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Die Gelassenheit des Charles Taylor

Erst boykottierte der Angeklagte sein Verfahren, dann entließ er seine Anwälte und beschuldigte die Richter, einen „Schauprozess“ durchzuführen. Charles Taylor, ehemals liberianischer Staatspräsident und derzeit prominentester Häftling der internationalen Strafjustiz, hatte alle Register gezogen, um den Prozess gegen ihn aufzuhalten. Seit Montag sitzt er nun endlich auf der Anklagebank, ausgestattet mit neuen Strafverteidigern und demonstrativ zur Schau getragenem Vertrauen in einen Freispruch. Politisch erscheint das undenkbar, juristisch ausgeschlossen ist es nicht.  

Zur Erinnerung: Elf Punkte umfasst die Anklage gegen den 59-jährigen – darunter Massenmord, sexuelle Versklavung, Einsatz von Kindersoldaten, Plünderung. Taten, die im internationalen Völkerstrafrecht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen definiert werden. Allerdings geht es dabei nicht um Gräuel, die während des Bürgerkriegs in Taylors Heimat Liberia begangen worden sind, sondern im Nachbarland Sierra Leone. Dort kämpften zwischen 1991 und 2002 die von Taylor unterstützten Rebellen der „Revolutionären Einheitsfront“ (RUF) gegen die Regierungsarmee, wobei die Fronten im Verlauf dieses Krieges zunehmend verworrener wurden. Am härtesten umkämpft waren die Diamantengebiete des Landes, deren Ausbeutung der RUF jahrelang ungebremsten Waffennachschub garantierte – und Taylor, so die Anklage, Zugriff auf die Edelsteine.

 

Die Brutalität des Krieges mit Zehntausenden Toten machte weltweit Schlagzeilen – nicht zuletzt, weil RUF-Rebellen unzähligen Zivilisten in „Strafaktionen“ Arme und Beine abhackten. Hollywood ließ die Erinnerung an diesen Horror im vergangenen Jahr noch einmal mit dem Film „Blood Diamond“  aufleben. Zu diesem Zeitpunkt saßen führende Kriegsherren bereits auf der Anklagebank des internationalen Sondergerichts für Sierre Leone (SCSL), das mit Unterstützung der Vereinten Nationen in der Hauptstadt Freetown eingerichtet worden war. Taylor allerdings wurde nach seiner Festnahme im März 2006 nach Den Haag überstellt, wo das SCSL nun in den Räumen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen ihn verhandelt. Ein Prozess in Freetown schien dem Gericht zu gefährlich: zu groß das Risiko, dass Anhänger des immer noch einflußreichen Ex-Präsidenten in der Region Unruhe stiften könnten.

 

Seit dem 7. Januar ruft nun also die Anklage ihre Zeugen in Saal 2 des hermetisch gesicherten Den Haager Gerichtsgebäude auf: UN-Experten schildern den Zusammenhang zwischen Diamantenschmuggel und Krieg; Überlebende beschreiben horrende Massaker der RUF. Das Problem: diese Aussagen werden Taylor nicht gefährlich. Weder er noch seine Verteidiger leugnen, dass die RUF Diamanten gegen Waffen gehandelt und grausame Verbrechen begangen hat. Taylor bestreitet schlicht, die RUF unterstützt, angestiftet, ermutigt oder auch nur von ihren Gräueltaten gewusst zu haben. Überhaupt habe er nie einen Fuss nach Sierra Leone gesetzt. Ihm „über jeden Zweifel erhaben“ das Gegenteil zu beweisen, ist gar nicht so einfach.

 

Die Argumentation der Anklage beruht auf dem juristischen Konstrukt eines „joint criminal enterprise“, einer „kriminellen Vereinigung“. Demnach hatten Taylor und die Führer der RUF einen „gemeinsamen Plan“, um in Sierra Leone eine Rebellion anzustiften und Zugriff auf die Diamantenfelder zu bekommen. In Folge dieses Plans seien dann zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt worden. Das Konstrukt des „joint criminal enterprise“ wurde auch von den Anklägern des UN-Jugoslawien-Tribunals häufig angewandt, ist unter Völkerrechtlern aber umstritten.

 

Um im Prozess gegen Taylor eine solche „kriminelle Vereinigung“ zu beweisen, wollen die Ankläger mehrere ehemalige Weggefährten des Liberianers in den Zeugenstand rufen. Sie sollen bezeugen, dass Taylor von der liberianischen Hauptstadt Monrovia aus in regelmäßigem Telefonkontakt mit RUF-Kommandanten gestanden, ihnen Anweisungen gegeben, sie mit Waffen, Munition und Kämpfern versorgt haben soll. Ob die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen den Kreuzverhören der Verteidiger standhalten wird, bleibt abzuwarten.

 

Ein viel größeres Problem – und hier geht es jetzt in die juristischen Feinheiten des Völkerstrafrechts – haben ausgerechnet die Richter des SCSL den Vertretern der Anklage beschert. Im Verfahren des Sondergerichts gegen drei sierra leonische Rebellenführer erklärte das Gericht im Juni 2007 die Angeklagten zwar der Kriegsverbrechen schuldig. Schließlich hatten sie nachweislich Massaker und Plünderungen angeordnet. Die Kammer sprach sie aber vom Vorwurf der „kriminellen Vereinigung zur Anstiftung einer Rebellion“ frei. Begründung: eine Rebellion anzustiften, sei nach internationalem Recht nun mal nicht strafbar und falle somit nicht unter das Mandat des Sondergerichts. Dieser Richterspruch habe potenziell „verheerende Folgen für die Anklage im Taylor-Prozess“, sagt William Schabas, einer der führenden Experten des Völkerstrafrechts. Bei den Anklageschriften des UN-Jugoslawien-Tribunals stelle sich die Lage anders dar, sagt Schabas. Dort hätten die Ankläger Slobodan Milosevic und anderen führenden Kriegsplanern ein „joint criminal enterprise“ zur Durchführung ethnischer Säuberungen vorgeworfen. Letztere sind als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert und liegen somit klar innerhalb des juristischen Mandats des Tribunals.

 

Behält Schabas Recht, so steht das Anklägerteam im Fall Taylor – geführt von dem Amerikaner Stephen Rapp – unter erhöhtem Druck. Denn ein Schuldspruch hängt nun umso mehr davon ab, dem liberianischen Kriegsherrn und selbst ernannten Prediger nachzuweisen, dass er im sierraleonischen Bürgerkrieg konkrete Gräueltaten angeordnet, angestiftet oder dazu ermutigt hat.

 

18 Monate, so schätzen Beobachter, wird der Prozess in Den Haag dauern, über 140 Zeugen sollen gehört werden. Videobänder von den Verhandlungstagen werden täglich auch in Monrovia und Freetown gezeigt, wo in Straßenkneipen ehemalige Kindersoldaten neben Kriegsopfern am Fernseher beobachten, wie die internationale Staatengemeinschaft im fernen Den Haag Gerechtigkeit walten lassen möchte. Keinem von ihnen ist entgangen, dass der Untersuchungshäftling Charles Taylor in seiner niederländischen Zelle derzeit einen Lebensstandard weit über dem westafrikanischen Durchschnitt geniesst. Aber die Vorstellung vergleichsweise luxuriöser Haftbedingungen für den Diktator finden die meisten immer noch erträglicher als den Gedanken, er könnte in anderthalb Jahren als freier Mann nach Liberia zurückkehren. 

