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Radfahrer zu Gast auf dem Gehweg

Das Verkehrsrecht ist nicht immer eindeutig. Das hat erst kürzlich die lebhafte Debatte zur ACE-Studie hier im Blog gezeigt, die falsche Infos zur Zebrastreifen-Nutzung enthielt. Deshalb stellen wir in den kommenden Wochen mithilfe des Rechtsanwalts Christoph Krusch die größten Irrtümer und Legenden zum Thema Radfahren vor. Krusch arbeitet in Berlin und hat sich aufs Radrecht spezialisiert.

Teil 2: Radfahren auf Gehwegen ist verboten

§ 2, Abs. 5 StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Erwachsene Radfahrer haben auf Gehwegen nichts zu suchen. Dieser Paragraf bringt allerdings Eltern jüngerer Kinder regelmäßig in Schwierigkeiten.

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Mehr Eigenverantwortung für Radfahrer

Deutschland ist ein Autofahrerland. Das Fahrrad wird als ernstzunehmendes Verkehrsmittel gerade erst wieder entdeckt. Welches Potenzial es hat, will der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) mit seinem neuen verkehrspolitischen Programm zeigen. Es sieht vor, bis 2025 mehr Menschen aufs Fahrrad zu bringen und das Radfahren bundesweit leichter und komfortabler zu gestalten. Um diese Ziele zu erreichen, muss sich allerdings noch einiges ändern.

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