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Das war’s mit Stufenlos

Dies ist vorerst der letzte Text, der in diesem Blog erscheint. Mehr als zweieinhalb Jahre lang habe ich die Behindertenpolitik Deutschlands kommentiert und versucht zu erklären, warum Belange behinderter Menschen wichtig sind, was in Deutschland schief läuft und was man ändern könnte. Mir war dabei immer wichtig, Lösungsansätze aufzuzeigen und nicht nur zu meckern.

Fast 200 Texte habe ich seit Start dieses Blogs geschrieben. ZEIT ONLINE-Chefredakteur Jochen Wegner und ich haben nun beschlossen, dass ich künftig längere Beiträge schreibe statt Blogtexte.
Ich werde weiter für ZEIT Online über behindertenpolitischen Themen, über Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen schreiben, allerdings nicht mehr im Blog sondern in Form von Essays.

Herzlichen Dank für die Treue vieler Leserinnen und Leser, für die vielen Zuschriften und Kommentare.

Christiane Link

 

Studienfahrt nach Brüssel – aber ohne Gebärdensprachdolmetscher

Während meiner Schulzeit haben mich an ein paar Erlebnisse nachhaltig geprägt. Die Studienfahrt in die damals noch neuen Bundesländer kurz nach der Wende zum Beispiel. Oder die Fahrt zum Katholikentag nach Dresden, wo ich mit Politikern diskutiert habe. Davon stand nichts im Lehrplan, es war auch nicht prüfungsrelevant und trotzdem war es enorm wichtig für meine politische Bildung als junger Mensch. Weiter„Studienfahrt nach Brüssel – aber ohne Gebärdensprachdolmetscher“

 

Untertitel sind kein Luxus

Behinderte Menschen sind noch immer von vielen Medienangeboten ausgeschlossen. Sie können nicht mitreden, wenn Freunde oder Kollegen über das Fernsehprogramm sprechen. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Studie der Medienanstalten und Aktion Mensch zur Barrierefreiheit. Die Studie untersuchte, wie intensiv Menschen mit Behinderungen Medien nutzen und welches Marktpotenzial barrierefreie Angebote haben.

Obwohl laut der Studie 92 Prozent aller Befragten das Fernsehen als Medium nutzen, stoßen sie noch immer auf viele Barrieren: 86 Prozent der gehörlosen und rund die Hälfte der blinden Nutzer gaben an, dass sie den Inhalten „gelegentlich“ bis „sehr oft“ nicht folgen können. Und die Mehrheit der Gehörlosen wünscht sich mehr Sendungen mit Untertiteln. Blinde Befragte hätten gerne mehr Audiodeskription, die beschreibt, was gerade im Bild zu sehen ist.

Dass 92 Prozent der befragten behinderten Menschen Fernsehen als Medium nutzen, ist nicht verwunderlich, auch wenn Angebote wie Netflix immer beliebter werden, nicht zuletzt wegen der Untertitel. Weiter„Untertitel sind kein Luxus“

 

Rohlstuhlfahrer haben Vorfahrt vor Kinderwagen

Demonstranten vor dem Supreme Court

Es war ein langer Kampf. Fünf Jahre lang hat der Rollstuhlfahrer Doug Paulley vor britischen Gerichten darum gekämpft, ein Alltagsproblem für ihn und seinesgleichen zu lösen – und er hat gewonnen: Rollstuhlfahrer haben in Großbritannien ab sofort ein bevorzugtes Recht, den für Rollstühle und Kinderwagen vorgesehenen Platz in Bussen zu nutzen, und die Busgesellschaft muss dieses Recht, wenn es angemessen ist, auch durchsetzen. Das hat jetzt der oberste Gerichtshof des Landes entschieden.

Paulley lebt in Nordengland. Vor fünf Jahren wurde ihm die Mitfahrt in einem Linienbus verwehrt, weil sich auf dem vorgesehen Platz bereits ein Kinderwagen befand. Daraufhin verpasste er den Zug, der ihn zu einer Verabredung mit seinen Eltern bringen sollte.

Supreme Court fällt endgültige Entscheidung

Fünf Jahre zog sich der Fall hin, er wurde von mehreren Gerichten unterschiedlich entschieden. Mal wurde Paulley Schadenersatz zugesprochen und der Busgesellschaft Fehlverhalten vorgeworfen, mal verlor er. Der Supreme Court in London gab Paulley nun schließlich in weiten Teilen Recht. Es genüge nicht, dass ein Busfahrer bitte, den Platz für einen Rollstuhlfahrer freizumachen, er müsse darauf drängen, wenn das angemessen ist. Das Gericht lehnte es jedoch ab, dass Busfahrer andere Passagiere des Busses verweisen müssen, wenn diese den Platz nicht räumten. Allerdings sei es angemessen, die Weiterfahrt für eine gewisse Zeit zu verweigern, um so Druck auf die blockierenden Passagiere auszuüben.

