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Wenn der Bundestag an der Barrierefreiheit scheitert

 

Heute hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll den Anspruch auf Eingliederungshilfe, zum Beispiel den Anspruch auf Assistenzleistungen neu regeln und ist, ohne zu übertreiben, höchst umstritten.

Es gab Proteste im ganzen Land gegen das Gesetz. Viele behinderte Menschen befürchten Verschlechterungen, wenn es um den Zugang zu Leistungen geht. Es ist ein Gesetz, das direkt auf das Leben behinderter Menschen einwirkt und viele Menschen in Deutschland betrifft.

So war es auch nicht verwunderlich, dass es viel Interesse an der Anhörung zum Gesetz Mitte November gab. Von Politikverdrossenheit also keine Spur. Nur der Bundestag war dem Interesse behinderter Bürger überhaupt nicht gewachsen. Obwohl der Bundestag per Gesetz, das er selbst erlassen hat, zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, gestaltet sich das in der Praxis sehr schwierig.

Keine Übertragung in Gebärdensprache

Die Anhörung wurde im Internet übertragen und es wurde zugesagt, dass auch die Übersetzung in Gebärdensprache erfolgen soll. So hätten auch gehörlose Menschen zu Hause an den Rechnern verfolgen können, wie der politische Prozess abläuft. Schließlich ist das ein Gesetz, das auch sie betrifft, wenn sie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher brauchen, um studieren zu können oder um andere wichtige Termine wahrnehmen zu können.

Die Übertragung im Internet konnte dann am Ende jeder verfolgen. Nur die gehörlosen Zuschauer schauten in die Röhre. Und das, obwohl der Ausschuss bei der Bundestagsverwaltung beantragt hatte, die Dolmetschereinblendung zu ermöglichen. Alle reden von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung und Maßnahmen gegen Politikverdrossenheit, aber wenn dann mal konkret Handeln gefragt ist, scheitert es an der Organisation. Dolmetscher waren durchaus vor Ort. Man hätte sie einfach nur filmen und einblenden müssen.

Aber anders als in Österreich ist es in Deutschland leider immer noch nicht selbstverständlich, dass Debatten in Gebärdensprache übertragen werden.

Zu viele Rollstuhlfahrer für den Brandschutz

Und auch mit Rollstuhlfahrern hat der Bundestag schon seit längerem so seine Probleme, wenn diese nicht gerade der Bundesfinanzminister sind. Die Brandschutzbedingungen machen jede Bundestagsveranstaltung mit mehreren Rollstuhlfahrern zu einer Farce. In der Vergangenheit wurden behindertenpolitische Veranstaltungen sogar schon abgesagt, weil sich – Überraschung! – zu viele Rollstuhlfahrer angemeldet hatten. Und so mussten die meisten Rollstuhlfahrer, die nicht bei der Anhörung sprechen sollten, die Ausschusssitzung im zugigen Foyer eines Nebengebäudes auf zwei viel zu kleinen Monitoren ansehen. Teilhabe und Inklusion geht irgendwie anders.

Man kann dem Bundestag eigentlich nur wünschen, dass Rollstuhlfahrer bald derart stark im Bundestag vertreten sind, dass es dem Bevölkerungsanteil von etwa 2 Prozent entspricht. 12 Rollstuhlfahrer säßen dann im Parlament und man müsste die Feuerschutzbestimmungen anpassen oder andere Maßnahmen ergreifen. Feuerfeste Fahrstühle einbauen vielleicht.

Zudem wäre auch dem deutschen Bundestag zu wünschen, dass das passiert, was in Österreich passiert ist: Nämlich dass eine gehörlose Abgeordnete ins Parlament einzieht. Seit Österreich mit Helene Jarmer eine gehörlose Abgeordnete hat, hat sich auch der Zugang zu Parlamentsinformationen und Debatten für alle gehörlosen Bürger verbessert. Alle Parlamentsdebatten werden in Gebärdensprache übersetzt. Es ist also klar, was fehlt, damit die Bundestagsverwaltung mal versteht, was Inklusion bedeutet: Mehr behinderte Abgeordnete, davon mindestens einer oder eine mit Gebärdensprachbedarf.