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Utrecht baut das weltgrößte Fahrradparkhaus

Je attraktiver die Infrastruktur für Radfahrer ist, umso leichter und lieber nutzen Menschen das Velo. Diesem Prinzip folgt nun die niederländische Stadt Utrecht: Am dortigen Hauptbahnhof (Utrecht Centraal) soll ein riesiges Fahrradparkhaus entstehen. Läuft alles wie geplant, wird es 2018 fertig sein und in drei Untergeschossen Stellplätze für 12.500 Fahrräder bereithalten.

Das Projekt – und der direkte Vergleich mit Deutschland – zeigt, wie unterschiedlich Radverkehrsförderung aussehen kann. Utrecht ist die viertgrößte Stadt der Niederlande, dort leben rund 310.000 Menschen, etwa 20.000 mehr als in Münster. Die deutsche Studentenstadt hat einen Radverkehrsanteil von etwa 38 Prozent, in Utrecht werden etwa 60 Prozent der Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt.

Ein Parkproblem für Fahrräder haben beide. Utrecht allerdings hat im Sommer 2009 Ideen unter anderem der Bürger gesammelt, um den notorischen Mangel an Fahrradstellplätzen zu beheben. Jetzt soll das Fahrradparkhaus mit drei Geschossen entstehen, mit einer durchgehenden Route, über die alle drei Ebenen radelnd erreicht werden können. Aus deutscher Radfahrersicht ist das purer Luxus, den Autofahrer seit Jahren völlig selbstverständlich genießen.

Die vorbereitenden Arbeiten haben in Utrecht bereits begonnen. Der erste Teil des Radparkhauses soll 2016 fertig sein, der zweite Teil im Jahr 2018. Wenn es wirklich so umgesetzt wird, haben die Niederlande ein weiteres Vorzeigeprojekt, das Maßstäbe setzt für Projekte in aller Welt. Der Stadt zufolge soll das neue Radparkhaus das größte weltweit werden. Zum Vergleich: Das Radparkhaus in Münster hat 3.300 Stellplätze.

Das oben stehende Video zeigt, wie der Eingangsbereich von Utrecht Centraal komplett umgestaltet werden soll. Die Sequenz zum Fahrradparkhaus beginnt bei Minute 1:07.

Weitere Infos hier oder auf Niederländisch hier.

 

Zurück in den Sattel 2: Schöne Sportkleidung für Dicke? Fehlanzeige!

Radshirt: Passt auch Menschen mit Bauch © Sandra Jacques
Radshirt von Twin Six : Passt auch Menschen mit Bauch © Sandra Jacques

„Radkleidung kaufen ist erniedrigend“, sagt Christian Krämer. In der Radhose, Größe XL, steckt er zwar drin, kann sich aber nicht mehr rühren. Trikots bekommt er in Deutschland gar nicht, jedenfalls nichts, was ihm gefällt und passt. Dabei ist er gar nicht so ein Schwergewicht. Jeans, Hemd und Pulli kauft er in Normalgröße.

Der Besuch im Sportgeschäft war überfällig. Bei Minustemperaturen kann Krämer nicht im Baumwoll-Shirt im Wald trainieren. Und er muss raus. Am ersten Samstag im August will Krämer eine Runde bei Schlaflos im Sattel (SIS) drehen. Das Moutainbike-Rennen ist einzigartig in der Bikeszene. Die Teilnehmer rasen nachts durch den Pfälzer Wald und wer nackt unterwegs ist, bekommt auf jeden Fall einen Preis. Warum er ausgerechnet dort starten will? Christian Krämer alias „Phaty“ hat sich das Rennen ausgedacht und organisiert es seit neun Jahren. Sein Handicap: Er ist Fußgänger und viel zu schwer. Deshalb muss der 46-Jährige abnehmen und bis zum Sommer Mountainbiker werden. ZEIT ONLINE begleitet ihn dabei. Dieses Mal beim Kleider- und Fahrradkauf. Weiter„Zurück in den Sattel 2: Schöne Sportkleidung für Dicke? Fehlanzeige!“

 

Radfahrer zu Gast auf dem Gehweg

Das Verkehrsrecht ist nicht immer eindeutig. Das hat erst kürzlich die lebhafte Debatte zur ACE-Studie hier im Blog gezeigt, die falsche Infos zur Zebrastreifen-Nutzung enthielt. Deshalb stellen wir in den kommenden Wochen mithilfe des Rechtsanwalts Christoph Krusch die größten Irrtümer und Legenden zum Thema Radfahren vor. Krusch arbeitet in Berlin und hat sich aufs Radrecht spezialisiert.

Teil 2: Radfahren auf Gehwegen ist verboten

§ 2, Abs. 5 StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Erwachsene Radfahrer haben auf Gehwegen nichts zu suchen. Dieser Paragraf bringt allerdings Eltern jüngerer Kinder regelmäßig in Schwierigkeiten.

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