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Plausch beim Radfahren?

Das Verkehrsrecht ist nicht immer eindeutig. Das hat erst kürzlich die lebhafte Debatte zur ACE-Studie hier im Blog gezeigt, die falsche Infos zur Zebrastreifen-Nutzung enthielt. Deshalb stellen wir in den kommenden Wochen mithilfe des Rechtsanwalts Christoph Krusch die größten Irrtümer und Legenden zum Thema Radfahren vor. Krusch arbeitet in Berlin und hat sich aufs Radrecht spezialisiert.

Teil 3: Der Plausch beim Nebeneinanderfahren

§ 2 Abs. 4 Satz 1 StVO: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Grundsätzlich ist Nebeneinanderfahren also erlaubt – man darf nur niemanden behindern. Dieser Paragraf lädt Auto- und Radfahrer geradezu zum Diskutieren auf der Fahrbahn ein. Christoph Krusch führt jedoch einen Aspekt an, der klar zeigt, dass Radfahrer eigentlich meist nebeneinander fahren dürfen. Dabei geht es um das korrekte Überholen von Radfahrern auf der Straße, insbesondere dort, wo das aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht möglich ist.

Kruschs Argument geht so: Radfahrer sollten mindestens einen Meter Abstand zum rechten Fahrbahnrand halten, erst dann sind sie sicher auf der Straße unterwegs. „Radfahrer müssen beispielsweise Schlaglöchern auf der Fahrbahn ausweichen können und plötzlich auftauchende Hindernisse am Fahrbahnrand befürchten“, erklärt der Rechtsanwalt. „Hinzu kommen die Lenkbewegungen, die jeder macht, um das Gleichgewicht auf dem Rad zu halten.“ Addiere man dazu die 0,6 Meter Platz, die der Radler selbst brauche, sowie die 1,5 Meter Abstand, den ein überholender Pkw zum Radfahrer einhalten soll, ergibt sich ein Gesamtabstand von 3,1 Metern – soweit muss der Kraftfahrer beim Überholen eines einzelnen Radfahrers vom Fahrbahnrand entfernt sein. Für sicheres und legales Überholen in einer Spur ist da meist nicht genügend Platz.

„Wenn also ohnehin die Spur komplett gewechselt werden muss, dann kann es in vielen Fällen auch keine Behinderung sein, wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren“, schlussfolgert Krusch und ergänzt: „Es ist in einigen Fällen sicherer, in anderen Fällen zumindest keine Behinderung und oft zumindest nicht offensichtlich verboten.“

Wenn Radfahrer sich gegenseitig überholen, ist das im Übrigen kein Nebeneinanderfahren. Dabei darf natürlich niemand gefährdet werden, aber Behinderungen für noch schnellere Überholwillige sind nicht immer auszuschließen.

Generell erlaubt ist das Nebeneinanderfahren in Fahrradstraßen und für größere Gruppen auch auf der Fahrbahn: dann nämlich, wenn Radler in einem Verband von mindestens 16 Mann unterwegs sind. Sie dürfen und sollen sogar nebeneinander fahren. „Das ist sinnvoll, da das Überholen einer langen einreihigen Schlange bedeutend länger dauern würde und gefährlicher ist“, sagt Krusch. Hier entfällt auch die Regel, dass der Verkehr durch das Nebeneinanderfahren nicht behindert werden darf. Außerdem gelten im Verband Sonderrechte. „Der Verband wird dann wie ein einziger Verkehrsteilnehmer betrachtet“, sagt Krusch. Fährt der Anführer der Gruppe also bei Grün über die Ampel, folgt ihm der geschlossene Verband – selbst wenn die Ampel bereits auf rot umgesprungen ist.

Teil 1 der Serie: Radfahrer dürfen Autoschlangen rechts überholen

Teil 2: Radfahrer zu Gast auf dem Gehweg

 

Radfahren mit Kopftuch

Afghan Cycles Trailer from LET MEDIA on Vimeo.

Frauen dürfen nicht Rad fahren – jedenfalls nicht in einigen islamischen Ländern. Die religiösen Führer, allen voran die Taliban, verbieten es ihnen. Werden Frauen auf dem Rad erwischt, droht ihnen Gefängnis. Dennoch lassen sich Frauen nie ganz davon abbringen und steigen trotzdem aufs Rad. Derzeit trainiert in Afghanistan ein Rennrad-Team für die Olympischen Spiele 2016. Unterstützt werden die 50 Frauen von Shannon Galpin. Die Mountainbikerin und Gründerin der Nichtregierungsorganisation Mountain 2 Mountain setzt sich seit Jahren für die Rechte und Bildung von Frauen und Kindern ein. Als Sponsor für die mutigen Frauen hat Galpin den Hersteller Giant gewonnen, der sie mit Rennrädern versorgt. Die Regisseurin Sarah Menzies drehte zudem einen etwa 20-minütigen Film über die Rennradfahrerinnen. Im Herbst 2014 soll er in Amerika in die Kinos kommen. Der Trailer ist oben zu sehen.

