Was macht ein Redakteur einer Online-Redaktion der ARD? Schöne Artikel schreiben, könnte man meinen.
Falsch, erzählt Stefan Niggemeier in seinem interessanten Artikel auf den Medienseiten der FAZ. – Er löscht sie!
Tatsächlich sind derzeit viele Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten damit beschäftigt, eine Klausel des Zwölften Rundfunkstaatsvertrag umzusetzen. Sie ist dazu geschaffen worden, die Tätigkeiten von ARD und ZDF im Netz zu beschränken. Damit die gebührenfinanzierten Sender den privaten Medien online nicht zu viel Wasser abgraben.
Deshalb dürfen einige ihrer Angebote künftig gar nicht mehr im Netz auftauchen, oder müssen jetzt gelöscht werden. Anderen wiederum wird nur noch eine begrenzte Verweildauer zugestanden. Ein wahnsinniger, bürokratischer Aufwand ist die Folge. Die Bewertungskriterien, ob und wie lange ein Text im Netz bleiben darf, sind komplex bis undurchschaubar.
Zum Teil müssen die Sender auch neue Systeme einführen, damit sie Online-Angebote schon bei ihrer Erstellung mit einem Löschdatum versehen können. Das ganze soll bis Ende August umgesetzt sein. „Ich werde von Rundfunkgebühren dafür bezahlt, mit Rundfunkgebühren erstellte Inhalte zu löschen“, zitiert Niggemeier einen verantwortlichen Redakteur.
Niggemeier benennt das Paradox: „Dabei sind sich die Online-Leute einig, dass die Idee einer begrenzten Vorhaltezeit dem Medium Internet widerspricht. Eigentlich ist es ein einziges, unaufhörlich wachsendes Archiv.“
„Ob die privaten Konkurrenten von ARD und ZDF im Internet, die mit den Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag besser vor der gebührenfinanzierten Konkurrenz geschützt werden sollen, vom Entfernen der älteren öffentlich-rechtlichen Inhalte profitieren, ist ebenso zweifelhaft wie die Frage, ob gerade diese Art der Beschränkung öffentlich-rechtlicher Aktivitäten im Netz sinnvoll ist“, schreibt er. „Es ist ein Kompromiss, der eigentlich niemanden glücklich machen kann – Ausdruck der Unfähigkeit der Medienpolitiker, sich auf klare Vorgaben über das zu einigen, was ARD und ZDF erlaubt sein soll und was nicht.“
Seltsam, dass sich dagegen so wenig Widerstand erhebt. Das liegt vielleicht auch daran, dass viele Zeitungs-Macher und private Sender, relevante Wärter der Öffentlichen Meinung also, die gebührenfinanzierte Konkurrenz lieber heute als morgen in noch viel, viel engere Grenzen verweisen würden. Oder, noch besser: Das Prinzip GEZ gerne auch auf ihre eigenen Medieninhalte übertragen sähen.