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Dort hat übrigens gerade die „Wahrheits-und Versöhnungskommission“ damit begonnen, Täter und Opfer des liberianischen Bürgerkriegs anzuhören. Der dauerte von 1989 bis 2003, forderte über 200.000 Tote und verwüstete die gesamte Infrastruktur des Landes. Die Kommission hat kein Mandat zur Strafverfolgung, und Liberias Justizsystem ist noch Jahre davon entfernt, rechtsstaatliche Verfahren durchzuführen. Soll heißen: den Tätern droht keine Verurteilung. Einige Menschenrechtsaktivisten in Liberia fordern deswegen ein internationales Sondergericht wie in Sierra Leone. Und wie in Sierra Leone würde auch in Liberia einer der Hauptangeklagten Charles Taylor heißen.

 

Doch Liberias demokratisch gewählte Präsidentin Ellen Johnson-Sirleaf fürchtet aus gutem Grund all die ehemaligen Kriegsherren und Weggefährten Taylors, die im Fall drohender Prozesse wieder Heerscharen von demobilisierten, arbeitslosen Kämpfern auf die Barrikaden bringen könnten. „No Peace Without Justice“ heisst die Parole der internationalen Strafjustiz – „kein Friede ohne Gerechtigkeit“. In Liberia gilt bis auf weiteres: Für Gerechtigkeit ist der Frieden noch zu fragil.

 

P.S.: Wer den Prozess gegen Charles Taylor en detail verfolgen möchte: das „Open Society Institute“ von George Soros dokumentiert die Zeugenvernehmungen in einem täglich Blog.  Weitere Informationen sind auch über die Website des Sondergerichts für Sierra Leone zu erhalten.

 

 

 

 

 

 

Und da waren es schon zwei – der Internationale Strafgerichtshof hat einen neuen Untersuchungshäftling

Still ist es geworden um den Internationalen Strafgerichtshof. Fünf Jahre nach seinem Arbeitsbeginn ist noch kein Prozess eröffnet, mühen sich die Ankläger mit drei Strafverfahren gegen Kriegsverbrecher im Kongo, im Sudan und in Uganda ab und hatten gerade mal einen Angeklagten in Untersuchungshaft: den kongolesischen Kriegsherren Thomas Lubanga.
Hatten, denn seit heute sind es zwei. In der Nacht zum Donnerstag wurde Lubangas Landsmann Germain Katanga aus Kinshasa nach Den Haag überstellt.
Wie Lubanga gehörte auch Katanga zu jenen Warlords, die zwischen 1999 und 2003 in Ituri, im Nordosten des Kongo, Massaker und Massenvergewaltigungen verübten – in einem Krieg, der von ethnischem Hass ebenso geprägt war wie vom Kampf über die Kontrolle der riesigen Goldvorkommen in der Region.
Lubanga führte damals Partei und Miliz der Hema an, Katanga kämpfte auf der gegnerischen Seite der Lendu. Jetzt können sie im Gefängnis von Scheveningen zusammen Tischtennis spielen. Oder sich mit dem dritten Flurgenossen, dem ehemaligen liberianischen Präsidenten Charles Taylor, über alte Zeiten unterhalten.

Das Scheveninger Gefängnis verzeichnet die wohl größte Ansammlung mutmaßlicher Kriegsverbrecher. Hier sitzen nicht nur die Angeklagten des UN-Jugoslawien-Tribunals, sondern auch die Untersuchungshäftlinge des Internationalen Strafgerichtshofs und derzeit eben auch Taylor, der prominenteste Häftling des Internationalen Sondergerichts für Sierra Leone. Ein Blick durch die Gitter vermittelt denn auch einen guten Überblick über den aktuellen Zustand der internationalen Strafjustiz: Das UN-Jugoslawien-Tribunal, dessen Amtszeit sich dem Ende zuneigt, hat trotz diverser Rückschläge Rechtsgeschichte geschrieben. Es hat bislang 52 Kriegsverbrecher rechtskräftig verurteilt, erstmals gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt Anklage erhoben und Präzedenzfälle bei der Strafverfolgung von Vergewaltigungen im Krieg geschaffen. Das ist keine schlechte Bilanz nach 14 Jahren, auch wenn die „ganz großen Fische“ nicht ins Netz gegangen oder wieder entschlüpft sind. Slobodan Milosevic entzog sich einem Urteil durch vorzeitiges Ableben; um den flüchtigen Serbenführer Radovan Karadzic ranken sich Gerüchte, wonach die USA ihm seinerzeit Straffreiheit zugesichert haben; und der Hauptverantwortliche für den Völkermord in Srebrenica, Ratko Mladic, ist immer noch auf freiem Fuß.

Bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in Afrika tut sich das Völkerstrafrecht deutlich schwerer. Das UN-Ruanda-Tribunal hat nach erheblichen Anlaufschwierigkeiten inzwischen über 20 Hauptverantwortliche des Genozids von 1994 verurteilt, darunter einen ehemaligen Premierminister und vier Kabinettsmitglieder. Aber die Reputation des Tribunals ist (unter anderem) durch den Vorwurf lädiert, nur gegen Angehörige und Anhänger der damals amtierenden Regierung ermittelt, nicht aber Verbrechen der damaligen Tutsi-Rebellen untersucht zu haben. Die standen 1994 unter dem Kommando des heutigen Staatschefs Paul Kagame.

Das Völkerstrafrecht befindet sich immer in einem Spannungsfeld zwischen realer Machtpolitik und dem moralischen Anspruch, die Kultur der Straflosigkeit zu beenden. Auch der Internationale Sondergerichtshof für Sierra Leone hat das zu spüren bekommen. Charles Taylor, Liberias Staatspräsident und Hauptanstifter des Bürgerkriegs in Sierra Leone, wurde eben nicht festgenommen, als das Gericht im Juni 2003 Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hatte. Da war er noch amtierender Präsident und Kriegsherr. Er wurde vielmehr erst Jahre später aus dem nigerianischen Exil ausgeliefert – zu einem Zeitpunkt, da Taylor politisch und militärisch so weit „entmachtet“ war, dass seine Verhaftung der einflussreichsten Macht in der Region, den USA, opportun erschien.

