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Laufzeitverlängerung könnte teuer werden für Länder

 

Die Bundesländer im Fall einer Laufzeitverlängerung zu ignorieren, könnte weitaus schwieriger werden als gedacht. Das zeigt ein neues Gutachten der Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer, das ZEIT ONLINE vorliegt und über welches das Handelsblatt heute berichtet (Handelsblatt Neues Rechtsgutachten). Bei längeren Laufzeiten erhöht sich danach das Haftungsrisiko für die Bundesländer – und das wiederum macht eine Zustimmung des Bundesrats unumgänglich.

Kommt es zu einem Störfall, dann haften nicht nur der Atomkonzern, sondern auch Bund und Bundesländer für den Schaden. Grund dafür sei der „Gedanke der Gefährdungshaftung“, schreiben die auf Energiefragen spezialisierten Autoren: Schließlich hat der Staat die Atomkraftwerke genehmigt – nun muss er auch für mögliche Schäden mithaften.

Wer im Fall eines Störfalls was zahlen muss, das regelt das Atomgesetz. Danach haften die Atomkonzerne im Rahmen einer Deckungsvorsorge mit bis zu  2,5 Milliarden Euro. Reicht diese nicht aus, dann kommen Bund und Länder ins Spiel und müssen aufstocken. An den ersten 500 Millionen Euro, die der Bund zahlen muss, kann dieser die Bundesländer mit 125 Millionen Euro beteiligen.

Verlängert sich nun die Laufzeit der Atomkraftwerke, so erhöht sich das Risiko eines Störfalls – und damit auch das Haftungsrisiko, so die Autoren:

„Schon bei einer vierjährigen Laufzeitverlängerung beträgt der Risikoaufschlag für die Länderhaushalte zwischen 50% und 370%. Durch die größere Störanfälligkeit alternder Reaktoren wird das Haftungsrisiko weiter erhöht. Diese drastische Ausweitung der Einstandspflicht der Länder verleiht den staatshaftungsrechtlichen Vorschriften des Atomgesetzes eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite. Sie kann deshalb nach Art. 74 Abs. 2 GG nur mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen.“

Das Gutachten, von einem Mitarbeiter der Grünen-Fraktion mitverfasst, ist brisant: Schließlich stärkt es den Gegnern der Laufzeitverlängerung den Rücken. Diese argumentierten bislang, dass die Bundesländer wegen der Aufsichtspflicht einen erhöhten Verwaltungsaufwand hätten und daher ihre Zustimmung geben müssen. Jetzt dreht sich die Diskussion auch ums Geld – ein Thema, das am Ende sicherlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.