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Fotostrecke: Fahrradschicksale

© Maltzan
© Maltzan

Die Welt ist bunt, und Räder gibt es überall. Manchmal in derart ungewöhnlichen, skurrilen wie auch wunderbaren Situationen, dass man das Rad gern nach seinen Erlebnissen fragen würde. Das trifft auf viele Fotos zu, die Leser mir nach meinem Aufruf im Dezember geschickt haben. Hier eine erste Auswahl, die nächste erscheint kommende Woche. Weiter„Fotostrecke: Fahrradschicksale“

 

Tempo 30 für Pedelecs

Elektrofahrräder rollen hinterher. Fünf km/h trennen sie laut Gesetz von den Tempolimits, die für Autos gelten. 25 km/h dürfen Elektrofahrräder höchstens fahren, maximal 45 km/h gelten für die S-Pedelecs. Dabei sind Tempo 30 und Tempo 50 die gängigen Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Stadt.

So können Elektrofahrräder im innerstädtischen Verkehr nie mitschwimmen. Warum müssen Fahrer von Elektrorädern den Pkw hinterher zockeln, und wird sich das ändern?

Im Bundesverkehrsministerium verweist ein Sprecher auf die EU-Richtlinie 92/61/EWG. Auf ihr basiert die so genannte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 45 km/h. 1992 wurde die Regelung von der EU verabschiedet. Damals gab es zig verschiedene Begriffsbestimmungen für Krafträder, Kleinkrafträder und drei- oder vierrädrige Fahrzeuge – allein fürs Kleinkraftrad etwa 15 verschiedene.

Wegen des Regelungswirrwarrs konnten Mofas, Mopeds und Co. nur schwer über Ländergrenzen hinweg verkauft werden. Die EU-Mitgliedsstaaten wollten dieses Handelshemmnis abschaffen. Deutschland stimmte dem Kompromiss zu, die Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder von 50 auf 45 km/h zu drosseln.

Für langsamere Elektrofahrräder wurde als Höchstgeschwindigkeit 25 km/h festgelegt, und zugleich wurden sie rechtlich Fahrrädern gleichgestellt. Erhöhen die Hersteller die Maximalgeschwindigkeit auf 30 km/h, wird das Rad automatisch zum Kleinkraftrad. Dann braucht man zum Fahren einen Führerschein der EU-Klasse AM (ab 16 Jahre).

Ein unkompliziertes leichtes Anheben der Geschwindigkeiten ist also erst mal nicht absehbar.

Das ist bedauerlich, denn die Regelung erschwert ein gleichberechtigtes Miteinander auf der Straße. Seitdem die Regel 2002 in Kraft getreten ist, hat sich die Technik der Elektrofahrräder enorm verbessert. Gerade in den vergangenen drei Jahren gab es in der Branche einen immensen Entwicklungsschub. Elektrofahrräder haben sich zu ernstzunehmenden Pendlerfahrzeugen gemausert. Um die umweltfreundliche Alternative zum Kleinwagen zu fördern, ist es vielleicht an der Zeit, über eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit zu sprechen – also über eine Reform der EU-Rechtlinie.