Dem internationalen Strafgerichtshof wiederum wirft man vor, dass er sich an wirklich „große Fische“ gar nicht herantraut. Sein Strafverfahren im Fall Uganda beschränkt sich auf die Führer der „Lord’s Resistance Army“, deren Massaker und Zwangsrekrutierungen von Kindern zweifellos geahndet werden müssen. Aber die Verbrechen der Gegenseite, der ugandischen Armee und der für sie verantwortlichen Politiker, bleiben unerwähnt. Im Fall Sudan/Darfur hat es bislang nur zu zwei Ankagen gereicht – gegen einen Minister und einen Janjaweed-Kommandanten. Und im Fall Kongo?
Lubanga und Katanga haben sich zweifellos schlimmer Kriegsverbrechen schuldig gemacht. So viel läßt sich trotz Unschuldsvermutung sagen. Aber in der Galerie der Warlords, die das Land zugrunde gerichtet haben, sind sie „kleine Fische“ eines kleineren regionalen Krieges inmitten eines großen Krieges gewesen.
Der Chefankläger des Strafgerichtshofs, Luis Moreno-Ocampo, hatte sich Ituri wohl nicht zuletzt deswegen als einen der ersten Ermittlungsfälle ausgesucht: es war ein regionaler Konflikt, dessen Beteiligte keine mächtigen Schutzherren und kein politisches Kapital mehr hatten.
Dieses Kalkül des Argentiniers ist keineswegs verwerflich, zumal diese „kleinen Fische“ für einen ethnisch motivierten Terror mit mehreren Zehntausend Toten verantwortlich sind.
Bloß ist vom Anspruch der Gerichtshofs, in Ituri bilderbuchmäßig die internationale Aufarbeitung von Kriegsverbrechen vorzunehmen, nicht viel übrig geblieben. Die Menschen vor Ort stellen mit wachsender Resignation fest, dass vier Jahre nach Ende des Konflikt höchst unterschiedliche Maßstäbe an die verschiedenen Kriegsherren angelegt werden. Zwei sind vor dem Internationalen Strafgerichtshof, diesem Gericht im fernen Europa gelandet. Ein weiterer wurde vor einem kongolesischen Gericht in Bunia verurteilt. Mehrere andere wurden unter tatkräftiger Verhandlungshilfe der UN als hochrangige Offiziere in die neue kongolesische Armee aufgenommen. Und ihre ehemaligen Hintermänner und Finanziers, darunter hochrangige Politiker in Kinshasa, aber auch in Ruanda und Uganda, läßt man ganz in Ruhe.

Was nun die angeblich katharsische Funktion eines internationalen Prozesses gegen Thomas Lubanga und Germain Katanga angeht: Katanga hat gerade erst seine Zelle bezogen, Lubanga sitzt seit dreieinhalb Jahren ohne Prozess in Haft – zuerst in Kinshasa, seit März 2006 in den Niederlanden. Sein Verfahren soll frühestens im Februar 2008 beginnen. Derzeit erwägt man in Den Haag, den Prozess in Ituri stattfinden zu lassen, um die betroffene Öffentlichkeit stärker am juristischen Geschehen zu beteiligen. Angesichts der logistischen Schwerfälligkeit des Strafgerichtshofs muss man in diesem Fall ein organisatorisches Desaster befürchten, das den Prozessbeginn im Zweifelsfall noch weiter hinauszögert. Dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen, ist ja eine banale Weisheit. Die Gefahr ist nur, dass die Mühlen der internationalen Strafjustiz für die Menschen in Ituri irgendwann völlig irrelevant werden. Denn die haben neben der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen, die sie erleiden mussten, auch noch andere Sorgen: Zum Beispiel, ihr tägliches Überleben in einem bitterarmen, kriegszerstörten Land zu organisieren.

 

Keine Milde für Sierra Leones Kriegsverbrecher

Zur Milde sahen die Richter keinen Grund. 50 Jahre Haft – so lautet die Strafe des internationalen Sondergerichts für Sierra Leone für Alex Tamba Brima und Santigie Borbor Kanu, der dritte Angeklagte Brima Bazzy Kamara erhielt 45 Jahre. Die drei gehören zu den Anführern des „Armed Forces Revolutionary Council“ (AFRC), einer Gruppe von Putschisten, die 1997 in der sierraleonischen Hauptstadt Freetown die Regierung stürzte und dann mit den Rebellen der „Revolutionary United Front“ (RUF) ein Duo des Terrors gegen die Zivilbevölkerung bildete.

Wie in diesem Blog berichtet, hatte das Sondergericht die drei bereits im Juni wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen in die Menschlichkeit in elf Fällen schuldig gesprochen – darunter Massenvergewaltigung, Sklaverei und, zum ersten Mal in der Geschichte der internationalen Strafjustiz, Rekrutierung von Kindersoldaten. Die vorsitzende Richterin Julia Sebutinde, die auch den Prozess gegen Charles Taylor leitet, konnte bei der Strafzumessung keine mildernden Umstände finden. Keiner der Angeklagten, heisst es in der Begründung, habe auch nur die geringste Reue gezeigt.
Dass die drei Berufung einlegen werden, gilt als höchstwahrscheinlich, und solange bleiben sie weiter im Gerichtsgefängnis in Freetown inhaftiert.

Sollten die Urteile bestätigt werden, beginnt die Suche nach einem Haftplatz im Ausland. Die nationalen Gefängnisse in Sierra Leone befinden sich in einem katastrophalen Zustand, sowohl in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, als auch auf die Versorgung der Gefangenen. Die drei in einer überfüllten Zelle ohne angemessene Nahrung dahinsiechen zu lassen, wäre zwar durchaus im Sinne der tausenden von Opfern, die die AFRC und die RUF hinterlassen haben. Aber Rachsucht, und sei sie noch so verständlich, lässt sich nun einmal nicht mit dem Völkerstrafrecht vereinbaren. Also werden Brima, Kanu und Kamara ihre Strafe womöglich in Schweden oder Österreich absitzen. Mit beiden Ländern hat das Sondergericht in Sierra Leone Abkommen zur Übernahme von rechtskräftig Verurteilten abgeschlossen. (Genauso verfahren auch die UN-Tribunale für Ruanda und das ehemalige Jugoslawien mit ihren Verurteilten).
In Freetown wird unterdessen weiterverhandelt und beraten. Der Prozess gegen drei Anführer der RUF dauert noch an. Im Verfahren gegen führende Mitglieder regierungstreuer Bürgermilizen wird wohl in den nächsten Wochen ein Urteil ergehen.

Bleibt natürlich noch der Prozess gegen Charles Taylor, den ehemaligen Präsidenten Liberias und mutmasslichen Finanzier, Ausrüster und Mitbegründer der RUF. Taylor hat inzwischen einen neuen Anwalt. Das Mandat hat der britische Anwalt Courtenay Griffiths übernommen. Der in Jamaica geborene Jurist hat sich in Großbritannien unter anderem in Prozessen gegen die IRA einen Namen gemacht. Als erste Amtshandlung will Griffiths einen erneuten Verhandlungsaufschub durchsetzen.
Der Prozess, der aus Sicherheitsgründen nach Den Haag verlegt worden ist, sollte eigentlich am 20. August fortgesetzt werden. Aber bis dahin, sagt Griffiths, könnten er und sein Team sich unmöglich in die Gerichtsakten eingearbeitet haben. Vor Herbstbeginn dürfte also im Fall Taylor nichts vorangehen.
Sollte der Ex-Präsident übrigens verurteilt werden, würde er seine Haftstrafe in Großbritannien absitzen.