Urteil wird Alltag verändern

Antidiskriminierungsanwalt Chris Fry, der Doug Paulley während aller Verfahren vertreten hat, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: „Die Entscheidung bringt kulturelle und praktische Veränderungen für behinderte Menschen mit sich.“ Das sogenannte Paulley-Prinzip, benannt nach dem Kläger, verpflichte Busunternehmen nun dazu, behinderten Kunden bei der Nutzung von Rollstuhlplätzen Vorrang zu gewähren, sagte Fry. Die bisherige Wer-zuerst-kommt-mahlt-zuerst-Regelung sei nach der nun getroffenen Gerichtsentscheidung ein Verstoß gegen das britische Antidiskriminierungsgesetz. Das beklagte Busunternehmen First Group sowie andere Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel müssten „sofortige Änderungen“ vornehmen, um ein barrierefreieres Angebot sicherzustellen, sagte Fry. „Dieses Urteil wird den Alltag behinderter Menschen verändern“, so der Anwalt.

Kein rein britisches Problem

Das Rollstuhl-Kinderwagen-Problem ist keineswegs ein rein britisches. In ganz Europa müssen Rollstuhlfahrer oft an der Bushaltestelle stehen bleiben, weil der Rollstuhlplatz bereits mit Kinderwagen belegt ist. Auch wenn das Urteil nur für Großbritannien gilt, es dürfte Signalwirkung auf den Rest Europas haben. Deshalb wurde die Entscheidung des Gerichts nicht nur in Großbritannien von Betroffenen verfolgt, sondern auch in anderen Ländern. Da Kinderwagen immer größer und länger werden, hat sich das Problem in den letzten Jahren noch verschärft. War es früher öfter möglich, sich den Platz mit einem Kinderwagen zu teilen, nehmen gerade dreirädrige lange Kinderwagen heutzutage viel Raum ein und lassen keinen Platz mehr für einen Rollstuhlfahrer.

Behindertenverbände und Aktivisten begrüßten das Urteil einhellig. Vor dem Gericht hatten sich Rollstuhlfahrer und andere behinderte Menschen versammelt, um das Urteil zu feiern. Die britischen Medien berichteten ausführlich über die Entscheidung. Tausende meldeten sich auf sozialen Medien zu Wort. Die Mehrheit begrüßte die Entscheidung. Auch die britische Regierung zeigte sich mit dem Urteil zufrieden.

 

Warum Sexualassistenz eine Scheinlösung ist

Pflegebedürftigen und behinderten Menschen soll eine so genannte Sexualassistenz finanziert werden. Das fordert zumindest die pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der  Grünen, Elisabeth Scharfenberg, in der Welt am Sonntag. „Eine Finanzierung für Sexualassistenz ist für mich vorstellbar“, sagte Scharfenberg. „Die Kommune könnte über entsprechende Angebote vor Ort beraten und Zuschüsse gewähren“, so die Politikerin.

In den Niederlande bereits umgesetzt

In den Niederlande ist das längst Realität. Sexualassistentinnen kommen zu Pflegebedürftigen und werden dafür bezahlt, mit den Menschen Zärtlichkeiten auszutauschen oder sogar mit ihnen Sex zu haben.

Auch wenn jetzt einige meinen, die Grünen hätten eine völlig neue Idee gehabt: Das stimmt nicht. Es gibt diese Forderung seit mindestens 15 Jahren innerhalb der Behindertenbewegung. Sie wird allerdings nicht von allen geteilt. Im Gegenteil, es gibt auch behinderte Menschen, die das Problem zwar auch sehen, aber die das für sich als Lösung ablehnen. Denn es wäre eine Scheinlösung für eine Herausforderung, die gesellschaftlich verursacht wurde und auch so gelöst werden muss.

Seit Jahren versucht der Staat Prostitution zu regulieren und einzudämmen, aber bei behinderten Menschen soll es dann okay sein, sogar eine Lösung und vom Staat gefördert werden? Ein klarer Fall von mit zweierlei Maß messen.

Ein ganz anderes Thema ist es, wenn Assistenten behinderten Menschen helfen, überhaupt Sex mit jemand anderem zu haben, sie in die richtige Position legen zum Beispiel, ihnen bei Ausziehen helfen. Das ist aber eigentlich eine Assistenzleistung, für die man nicht extra bezahlen muss. Darum geht es bei dem Begriff „Sexualassistenz“, der nicht geschützt ist, meistens nicht, sondern eigentlich geht es um körperliche Dienstleistungen wie sie eben auch Prostituierte anbieten.

