Darf die Regierung machen, was sie will? Natürlich nicht! Wie jeder Mensch muss sie sich ans Gesetz halten. Die Abgeordneten des Bundestages achten darauf, dass die Regierung dem Parlament stets sagt, was sie tut, und dass es nichts Verbotenes ist. Manchmal gibt es Streit darüber, ob die Regierung sich richtig verhalten hat. So ist es auch im Moment: Es geht um einen Angriff der deutschen Armee in Afghanistan auf Menschen, von denen die Soldaten glaubten, sie seien Terroristen. Leider sind bei dem Angriff aber zum Beispiel auch Kinder gestorben. Die Regierung ist verantwortlich für das, was die Armee tut: Hat sie den Menschen in Deutschland die Wahrheit über den Angriff gesagt? Um das zu klären, hat der Bundestag einen »Untersuchungsausschuss« eingerichtet. Das Besondere an solchen Ausschüssen: Es gibt sie auch, wenn nur eine Minderheit der Abgeordneten das will. Vertreter aller Parteien befragen nun Zeugen darüber, was geschehen ist. Am Ende beurteilen sie das Verhalten der Regierung. Fällt ihr Urteil schlecht aus, kann es sein, dass der Verteidigungsminister oder die Bundeskanzlerin zurücktreten muss. Fällt es gut aus, kann die Regierung weiterarbeiten.
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