 

Charles Taylor führt weiter Regie

Nur kurz nachgetragen: auch gestern, am zweiten Verhandlungstag im Prozess, gegen den ehemaligen liberianischen Präsidenten Charles Taylor blieb die Anklagebank leer. Bereits bei der Eröffnung des Verfahrens am 4. Juni in Den Haag war Taylor in seiner Zelle geblieben. Aus Protest gegen die vermeintlich schlechte Ausstattung seines Rechtsbeistands hatte Taylor seinen Wahlverteidiger, den britischen Juristen Karim Khan, entlassen und erklärt, seinem Prozess so lange fern zu bleiben, bis der Sondergerichtshof für Sierra Leone ihm eine angemessene Verteidigung ermögliche. Taylor ist der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in elf Fällen angeklagt, weil er während des Bürgerkriegs im Nachbarland Sierra Leone die brutalste Rebellengruppe angestiftet und ausgerüstet haben soll.

Gestern nun ließ Taylor im Gerichtssaal ausrichten, was er sich unter angemessenem Rechtsbeistand vorstellt: mindestens einen, wenn nicht zwei Top-Juristen aus Großbritannien, sowie zwei weitere Rechtsanwälte – zu bezahlen durch das Gericht, da sich der Angeklagte als mittellos ausgibt. Das klingt zwar wie der pure Hohn in Anbetracht der Millionen von Dollars, die Taylor im Geschäft mit Blutdiamanten, Tropenhölzern und Kautschuk beiseite geschafft haben soll. Aber es ist schwer nachzuweisen, ob und wie er angesichts seiner international gesperrten Konten derzeit über sein Geld verfügt.
(Wer zum gestrigen Tag im Gericht mehr lesen möchte, dem sei der Bericht des Institute for War&Peace Reporting (IWPR) empfohlen. Überhaupt ist die Website des IWPR eine Fundgrube für alle, die sich für internationale Strafjustiz interessieren)

Inzwischen sind offenbar auch die Richter zu der Überzeugung gelangt, dass es mit Taylors Verteidigung gegen ein vergleichweise üppig ausgestattetes Team von Anklägern nicht zum Besten stand. Richterin Julia Sebutinde kritisierte die Gerichtsverwaltung, die sich schon vor Monaten um Taylors Beschwerden hätte kümmern sollen.

In einem Telefongespräch hat auch Karim Khan nachdrücklich gegen seine Arbeitsbedingungen protestiert. „Zehn Leute im Team des Anklägers gegen zwei im Team der Verteidigung … ich habe ja nie absolute Waffengleichtheit erwartet. Aber das hier war wirklich schlimm.“ Wochenlang hätten er und sein Assistent in Den Haag in Cafes arbeiten müssen, weil ihnen das Gericht kein Büro zur Verfügung gestellt habe.
Khan ist ein 37 jähriger, durchaus erfahrener Jurist, der bereits an den UN-Tribunalen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda gearbeitet hat. Am Taylor-Prozess habe ihn unter anderem „die Herausforderung gereizt“. Und die besteht nach seiner Darstellung auch darin, selbst für die „berüchtigsten Angeklagten“ ein faires Verfahren nach höchsten rechtsstaatlichen Ansprüchen zu garantieren.

Um diese Herausforderung muss sich jetzt jemand anderes kümmern. Bis 31. Juli, so Richterin Sebutinde, müsse ein neues Verteidiger-Team angeheuert sein. Dann soll der Prozess fortgesetzt und Taylor womöglich auch unter Zwang vorgeführt werden. Ob dieser Zeitplan realistisch ist, darf bezweifelt werden. Kein seriöser Jurist kann sich innerhalb von fünf Wochen in diesen Berg an Ermittlungsakten einarbeiten.

Charles Taylor wird es recht sein. Bislang führt er Regie in diesem Drama. Nicht Richterin Sebutinde .

 

Schuldig! Das Sondergericht für Sierra Leone hat die ersten Urteile gefällt

Julia Sebutinde heißt die Frau, die gestern Rechtsgeschichte geschrieben hat. „Schuldig“, verkündete die Richterin am Mittwoch im Saal des internationalen Sondergerichts für Sierra Leone den drei Angeklagten – schuldig der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen und anderer schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in elf Fällen, darunter Einsatz von Kindersoldaten, Versklavung, Vergewaltigung und Mord. Fünf Jahre nach Ende des sierraleonischen Bürgerkriegs sind damit die ersten Urteile gegen Kriegsverbrecher ergangen. Und zum ersten Mal wurden ehemalige Kriegsherren dafür verurteilt, Kinder als Soldaten missbraucht zu haben. Man soll mit dem Adjektiv „historisch“ sparsam umgehen, aber dieses Urteil darf man durchaus als historisch bezeichnen. Das Strafmaß soll am 16. Juli verkündet werden. Die Angeklagten werden mit aller Wahrscheinlichkeit in die Berufung gehen.

Um selbige angemessen vorzustellen, muss man noch einmal die Buchstabensuppe der verschiedenen Kriegsfraktionen sortieren. Alex Tamba Brima, Santigie Borbor Kanu und Brima Bazzy Kamara zählten während des Kriegs zum Führungskader des „Armed Forces Revolutionary Council“, des „Revolutionsrates der Streitkräfte“ – kurz AFRC genannt. Dahinter steckten Angehörige der Armee um den Offizier Johnny Paul Koroma, die 1997 die gewählte Regierung von Sierra Leone gestürzt und sich dann mit den Rebellen der „Revolutionary United Front“ (RUF) verbündet hatten. (Zur Erinnerung: bei der RUF handelt es sich um jene Rebellentruppe, die vom ehemaligen Kriegsherrn und Präsidenten Liberias, Charles Taylor, mit Kämpfern, Waffen und Logistik unterstützt worden ist)

Auf dem medialen Gradmesser der Grausamkeiten rangierten die AFRC-Kämpfer etwas unterhalb der RUF-Rebellen – nicht unbedingt, weil sie weniger brutal waren, sondern weil der AFRC erst sechs Jahre nach Beginn des Krieges in Erscheinung trat. Doch die Anklageschrift ist in weiten Teilen identisch mit der gegen die Führer der RUF. Sie bezieht sich auf einen Tatzeitraum, in der beide Gruppen eine Allianz bildeten. Gegen die RUF-Führer wird in einem getrennten Prozess in Freetown verhandelt, der vermutlich erst Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. In einem dritten Verfahren gegen die Anführer regierungsfreundlicher Milizen ist in den nächsten Wochen mit einem Urteil zu rechnen. Im Vergleich zu anderen internationalen Strafgerichten haben Julia Sebutinde und ihre Kollegen, aber vor allem auch die Ankläger ein flottes Tempo vorgelegt.