Vor allem Bewohner von Einrichtungen betroffen

Dass vor allem Bewohner von Einrichtungen keinen Zugang zu Sex haben, ihnen Sexualität und Zärtlichkeit nicht möglich sind, hat viel mit den Strukturen der Einrichtungen zu tun. Es ist nun einmal nicht von der Hand zu weisen, dass Menschen in ihren eigenen vier Wänden und mit persönlicher Assistenz im Zweifelsfall besser und selbstbestimmter leben können. Zu Hause kann man die Privatsphäre besser schützen als in einer Einrichtung, die nach Dienstplan verfährt und wo Personal knapp und oft schlecht bezahlt ist.

Was ebenfalls sehr zu dieser Problematik beiträgt, ist die Tatsache, dass behinderte Menschen tendenziell weniger am sozialen Leben teilnehmen und deshalb schon weniger Möglichkeiten haben, einen geeigneten (Sexual-) Partner zu finden. Und da sind wir noch nicht bei den Vorurteilen, die behinderten Menschen immer noch entgegengebracht werden: Die können sowieso keinen Sex haben, wie soll das denn gehen? Etc.

Die Lösung heißt Teilhabe

Es geht darum, behinderten Menschen insgesamt die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, ihr Selbstvertrauen zu stärken, Möglichkeiten zu schaffen überhaupt jemand anderen kennenzulernen, selbstbewusst zu ihrem nicht perfekten Körper zu stehen. Das ist natürlich mehr Arbeit als einfach über die Krankenkasse oder die Kommunen einen spezialisierte Prostituierte zu bezahlen.

Außerdem glaube ich, die angedachten Lösung ist gar keine. Auch behinderte Menschen möchten sich ihre Sexualpartner aussuchen und wollen meist mehr als nur Sex, wie die meisten nichtbehinderte Menschen eben auch. Es sind auch keinesfalls nur behinderte und pflegebedürftige Menschen, die gegen ihren Willen keinen Sex haben. Ich glaube das eigentliche Tabuthema sind nichtbehinderte Menschen, die unfreiwillig seit Jahren keinen Sex haben, aus den unterschiedlichsten Gründen. Denen zahlt auch niemand den Gang zur Prostituierten und auch dort wäre das in vielen Fällen gar keine Lösung.

Strukturen verändern

Nun könnte man argumentieren, dass sich viele Nichtbehinderte den Gang zur Prostituierten wenigstens leisten können und behinderte Menschen überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind. Aber dann muss man das ändern und nicht schon wieder aus jedem Problem eine Kassenleistung machen, nur weil es etwas mit behinderten Menschen zu tun hat.

Es ist doch überhaupt nicht mehr zeitgemäß, jedes einzelne Lebensbedürfnis bis zur kleinsten Schraube am Rollstuhl einzeln abzurechnen. Der Trend geht längst zu persönlichen Budgets. Die Lösung hier heißt Teilhabegeld, um gerade Menschen in Einrichtungen oder ohne eigenes Einkommen die finanziellen Möglichkeit zu geben, an der Gesellschaft teilzuhaben, rauszugehen, andere Menschen zu treffen. Wer einmal im Monat von einem Freiwilligen ins benachbarte Kino geschoben wird und das die einzige Aktivität außerhalb der Einrichtung ist, hat wenig Möglichkeiten, einen Partner oder eine Partnerin oder auch nur jemanden für einen One-Night-Stand zu treffen, wenn er oder sie nicht gerade im gleichen Heim wohnt. Die Strukturen, unter denen behinderte Menschen leben müssen, müssen verändert werden.

Dass einige behinderte und pflegebedürftige Menschen unfreiwillig keinen Sex (mehr) haben, ist ein Symptom für schlechte Unterbringungsstrukturen, wenig Selbstbestimmung behinderter Menschen und ein Mangel an Privatsphäre und Teilhabe. Das alles kann man nicht dadurch ausgleichen, in dem man Prostituierte in Heime schickt und sie dafür bezahlt. Da müssen schon mal die Strukturen insgesamt angeschaut und hinterfragt werden. Genau das wäre Aufgabe eine Oppositionspartei.

