, obwohl er die Konzertkarten bereits gekauft hatte. Der Mitarbeiter des Clubs auf St. Pauli teilte ihm freundlich, aber bestimmt mit, dass er mit seinem kleinen Roller nicht zum Konzert dürfe.

Nicht barrierefrei = kein Zugang

Auf der Website des Gruenspan steht in der FAQ:
„Das Gruenspan ist leider nicht barrierefrei. Toiletten, Garderobe und Notausgänge sind nicht barrierefrei erreichbar. Insbesondere aufgrund der Erreichbarkeit der Notausgänge können wir Rollstuhlfahrern aus Sicherheitsgründen leider keinen Einlass gewähren.“

Ich kenne solche Situationen und ich weiß auch, wie frustrierend sie sind. Stellen Sie sich mal vor, man verweigert Ihnen den Zugang zu einem Konzert, einem Lokal oder zum Kino, weil Sie Schuhgröße 41 haben. Oder weil Sie über 1,70 Meter groß sind oder sonst eine Eigenschaft haben, an der Sie erst einmal nichts ändern können. So ist das mit einer Behinderung auch: Sie gehört einfach zu einem wie die Körpergröße oder die Schuhgröße.

Seit 40 Jahren keine Rollstuhlfahrer

Schon immer habe ich mich gefragt, wer eigentlich diese Menschen sind, die solche Entscheidungen treffen? Wollen die kein Geschäft machen? Keine Konzertkarten verkaufen? Und wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Kann ein Club wirklich sagen: Aufgrund Deiner Behinderung kommst Du hier nicht rein?

Eingang Gruenspan

Der Geschäftsführer des Gruenspan, Robert Hager, zeigte sich überrascht darüber, dass sich jemand an dieser Regelung stört. Das Gruenspan sei Deutschlands ältester Club und seit rund 40 Jahren kämen Rollstuhlfahrer nicht hinein. Daran habe sich noch nie jemand gestört. Das sei ja auch allgemein bekannt, dass das Gruenspan das so handhabe.

Problem Brandfall

„Unser Gebäude ist von 1898 und die Entfluchtungssituation ist schlichtweg nicht barrierefrei“, erklärte mir Hager. Die Besucher müssten auf jeden Fall sechs oder acht Treppenstufen überwinden. Im Brandfall beispielsweise könnten andere über einen Rollstuhlfahrer stolpern und er käme selbst nicht hinaus. Feuerschutztechnisch sei das ein Problem: „Das untersagt Dir zwar keiner. Ich bin als der Betreiber aber in der Haftung.“

Ganz so einfach ist es rechtlich nicht, erklärt mir Oliver Tolmein, Rechtsanwalt der Kanzlei Menschen und Rechte und spezialisiert auf das Antidiskriminierungsrecht. Immer wieder würde der Brandschutz als Grund von Anbietern von Musikveranstaltungen, von Theatern oder von Vergnügungsparks angeführt, um Menschen, die Rollstühle nutzen, die blind oder gehörlos sind, den Zutritt zu ihren Veranstaltungen zu verwehren. Charakteristisch sei dabei, dass außer der pauschalen Auskunft „wegen Brandschutz“ oder „aus Sicherheitsgründen“ nichts mitgeteilt werde, so Tolmein. „In konkreten gerichtlichen Verfahren haben sich die Brandschutzbedenken nicht bestätigt.“ Es gebe auch Theaterveranstalter, die nachgegeben hätten, nachdem eine Anwalt eingeschaltet wurde.

„Es gibt keine Brandschutzvorschriften, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen ausdrücklich untersagen“, sagt der Anwalt. „Brandschutz soll nicht Teilhabe verhindern, sondern der Gefährdung von Menschenleben vorbauen. Es geht also darum, ihnen Rettungswege zu eröffnen.“

Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Wenn jemand wegen einer Behinderung öffentliche Veranstaltungen nicht besuchen darf, sei das nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und damit unzulässig. Zwar sei eine Benachteiligung dann möglich, wenn sie Gefahren vermeidet und Schäden verhütet. Der Anbieter müsse aber beweisen, dass diesen Gefahren nur durch ein undifferenziertes Verbot begegnet werden könne. „Das dürfte in der Regel nicht gelingen“, sagt Tolmein. Vielmehr müsse von einem Konzertveranstalter erwartet werden, dass er über die Jahre Alternativen zum Zutrittsverbot entwickelt habe.

Hinzu kommt: Michel Arriens ist gar kein Rollstuhlfahrer. Er ist einfach nur kleinwüchsig und auf einem Roller unterwegs: „Wenn jedes Restaurant, Café, jeder Club mit einer Stufe mich nicht reinlassen würde, wo dürfte ich dann überhaupt noch rein?“, sagt er.

Die gute Nachricht ist: Auch das Gruenspan hat die Zeichen der Zeit erkannt und wird in den kommenden Jahren umgebaut. Die Ausschreibung läuft bereits. Damit wird der Club barrierefrei und kann der Willkommenskultur des Stadtteils wieder gerecht werden. „Wir werden uns darum kümmern“, versprach mir Gruenspan-Geschäftsführer Hager. „Dafür ist der Stadtteil St. Pauli ja auch bekannt, dass man sich kümmert.“ Wird nach 40 Jahren aber auch Zeit.