Der Besucherraum des Gerichtssaals war am Mittwoch bis auf den letzten Platz besetzt. Zwei Stunden lang lauschten die Zuschauer der Urteilsverkündung durch Richterin Sebutinde – darunter auch zahlreiche Überlebende jener Gewaltorgie, die die RUF zusammen mit dem AFRC 1999 in Freetown anrichtete. Damals wurden in einer „Strafaktion“ tausende von Menschen getötet oder verstümmelt, Frauen vergewaltigt, Kinder verbrannt. Gut möglich, dass auch Jussu Jarka und andere Mitglieder der Vereinigung der Zwangsamputierten im Saal waren, die zuletzt in diesem Blog zu Wort kamen. Wenn nicht, verfolgten sie in ihrer Siedlung den Radionachrichten, und man darf annehmen, dass ihnen bei der Meldung über den Schuldspruch wenigstens ein kurzes Gefühl der Genugtuung vergönnt war.

Was bleibt noch nachzutragen?

Johnny Paul Koroma, der Rädelsführer des AFRC, gilt bis heute als verschollen und ist wahrscheinlich tot. Seine Anhänger, von denen man noch einige auf Freetowns Straßen treffen kann, sind allerdings überzeugt, dass er irgendwann wieder auftauchen wird. Da es für sein Ableben keine Beweise gibt, wird die Anklage des Sondergerichts gegen ihn aufrecht erhalten.

Die ugandische Richterin Julia Sebutinde wird zusammen mit ihren Beisitzern für die die nächsten Monate nach Den Haag umziehen. Dort geht in wenigen Tagen der Prozess gegen Charles Taylor weiter. Ob der Angeklagte dieses Mal im Gerichtssaal erscheinen wird, weiß keiner.

Die marode Armee von Sierra Leone wird seit Kriegsende von britischen Militärs ausgebildet, wobei nicht nur der Umgang mit Maschinengewehr und Raketenwerfer, sondern auch die Genfer Konventionen auf dem Lehrplan stehen. Wie nachhaltig dieser Unterricht ist, bleibt abzuwarten. In Freetown tut die Militärführung jedenfalls etwas, um ihren ramponierten Ruf aufzubessern. „Die Armee hat kein Interesse mehr an Putschversuchen“, steht in großen Lettern auf Werbetafeln.

 

Der unsichtbare Angeklagte

Es sollte der nächste große Auftritt der internationalen Strafjustiz werden. In der Besuchergalerie des Gerichtssaals hatte das diplomatische Corps hinter kugelsicherem Glas Platz genommen. Vor dem Gerichtsgebäude drängelten sich die Übertragungswagen – und dann erschien die Hauptperson einfach nicht.
Charles Taylor zog es zur Eröffnung seines Prozesses Montag morgen vor, in seiner Zelle zu bleiben. Sein Wahlverteidiger Karim Khan erklärte den sichtlich verblüfften Richtern, Staatsanwälten und Zuschauern, sein Mandant werde solange nicht am Prozess teilnehmen, bis sein Anwaltsteam finanziell und personell besser ausgestattet sei. Dann legte der Jurist sein Mandat nieder. Dem folgte ein einstündiges multiethnisches Wortgefecht zwischen dem Briten Khan, der Vorsitzenden Richterin Julia Sebutinde aus Uganda, ihrem Beisitzer aus Samoa sowie dem amerikanischen Chefankläger. Alle Spielarten der englischen Sprache schwirrten durch den Saal – es sei denn, der sierraleonische Simultandolmetscher hatte versehentlich die Kopfhörer aller Anwesenden auf Krio geschaltet, was die kreolische Hauptsprache in Sierra Leone ist. Schließlich rauschte Taylors Verteidiger unter Protest und mit wehender Robe aus dem Saal, was ihm nachträglich noch ein Verfahren wegen Missachtung des Gerichts einbringen dürfte. Sage keiner, dass internationale Strafjustiz nicht unterhaltsam sein kann. Ob die Menschen in Sierra Leone, die den ersten Prozesstag am Radio oder auf großen Videoleinwänden verfolgten, das komisch fanden, darf allerdings bezweifelt werden.
Das Problem ist: der Prozess gegen den ehemaligen liberianischen Präsidenten gilt schon qua Prominenz des Angeklagten als ein Prüftstein für die globale Strafgerichtsbarkeit. Einen solches Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten und nur im Beisein eines Pflichtverteidigers zu führen, ist zwar möglich, macht aber – gelinde gesagt – keinen guten Eindruck.
Taylor ist der Kriegsverbrechen und Verbrechen in elf Fällen angeklagt, weil er die berüchtigste Rebellengruppe des sierraleonischen Bürgerkriegs mit Geld, Waffen und liberianischen Truppen unterstützt haben soll. Der Prozess vor dem internationalen Sondergericht in Sierra Leone war aus Sicherheitsgründen nach Den Haag verlegt worden, weil man befürchtet hatte, dass ein Verfahren in Freetown den fragilen Frieden in der Region hätte gefährden können. Taylor, das ewige Gespenst.
Nun zeichnet sich ein anderes Szenario ab: Taylor, der Unsichtbare. Der zweite Verhandlungstag ist für Ende Juni angesetzt. Dass die Anklagebank dann besetzt sein wird, ist unwahrscheinlich. Und am Montag abend wußte in Den Haag noch niemand so recht, wie es weitergehen soll.

 

