Bekir Alboga, Dialogbeauftragter der DITIB, äussert sich im „Islamischen Wort“ des SWR über das Verhältnis von Scharia und Grundgesetz:
Das deutsche Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Religionsfreiheit – auch uns Muslimen. Religionsfreiheit schließt die Möglichkeit ein, seine Religion mehr oder weniger ernst zu nehmen. Artikel 4 des Grundgesetzes korrespondiert auf wunderbare Weise mit einem zentralen Prinzip Islam, dem zufolge es in der Religion keinen Zwang geben darf (Sure 2,256).
Wenn Muslime straffällig werden, dann geschieht das nur äußerst selten, weil sie aus religiösen Gründen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die von Muslimen begangenen Gesetzesbrüche unterscheiden sich in der Regel nicht von Straftaten, die Nichtmuslime begehen. Vor dem Gesetz sind im Prinzip alle Menschen gleich. Das trifft natürlich auch auf Muslime zu. Für alle Bürger – gleich welcher Religion – gibt es in Deutschland nur eine verbindliche Gerichtsbarkeit: Die deutsche Justiz. Der Islam akzeptiert keine Selbstjustiz. Der Islam schließt sich der Tradition der vorangegangenen Gesetzesreligionen Judentum und Christentum an. Das heißt, Muslime haben den geltenden Gesetzen zu folgen. Um es unmissverständlich zu sagen: Wir Muslime sind durch unsre Religion zu Gesetzestreue in dem Land verpflichtet, in dem wir leben!