Das Thema Radfahren und Frauen bewegt die Menschen in vielen Ländern. In diesem Jahr sorgte die Regisseurin Haifaa al-Mansour mit ihrem Film Wadjda für Aufsehen. Die 11-jährige Hauptdarstellerin wünscht sich nichts sehnlicher als ein Fahrrad. Aber sie darf nicht Rad fahren. Zu diesem Zeitpunkt ist es Frauen in Saudi-Arabien verboten (seit April ist das Verbot gekippt). Um das Geld für ihr Traumfahrrad zu bekommen, nimmt Wadjda an einem Koranwettbewerb teil.

In dem Film wird das Rad zum Symbol der Freiheit und Selbstverwirklichung. Es steht für die Moderne. Dinge, die fundamentalistische Islamisten gefährlich finden. Deshalb lassen sie Frauen wegsperren, die gegen das Radfahrverbot verstoßen.

Dabei sind die Beweggründe der vermeintlichen Regimegegnerinnen oft simpel. Sie wollen Rad fahren, weil es ihnen schlichtweg Spaß macht. So zum Beispiel Iranerinnen, die sich in inoffiziellen Frauen-Radsportvereinen organisieren. Sie treffen sich heimlich in Vereinen mit unverfänglichen Namen wie Frühling. Damit verstoßen sie gegen die Fatwa, die islamische Rechtsprechung.

Um nicht verhaftet zu werden, werden die Treffpunkte ihrer Ausfahrten nur hinter vorgehaltener Hand weitergeben. Sie fahren auf einsamen Straßen und auf Trails durch entlegene Gebirge. Dabei halten sie sich – wie auch die Rennradfahrerinnen aus Afghanistan – strikt an die Kleidervorschrift: lange Hose, Tschador unterm Helm und außerdem ein Shirt, das die Handgelenke und die Form des Hinterns verdeckt.

In demokratischen Gesellschaften radeln gläubige Muslima, ohne mit ihrer Religion in Konflikt zu kommen. In Hamburg ist selbst die Imamin Halima Krause häufig auf ihrem Rad unterwegs.

In Afghanistan ist das Frauen noch verboten. Trotzdem trainiert die Frauenmannschaft für Olympia 2016. In ihrem Film Afghan Cycles zeigt die Regisseurin Sarah Menzies zwölf von ihnen beim Training und in ihrem Alltag in einem von Männern dominierten Land. „Die Frauen sind stolz, ihr Land bei internationalen Rennen vertreten zu dürfen“, zitiert Andreas Bähren in der aktuellen Ausgabe des Fahrradmagazins Fahrstil Shannon Galpin. „Sie zeigen der Welt eine andere Seite von Afghanistan und gleichzeitig ihrem Land eine andere Sicht auf Frauen als Sportlerinnen.“

Im kommenden Jahr ziehen die Nato-Soldaten aus Afghanistan ab. Bleibt zu hoffen, dass die jungen Sportlerinnen bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro antreten können.

 

Zurück in den Sattel 2: Schöne Sportkleidung für Dicke? Fehlanzeige!

Radshirt: Passt auch Menschen mit Bauch © Sandra Jacques
Radshirt von Twin Six : Passt auch Menschen mit Bauch © Sandra Jacques

„Radkleidung kaufen ist erniedrigend“, sagt Christian Krämer. In der Radhose, Größe XL, steckt er zwar drin, kann sich aber nicht mehr rühren. Trikots bekommt er in Deutschland gar nicht, jedenfalls nichts, was ihm gefällt und passt. Dabei ist er gar nicht so ein Schwergewicht. Jeans, Hemd und Pulli kauft er in Normalgröße.

Der Besuch im Sportgeschäft war überfällig. Bei Minustemperaturen kann Krämer nicht im Baumwoll-Shirt im Wald trainieren. Und er muss raus. Am ersten Samstag im August will Krämer eine Runde bei Schlaflos im Sattel (SIS) drehen. Das Moutainbike-Rennen ist einzigartig in der Bikeszene. Die Teilnehmer rasen nachts durch den Pfälzer Wald und wer nackt unterwegs ist, bekommt auf jeden Fall einen Preis. Warum er ausgerechnet dort starten will? Christian Krämer alias „Phaty“ hat sich das Rennen ausgedacht und organisiert es seit neun Jahren. Sein Handicap: Er ist Fußgänger und viel zu schwer. Deshalb muss der 46-Jährige abnehmen und bis zum Sommer Mountainbiker werden. ZEIT ONLINE begleitet ihn dabei. Dieses Mal beim Kleider- und Fahrradkauf. Weiter„Zurück in den Sattel 2: Schöne Sportkleidung für Dicke? Fehlanzeige!“