Die Opfer des Charles Taylor

Sie hätten ihn gerne gesehen, wie er da sitzt auf der Anklagebank im makellosen Anzug, flankiert von Sicherheitsbeamten. Sie hätten gern erlebt, wie er, der selbstherrliche Schwadroneur, nur reden darf, wenn die Richterin ihm das Wort erteilt. Vielleicht hätte Charles Taylor irgendwann durch die kugelsichere Glasscheibe in den Zuschauerraum geblickt auf die Männer und Frauen aus Grafton, dem Dorf der Versehrten. Jussu Jarka, der zwei stählerne Greifhaken hat, wo andere Leute Hände haben, Edward Conteh mit seinem Armstummel, an den keine Prothese passt, oder Kadiatu Fofanah, die Frau ohne Beine. Sie hätten gern das Gesicht jenes Mannes studiert, der einst gesagt hat: „Auch Sierra Leone wird die Bitterkeit der Krieges schmecken.“
Eigentlich sollte der Prozess gegen den ehemaligen liberianischen Staatspräsidenten Charles Taylor heute in der sierra-leonischen Hauptstadt Freetown beginnen, in Saal II des internationalen Sondergerichts. Das Gericht liegt an der Jomo Kenyatta Road mitten in der Stadt, ein schön geschwungenes Gebäude, das von Weitem wirkt wie ein unbekanntes Flugobjekt: zwei Rundbauten, darüber ein Dach, dessen Hälfte wie Tragflächen gen Himmel ragen. Drumherum Dutzende von weißen Bürocontainern, eine Haftanstalt und Mauern mit Stacheldraht. Eine Festung mit eigener Stromversorgung, Sicherheitsschleusen und Cafeteria, in der Staatsanwälte aus den USA, Richterinnen und Richter aus Uganda, Sierra Leone, Samoa und Österreich in der Mittagspause anstehen. Außerdem Gefängniswärter aus Nordirland und Südafrika, Gerichtsdiener aus Großbritannien, Archivare aus Tansania. Für den militärischen Schutz sorgen Blauhelme aus der Mongolei. Ein Babylon des Völkerrechts mitten in Westafrika, errichtet mit Hilfe der Vereinten Nationen, um die Hauptverantwortlichen des elfjährigen Plünderkrieges in Sierra Leone zur Verantwortung zu ziehen. Acht ehemalige Rebellen- und Milizenführer sitzen derzeit in der Haftanstalt des Sondergerichts und warten auf ihre Urteile. Der neunte und prominenteste Angeklagte hat hier nur kurze Zeit eine Zelle belegt. Aus Sicherheitsgründen hat man den Prozess gegen Liberias Ex-Präsidenten Charles Taylor nach Den Haag verlegt. Ein Gerichtsverfahren in Westafrika, so die Befürchtung, könnte den immer noch fragilen Frieden in der Region gefährden, vor allem in Taylors Heimatland Liberia. „Das Gericht“, sagt Jussu Jarka, der Mann mit den Greifhaken, „wird schon wissen, was es tut“.Jussu Jarka
„Gewidmet den Opfern des Konflikts in Sierra Leone“, steht auf der Messingplakette am Eingang des Sondergerichts in Freetown. „Konflikt“ ist ein zu mildes Wort für das, was sich zwischen 1991 und 2002 in diesem Land abgespielt hat. Auch die Anklageschrift gegen Taylor gibt das Grauen nur unvollkommen wieder: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in elf Fällen – darunter „terroristische Akte gegen die Zivilbevölkerung“, „sexuelle Gewalt“, „Rekrutierung von Kindersoldaten“, „Verschleppung und Zwangsarbeit“. Die Täter waren Angehörige der „Revolutionary United Front“, eine Rebellengruppe angeführt von einem ehemaligen Hochzeitsfotografen namens Foday Sankoh. Die RUF rekrutierte massenweise Kindersoldaten in ihren „Small Boys Units“ und „Small Girls Units“. Andere Kinder wurden Einheiten zugeteilt, deren Namen ihre Spezialität des Tötens auswies: Es gab „Burn House Units“, es gab die „Born Naked Squad“, deren Opfer sich vor ihrer Ermordung nackt ausziehen mussten, oder die „Cut Hands Commandos“, die Zivilisten wie Jussu Jarka oder Kadiatu Fofanah Arme und Beine abschlugen. Taylor hatte die RUF finanziert und ausgerüstet, um in den neunziger Jahren eine ihm nicht genehme Regierung in Sierra Leone zu stürzen und sich Zugang zu den Diamantenvorkommen des Nachbarlandes zu verschaffen.
Der Fall Taylor ist nach dem Prozess gegen Slobodan Milosevic das zweite Gerichtsverfahren, in dem sich ein ehemaliges Staatsoberhaupt für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während seiner Amtszeit verantworten muss. Die Anklageerhebung allein ist ein Meilenstein in der Geschichte des Völkerstrafrechts und für den Grundsatz „Kein Frieden ohne Gerechtigkeit“. Die Frage ist nur: Reicht das, um den Überlebenden in Sierra Leone Genüge zu tun?
Dass das Sondergericht laut Mandat nur die „Personen mit der größten Verantwortung“ anklagen kann, war anfangs schwer zu vermitteln in einem Land, in dem jeder mindestens einen Ermordeten kannte – und im Zweifelsfall auch einen Mörder. Aber inzwischen hat sich herumgesprochen, dass hier ein Gericht der Straflosigkeit den Kampf angesagt hat. Es gibt in Sierra Leone kaum ein Dorf, das noch nicht von Vertretern des Sondergerichts über seinen Sinn und Zweck aufgeklärt worden ist. Nur kann ein internationales Gericht allein nicht die Gräueltaten und Traumata von elf Jahren Krieg aufarbeiten. Der Idealfall, sagt die österreichische Juristin Renate Winter, Richterin an der Berufungskammer des Sondergerichts, sei ein Dreieck, bestehend aus internationalem Tribunal zur Strafverfolgung der Hauptverantwortlichen, einer Wahrheits- und Versöhnungskommission zur Aufarbeitung und Dokumentation der Verbrechen sowie eine nationale Strafjustiz, die gegen die zweite, dritte oder vierte Garde der Kriegsverbrecher vorgeht. Von einer funktionstüchtigen nationalen Gerichtsbarkeit ist in Sierra Leone auch fünf Jahre nach Kriegsende fast