 

Die Besserwisserbehinderer

Einer sehbehinderten Frau, die jahrelang ein bayerisches Schwimmbad besucht hat und dort problemlos alleine schwimmen war, wurde von der Stadt Neusäß als Betreiber der Zutritt in das Bad verweigert. Dieser will blinde und sehbehinderte Menschen aus Sicherheitsgründen nicht alleine ins Schwimmbad lassen. Das Landgericht in Augsburg hat der Stadt nun recht gegeben. Es sei zu gefährlich, die Frau alleine ins Bad zu lassen. Weiter„Die Besserwisserbehinderer“

 

Der Fake-Rollstuhlfahrer der SPD

Handwerker im Rollstuhl

Die richtige Ansprache politischer Zielgruppen im Internet wird ja derzeit viel diskutiert. Die Parteien erkennen unterdessen, dass auch behinderte Menschen Wähler sind und sogar medial Einfluss nehmen können, wenn ihnen etwas nicht passt. Gerade in diesem Jahr hat sich gezeigt: Wer eine Minderheit zu lange ignoriert, lässt sie am Ende ziemlich laut werden.

Der Rollstuhlfahrer, der keiner ist

Nun gehören zur Zielgruppenansprache auch passende Bilder. Die SPD-Bundestagsfraktion bewirbt gerade ihr von vielen Seiten schwer kritisiertes Bundesteilhabegesetz, das der Bundestag gerade verabschiedet hat und das in der kommenden Woche noch durch den Bundesrat muss.

Zu sehen ist auf dem Bild der Facebook-Kampagne ein behinderter Handwerker im Rollstuhl. Einziges Problem: Jeder, der sich nur ein bisschen mit Rollstühlen und ihren Besitzern auskennt, sieht, dass dieser Mensch nicht behindert ist. Woran man das erkennt? Als Erstes am Rollstuhlmodell. Es wird vorwiegend in Krankenhäusern, an Flughäfen oder in sonstigen Einrichtungen eingesetzt, wo Rollstühle nur kurz ausgeliehen werden. Man sitzt darin nämlich nicht sonderlich bequem, weil solch ein Standardrollstuhl nicht auf den Benutzer zugeschnitten ist. Zudem nutzen ihn oft ältere Menschen, die zwar noch gehen können, aber für längere Strecken gerne sitzen. Junge, fitte Rollstuhlfahrer, die einem Handwerksberuf nachgehen, besitzen solche Rollstühle nur sehr selten.

Falsche Sitzhaltung

Und noch weitere Indizien gibt es dafür, dass dieser Mensch nicht in diesen Rollstuhl gehört. Er sitzt genau so da, wie ein Mensch, den man mal kurz in einen Rollstuhl setzt, um ein Foto zu machen: Füße ganz gerade auf dem Fußbrett, Knie parallel zueinander. So sitzt man auf einem Stuhl, auf dem man noch nie gesessen hat. Und wem das noch zu wenig Argumente sind, den überzeugt vielleicht die Tatsache, dass der junge Mann sich auch auf diversen anderen Bildern einer Bilddatenbank wiederfindet, in immer anderen Lebenslagen und keineswegs nur im Rollstuhl.

Wie man es nicht macht

Die SPD möchte also behinderte Wähler ansprechen, gaukelt ihnen vor, man zeige einen von ihnen. Merkt ja keiner. Nun ja. Die derart Verschaukelten merken es doch und melden sich auf Facebook zu Wort, weil sie sich für dumm verkauft und nicht ernst genommen fühlen.

Empörter Facebook-Post über das Bild

Absolutes Eigentor der SPD. Man bebildert auch keine Kampagne zu Lohngerechtigkeit für Frauen mit einem Mann in Frauenkleidern. Frauen werden in der Werbung allerdings ständig angesprochen. Die Ansprache von behinderten Menschen müssen alle wohl noch ein bisschen üben. Als ersten Schritt würde ich empfehlen, Bilder mit falschen Behinderten auf die Geht-gar-nicht-Liste zu setzen.

 

Wenn der Bundestag an der Barrierefreiheit scheitert

Heute hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll den Anspruch auf Eingliederungshilfe, zum Beispiel den Anspruch auf Assistenzleistungen neu regeln und ist, ohne zu übertreiben, höchst umstritten.

Es gab Proteste im ganzen Land gegen das Gesetz. Viele behinderte Menschen befürchten Verschlechterungen, wenn es um den Zugang zu Leistungen geht. Es ist ein Gesetz, das direkt auf das Leben behinderter Menschen einwirkt und viele Menschen in Deutschland betrifft.

So war es auch nicht verwunderlich, dass es viel Interesse an der Anhörung zum Gesetz Mitte November gab. Von Politikverdrossenheit also keine Spur. Nur der Bundestag war dem Interesse behinderter Bürger überhaupt nicht gewachsen. Obwohl der Bundestag per Gesetz, das er selbst erlassen hat, zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, gestaltet sich das in der Praxis sehr schwierig.

