Vergangene Woche veröffentlichte ZEIT ONLINE die Verbindungsdaten des Mobiltelefons von Malte Spitz. Das Bundesvorstandsmitglied der Grünen über die Vorgeschichte und die Resonanz auf die Visualisierung der Vorratsdaten.
Herr Spitz, wie kamen Sie zu dem Datensatz?
Malte Spitz: Ich habe im Juli 2009 der Telekom eine erste Auskunftsanfrage geschickt. Ich habe mich dabei auf Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz bezogen. Ohne Ergebnis, weswegen ich Ende August 2009 Klage einreichte. Das führte zu einem halbjährigen Briefwechsel mit der Telekom und dem Amtsgericht. Im April 2010 sollte es einen Gerichtstermin geben. Einen Monat vorher, Anfang März, stoppte das Bundesverfassungsgericht die Praxis der Vorratsdatenspeicherung. Die bei den Telefonfirmen gespeicherten Daten sollten sofort gelöscht werden. Zusammen mit meinem Rechtsanwalt habe ich der Telekom klargemacht: Ich halte die Klage auf Auskunft aufrecht, und wir wollen diese Daten. Wir haben uns dann außergerichtlich geeinigt.
Kam der Datensatz dann per Post?
Spitz: Es kamen mehrere Umschläge. Einer enthielt eine CD mit den Vorratsdaten. Ein anderer einen Brief mit Informationen, um die Vorratsdaten entschlüsseln zu können. Und dann wurde mir noch ein Musterdatensatz überlassen, wie die Datenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussieht: Eine Funkzellenspeicherung zur Lokalisierung des Nutzers findet nicht mehr statt – der Standort des Telefoninhabers ist derzeit also nicht mehr im Nachhinein bestimmbar.
Warum enthält Ihr Datensatz nicht die Nummern derjenigen, mit denen Sie in dem halben Jahr kommunizierten?
Spitz: Bei der außergerichtlichen Einigung mit der Telekom sind wir übereingekommen, dass die Daten von Dritten rausgenommen werden. Ich hätte mir gewünscht, dass sie nur die letzten Stellen löschen.