nichts zu sehen; die Wahrheits- und Versöhnungskommission hat zwar einen in internationalen Fachkreisen hoch gelobten Abschlussbericht herausgegeben. Der aber hat in einem Land mit einer Analphabetenrate von 65 Prozent kaum Beachtung gefunden. Und dem internationalen Sondergericht wird zum Teil der eigene Erfolg zum Problem. Es war eine enorme logistische Leistung, innerhalb kürzester Zeit in einem kriegszerstörten Land ein funktionierendes Gericht aus dem Boden zu stampfen. Im Vergleich zu anderen internationalen Tribunalen ist das Sondergericht in Freetown eine karg ausgestattete Einrichtung. Gemessen an den Lebensumständen der meisten Einheimischen ist es eine Luxus-Oase mit eigener Strom- und Wasserversorgung. Die Angeklagten erhalten drei Mahlzeiten am Tag, werden ärztlich betreut, haben Zugang zu Fernseher und Fitnessgeräten. Im übrigen Land knurren die Mägen, es grassieren Malaria, Diarrhö, und wer Glück hat, kann sich für einen Becher Reis in den Diamantenfeldern den Rücken krumm schuften. „Kriegsverbrecher müsste man sein“, sagt Edward Conteh, ein bulliger 66-jähriger Großvater, der jeden Morgen Gott dafür dankt, dass er „mir einen starken Körper und acht afrikanische Söhne geschenkt hat“.
Conteh lebt heute mit anderen Schicksalsgenossen in Grafton, einer Art Vorstadtsiedlung für Versehrte, eine Autostunde von der Hauptstadt Freetown entfernt. Eine norwegische NGO hat ihnen Häuser gebaut. In einem Block haben sich die Blinden eingerichtet, daneben die Polio-Kranken und auf der anderen Seite der Hauptstraße die Amputierten. Hier draußen starrt sie keiner an, hier sind sie die „Normalen“. Jussu Jarka hatten RUF-Rebellen im Januar 1999 beide Unterarme abgeschlagen, weil er seine Tochter vor ihnen schützen wollte. Edward Conteh geriet in eine RUF-Patrouille, als er im belagerten Freetown Essen für seine Familie suchte. Dem alten Sorie schlug ein zwölfjähriger Kindersoldat die Hand ab, um sie mit anderen Trophäen in einer Plastiktüte seinem Kommandanten zu präsentieren. Und Kadiatu Fofanah hackte man beide Füße ab – als „Strafe“ für einen Fluchtversuch;Kadiatu Fofanah
Diese Geschichten erzählen sie sich in ihrer Siedlung heute wie Anekdoten aus einer Kneipenschlägerei. Man steht dann dabei und weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll. „Mensch Sorie,“ sagt Conteh und haut seinem einarmigen Nachbarn auf die Schulter, „bei dir mussten sie drei Mal zuschlagen, bis der Arm ab war, so zäh bist du“. Das sei ihre Art, den Horror zu verarbeiten, sagt Conteh. Das und ihr Kampf für Entschädigung. Denn trotz ausdrücklicher Empfehlung der sierra-leonischen Wahrheitskommission haben die Kriegsverwundeten, Verstümmelten und Geplünderten bis heute keinen Cent erhalten. „Warum so viel Geld für die Auseinandersetzung mit den Tätern ausgeben“, fragen sie, „wenn die Opfer leer ausgehen?“
Einmal in der Woche fahren einige der Amputierten aus Gratfon mit dem Sammeltaxi in die Stadt, um zu betteln. Das Wohlwollen und die Spendenfreude der Leute hält sich in Grenzen. Sierra Leone ist ein bitterarmes Land, in der der tägliche Überlebenskampf mehr Platz einnimmt als die Aufarbeitung des Krieges. Mit ihren Prothesen und Stümpfen sind die Amputierten lebende Mahnmale, eine permanente Erinnerung an elf Jahre Wahnsinn – und nicht jeder will erinnert werden. Edward Conteh weigert sich zu betteln, er verdient sich ein bisschen Geld als Fotograf von Passbildern. „Die Hand darf halt nicht zittern.“
Das Geld für ein Sammeltaxi zum Prozess gegen Charles Taylor hätten sie schon irgendwie zusammengebracht. Aber der sitzt nun eben auf einer Anklagebank in den Niederlanden. Also warten die Amputierten in Grafton auf den Boten aus Freetown, der ihnen Videoaufzeichnungen der Verhandlung bringen wird. Das sehen sie sich dann im „Straßenkino“ an, einer jener Bretterbuden mit Fernseher, Generator und Bierausschank, in denen sonst nigerianische Seifenopern oder Kung-Fu-Filme gezeigt werden. Edward Conteh kann es bis heute nicht verwinden, dass Foday Sankoh, der RUF-Führer und Weggefährte Taylors, kurz nach Beginn seines Prozesses friedlich an den Folgen eines Schlaganfalls starb. Von Charles Taylor erhofft er sich mehr Durchhaltevermögen.
Der Angeklagte Taylor, so viel sei noch gesagt, gilt als mustergültiger Häftling. Er habe „vorzüglich kooperiert“, sagen die Wärter in Freetown. Auch aus Den Haag, wo Taylor nun neben dem Häftlingsblock des UN-Jugoslawien-Tribunals einsitzt, sind keine Klagen zu hören. Der ehemalige Präsident beschwere sich allerdings über die „eurozentrische Küche“ und mangelnde soziale Kontakte. Sein Verteidiger hat bei der Gefängnisleitung beantragt, seinen Mandanten während der Aufschlusszeiten mit den Häftlingen des UN-Jugoslawien-Tribunals zusammenzubringen. Wenn man den Berichten aus dem Gefängnisinneren trauen darf, haben diese hinter Mauern einen Mini-Kosmos jenes alten Jugoslawiens wieder aufleben lassen, das sie in den neunziger Jahren so gründlich zerstört hatten. Sie spielen zusammen Schach, tauschen beim Töpferkurs Kriegsanekdoten aus und lernen gemeinsam Englisch. Taylor hat in seinem Haftblock bislang nur Kontakt mit Thomas Lubanga, einem ehemaligen Warlord aus dem Kongo, der vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen Rekrutierung von Kindersoldaten angeklagt ist. Taylor spricht englisch, Lubanga französisch. Folglich haben sich die beiden nicht viel zu sagen.