Keine Übertragung in Gebärdensprache

Die Anhörung wurde im Internet übertragen und es wurde zugesagt, dass auch die Übersetzung in Gebärdensprache erfolgen soll. So hätten auch gehörlose Menschen zu Hause an den Rechnern verfolgen können, wie der politische Prozess abläuft. Schließlich ist das ein Gesetz, das auch sie betrifft, wenn sie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher brauchen, um studieren zu können oder um andere wichtige Termine wahrnehmen zu können.

Die Übertragung im Internet konnte dann am Ende jeder verfolgen. Nur die gehörlosen Zuschauer schauten in die Röhre. Und das, obwohl der Ausschuss bei der Bundestagsverwaltung beantragt hatte, die Dolmetschereinblendung zu ermöglichen. Alle reden von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung und Maßnahmen gegen Politikverdrossenheit, aber wenn dann mal konkret Handeln gefragt ist, scheitert es an der Organisation. Dolmetscher waren durchaus vor Ort. Man hätte sie einfach nur filmen und einblenden müssen.

Aber anders als in Österreich ist es in Deutschland leider immer noch nicht selbstverständlich, dass Debatten in Gebärdensprache übertragen werden.

Zu viele Rollstuhlfahrer für den Brandschutz

Und auch mit Rollstuhlfahrern hat der Bundestag schon seit längerem so seine Probleme, wenn diese nicht gerade der Bundesfinanzminister sind. Die Brandschutzbedingungen machen jede Bundestagsveranstaltung mit mehreren Rollstuhlfahrern zu einer Farce. In der Vergangenheit wurden behindertenpolitische Veranstaltungen sogar schon abgesagt, weil sich – Überraschung! – zu viele Rollstuhlfahrer angemeldet hatten. Und so mussten die meisten Rollstuhlfahrer, die nicht bei der Anhörung sprechen sollten, die Ausschusssitzung im zugigen Foyer eines Nebengebäudes auf zwei viel zu kleinen Monitoren ansehen. Teilhabe und Inklusion geht irgendwie anders.

Man kann dem Bundestag eigentlich nur wünschen, dass Rollstuhlfahrer bald derart stark im Bundestag vertreten sind, dass es dem Bevölkerungsanteil von etwa 2 Prozent entspricht. 12 Rollstuhlfahrer säßen dann im Parlament und man müsste die Feuerschutzbestimmungen anpassen oder andere Maßnahmen ergreifen. Feuerfeste Fahrstühle einbauen vielleicht.

Zudem wäre auch dem deutschen Bundestag zu wünschen, dass das passiert, was in Österreich passiert ist: Nämlich dass eine gehörlose Abgeordnete ins Parlament einzieht. Seit Österreich mit Helene Jarmer eine gehörlose Abgeordnete hat, hat sich auch der Zugang zu Parlamentsinformationen und Debatten für alle gehörlosen Bürger verbessert. Alle Parlamentsdebatten werden in Gebärdensprache übersetzt. Es ist also klar, was fehlt, damit die Bundestagsverwaltung mal versteht, was Inklusion bedeutet: Mehr behinderte Abgeordnete, davon mindestens einer oder eine mit Gebärdensprachbedarf.

 

Alle sind für Selbstbestimmung – nur kosten darf es nichts

Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, dort zu leben, wo sie möchten. Für behinderte Menschen ist das nicht so. Dirk Bergen aus Freiburg kämpfte 15 Jahre lang dafür, endlich das Heim verlassen zu dürfen. Er ist rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen. Mittlerweile lebt er trotzdem seit Jahrzehnten in den eigenen vier Wänden. Weiter„Alle sind für Selbstbestimmung – nur kosten darf es nichts“

 

Wenn trotz Chaos alles klappt

Die Qualität von Fluggesellschaften lässt sich meiner Meinung nach erst bemessen, wenn irgendetwas gründlich schiefläuft. Wenn Passagiere etwa wegen der Aschewolke eines isländischen Vulkans hängen bleiben (ja, selbst erlebt). Oder wenn es, wie am Freitagabend, irgendein Mensch für eine prima Idee hält, einen Tränengaskanister in einer Abflughalle des London City Airport zu deponieren und damit 26 Menschen verletzt.

Wir saßen alle schon abflugbereit auf unseren Sitzen und warteten darauf, dass das Flugzeug endlich zur Startbahn rollt, als die Durchsage kam, dass die Maschine nirgendwohin fliege. Der Flughafen sei aufgrund eines Vorfalls geschlossen worden und wir sollten bitte wieder aussteigen.

Weiter„Wenn trotz Chaos alles klappt“