 

Wie das Weltgericht nach Bunia kam

Nun ist es amtlich: Am Montag hat der Oberste Gerichtshof in Kinshasa den Wahlsieg von Joseph Kabila bestätigt und die Einsprüche seines Gegners Jean-Pierre Bemba „aus Beweismangel“ abgewiesen. Was zu erwarten war, da die Mehrheit der Richter dem alten und neuen Präsidenten nahestehen. Was aber wohl auch der Realität gerecht wird, denn nach Einschätzung der internationalen Wahlbeobachter waren diverse „Unregelmäßigkeiten“ (vulgo: Stimmenkauf und Manipulation von Wählerlisten durch beide Kandidaten) nicht ausschlaggebend für das Ergebnis.
Bis auf weiteres schickt Bemba seine hochgerüstete Leibgarde in kleinen Grüppchen aus der Hauptstadt, weil ihm Kabila andernfalls die zwangsweise Entfernung durch die kongolesische Armee angedroht hat. Die Militärmission der Europäischen Union – zur Unterstützung der UN vor vier Monaten nach Kinshasa entsandt – packt trotz der prekären Lage ihre Sachen und zieht ab. In Kinshasa herrscht „angespannte Ruhe“, wie es so schön heisst.
Also widmen wir uns heute einer anderen Stadt: Bunia im Bezirk Ituri in der nordöstlichen Ecke des Landes, über 1000 Kilometer von Kinshasa entfernt. In Bunia gibt es seit zwei Wochen einen neuen Fernsehhit: Keine Soap-Opera aus Mali, auch nicht das allabendliche Fragespiel nach Krieg oder Frieden im Land, sondern ein Gerichtsdrama. Der Privatsender DigitalCongo liefert abendlich Bilder aus dem Saal des Internationalen Strafgerichtshof in den Niederlanden. Auf der Anklagebank in Den Haag sitzt Thomas Lubanga, ehemals führender Politiker und Warlord in Ituri Auf einer weinroten Wohzimmercouch in Bunia starrt, eingerahmt von gelben Häkeldeckchen, einer seiner treuesten Anhänger gebannt auf den Bildschirm. Hin und wieder fällt der Strom aus, dann schickt er ein Stoßgebet gen Himmel. Jacques Bin Kabarole, Professor für Geschichte an der Hochschule in Bunia, ist gläubiger Katholik und hält nicht viel von weltlicher Justiz. „Nur Gott ist gerecht“, sagt er – und Gott, davon ist der Professor überzeugt, wird seinen Helden Thomas Lubanga von allen Vorwürfen frei sprechen. Als da wären: ethnische Säuberungen, Massaker an der Zivilbevölkerung, Vergewaltigungen, Rekrutierung von Kindersoldaten.Unter Lubangas Kommando hatte eine eine Miliz der ethnischen Gruppe der Hema zwischen 1999 und 2003 in Ituri gegen Truppen anderer Ethnien gekämpft – mit allem, was in unseren Zeiten den Horror von Bürgerkriegen ausmacht. Jetzt ist Lubanga der erste und vorerst einzige Untersuchungshäftling jenes internationalen Gerichts, das vor vier Jahren gegründet worden war, um eben solche Verbrechen weltweit zu ahnden. Professor Bin Kabarole ist Mitglied des Exekutivkomitees von Lubangas Hema-Partei UPC. Er ist, zumindest behauptet er das voll Stolz, immer noch Lubangas Kabinettschef, auch wenn der kein Kabinett mehr hat. In Kriegszeiten träumte man Kreisen der UPC von einem „neuen, reinen Hema-Staat“ – gereinigt vor allem von der Volksgruppe der Lendu, die in Ituri immer schon die Unterschicht bildeten. Das streitet der Professor heute ab.
Bunia war wohl einmal eine idyllische Stadt inmitten der grünen Hügel Ituris, dessen Klima sowohl belgische Kolonialherren wie reiche Kongolesen schätzten. In den Beschreibungen mancher Bewohner erscheint das „alte Bunia“ wie ein kongolesisches Sarajevo, ein multhiethnische Handelszentrum mit babylonischem Sprachengewirr. Heute, nach vier Jahren Krieg und 50.000 Toten, erinnert es an eine ramponierte Wild-West-Stadt. Entlang der Hauptverkehrsader, der „Strasse der Befreiung“, haben sich Matratzenhändler, Kleiderverkäufer und diverse Hilfsorganisationen in den verkommenen Häusern eingerichtet. Das „Hotel Bunia“ ist wieder in Betrieb, ein „Cafe des Friedens“ hat eröffnet. Mama Jeanne, stadtbekannte Köchin, hat das im Krieg geplünderte Gasthaus „Zur Piroge“ wohlweislich nahe des militärisch befestigten Hauptquartier der UN-Mission wiederaufgebaut. Internet-Cafes haben Kundschaft – solange es Strom gibt, und Sand und Staub nicht die Tastatur blockieren. Auf den Märkten wird wieder gefeilscht, allerdings streng nach Ethnien getrennt. Die Hema im Norden, ihre ehemaligen Todfeinde, die Lendu, im Süden. Die Kindersoldaten sind mehr schlecht als recht demobilisiert, viele Milizionäre befördern jetzt als Taxifahrer auf billigen chinesischen Motorrädern die Zivilisten, die sie vor ein paar Jahren noch mit Kalaschnikow und Machete terrorisierten.
Der Kongo ist voll von Städten, in denen nun Überlebende des Kriegs mit seinen Mördern den Alltag teilen müssen, als wäre nicht gewesen. Aber etwas ist anders in Bunia. Bunia genießt die erhöhte Aufmerksamkeit der internationalen Staatengemeinschaft. Hier, und nicht in Kinshasa, begann im Juni 2003 das militärische Engagement der EU, als mehrere Hundert überwiegend französische Soldaten einrückten und, wenn schon nicht den Bezirk, so doch die Stadt befriedeten. Hier, in Ituri, ist heute das größte Kontingent von Blauhelmen stationiert. Die EU bleibt präsent. Sie finanziert unter anderem ein Strafgericht, das „Tribunal de Grande Instance“, dessen Staatsanwalt und Richter seither fast erdrückt werden von einer Klagewelle aus der Bevölkerung: gewöhnliche Einbrüche, Schadensersatzforderungen für im Krieg geplündertes Eigentum, Anzeigen wegen Betrugs, Diebstahl oder Hexerei.
Und dann ist da eben noch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Dessen Staatsanwaltschaft ahnte anfangs wohl nicht, worauf sie sich mit ihrem ersten Ermittlungsfall im Kongo eingelassen hat. In einem Land ohne Straßennetz, ohne Melderegister, Militärakten und funktionierende Polizei sind verlässliche Zeugenaussagen ungleich schwerer zu bekommen als zum Beispiel in Bosnien oder im Kosovo. Abgesehen davon, flammen in verschiedenen Ecken des Bezirks immer wieder Kämpfe auf; immer wieder gründen neue Warlords neue Milizen mit illustren Namen. Manche werden gefangen wie Lubanga, ein andrer wurde vom Strafgericht in Bunia sogar zu lebenslanger Haft verurteilt, wieder andere ergattern nach „Friedensgesprächen“ hohe Posten in der neuen kongolesischen Armee. Und immer noch verdienen die Hintermänner des Krieges, die gar nicht im Kongo, sondern im Nachbarland Uganda sitzen. Hochrangige Offiziere der ugandischen Armee haben in den letzten Jahren mit illegalem Waffen-und Rohstoffhandel in Ituri Millionen gescheffelt und denken überhaupt nicht daran, auf diese Einkommensquelle zu verzichten.
Solche schnöden materielle Ziele interessieren Jacques Bin Kabarole nicht. Jedenfalls läßt sein schmuddeliges Häuschen im Hema-Stadtteil Mudzipela nicht vermuten, dass er in den letzten Jahren zu viel Geld gekommen ist. Seine Welt ist die der Ideologie, er würde sagen: der Ideeen – und weil gerade der Strom und damit auch der Ferhseher ausgefallen sind, läßt sich Professor Bin Kabarole von seiner Frau eine Flasche Primus-Bier bringen und setzt zu einem Vortrag über sein Volk, die Hema an, gegen die sich alle Welt verschworen habe: die UN, die Menschenrechtsgruppen, die internationale Justiz. Er ist ein zierlicher, durchaus freundlicher Mann mit runder Brille, der sich an seinen Worten restlos begeistern kann. „Man hat uns Monate lang geschlagen, gedemütigt, versucht uns auszurotten. Dann kam Thomas Lubanga – und wir hatten endlich einen Führer, der uns wieder Würde gab. Und dann haben wir uns verteidigt…“ Je länger sein Monolog anhält, desto mehr fühlt man sich an das gekränkte Selbstmitleid serbischer Intellektueller erinnert, die sich noch zu Friedenszeiten zu den Opfern jenes Krieges erklärten, den ihre Politiker wenig später anzettelten. Dass sein großer Vorsitzender nun wegen Rekrutierung von Kindersoldaten angeklagt ist, kränkt den Professor besonders. „Wir waren die einzigen, die den Kindern im Krieg zu essen gegeben haben. Deshalb sind sie zu uns gekommen.“
„Aber es gibt Fotos von Lubanga umringt von Zwölfjährigen mit Maschinengewehren.“
„Unmöglich, Madame.“
„Was ist mit den Vergewaltigungen und mit den Massakern an Lendu-Zivilisten?“
„Nie hat Lubanga solche Befehle gegeben. Vielleicht hat sich mal ein Kommandant im Feld schuldig gemacht, aber so etwas passiert in jedem Krieg.“
Vorläufig gibt es keine weiteren Bilder aus Den Haag. Die Beweisanhörung ist abgeschlossen, die Richter werden in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Beweise für die Eröffnung des Prozesses ausreichen, wovon auszugehen ist. Professor Bin Kabarole hat jetzt wieder Zeit, in seinen Seminare seine Version der jüngeren Geschichte Ituris vorzutragen und sich der Parteiarbeit zu widmen. Die UPC ist bei den Parlamentswahlen angetreten und nun mit mehreren Abgeordneten im Parlament in Kinshasa vertreten. „Wir werden das Land voranbringen“, sagt Jacques Bin Kabarole.
Im Frühjahr wird voraussichtlich in Den Haag der Prozess gegen Thomas Lubanga eröffnet, und ganz Bunia wird das Gerichtsdrama weiterverfolgen können. „Sie besuchen uns doch wieder“, sagt der Professor fröhlich. „Sie werden sehen: am Ende wird Gottes Wahrheit triumphieren.“