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Wahlpflicht? Nein, danke!

Der CSU-Politiker Stephan Mayer hat kürzlich die Einführung einer Wahlpflicht gefordert. Die BILD-Zeitung zitiert ihn mit der Aussage: „Es ist wichtig, dass möglichst jeder Bürger aktiv an der Demokratie teilnimmt“. Dem ist grundsätzlich nicht zuzustimmen.
Einer der Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes ist die Freiheit der Wahl – dem würde der Wahlzwang zuwider laufen. Auch Mayer erkennt diesen Punkt teilweise an – seine Lösung aber (Enthaltung als explizite Option auf dem Stimmzettel) kann nur teilweise überzeugen. Denn diese Option gibt es ja heute auch – niemand muss ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen, selbst wenn er zur Wahl geht. Insgesamt ist die Möglichkeit zur Teilnahme an Wahlen einfach und egalitär. Wenn bestimmte Wählergruppen aus freien Stücken (und etwa mangelndem Interesse) auf die Ausübung ihres Wahlrechts verzichten – so what?

Auch funktionale Argumente sprechen dagegen: Studien aus Ländern mit Wahlpflicht zeigen, dass dort die Zahl ungültiger Stimmen relativ hoch liegt. Zudem stellt sich die Frage der Sanktionen: Ein Strafzettel für Nichtwählen? Schließlich zeigen Studien auch immer wieder, dass die Unterschiede zwischen Wählern und Nichtwählern nicht groß sind. Selbst wenn es sozialstrukturelle Unterschiede (nach Bildung oder Erwerbsstatus) gibt, so unterscheiden sich ihre politischen Einstellungen in geringerem Maße. Die Einführung einer Wahlpflicht wäre demnach eher symbolische Kosmetik.

PS: Die Gegenrede „Wahlpflicht? Ja, bitte!“ findet sich hier.

 

Wahlpflicht? Ja, bitte!

Der CSU-Politiker Stephan Mayer hat kürzlich die Einführung einer Wahlpflicht gefordert. Die BILD-Zeitung zitiert ihn mit der Aussage: „Es ist wichtig, dass möglichst jeder Bürger aktiv an der Demokratie teilnimmt“. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes, in ihrer repräsentativen Variante bedeutet dies, dass die Bürger diese Herrschaft – zeitlich befristet – auf Abgeordnete übertragen, die sich wiederum regelmäßig zur Wahl stellen müssen, um Rechenschaft abzulegen. Für die Legitimation der Abgeordneten, aber auch ihre Rechenschaftspflicht ist es wünschenswert, wenn sich möglichst alle Bürger an diesem Verfahren beteiligen. Der Einfluss der Bürger wird nämlich nur gleich und damit fair verlaufen, wenn alle Bürger den gleichen Einfluss ausüben können und dies auch tun. „Meaningful democratic participation requires that the voices of citizens in politics be clear, load, and equal“, so haben es die amerikanischen Politikwissenschaftler Sidney Verba, Kay Lehman Schlozman und Henry E. Brady in ihrem Buch „Voice and Equality“ einmal formuliert. Denn nur gleich laute Stimmen sichern demnach auch gleich starken Einfluss – Politiker sind schließlich rationale Akteure. Ihr Kollege V.O. Key hat schon 1949 ernüchtert bilanziert: „The blunt truth is that politicians and officials are under no compulsion to pay much heed to classes and groups of citizens that do not vote“.

Zugleich wissen wir aber aus zahlreichen Studien, dass die Wahlbeteiligung keineswegs gleich in der wahlberechtigten Bevölkerung verteilt ist. Arbeitslose Menschen etwa nehmen seltener an Wahlen teil. Ebenso Personen mit niedriger formaler Bildung. Sie (und ihre Interessen) sind damit im politischen Prozess weniger sichtbar. Dies ist im Fall von Arbeitslosigkeit – oder allgemeiner formuliert: im Fall von sozial Schwachen – besonders bemerkenswert, weil ihre Lebensgestaltung in überdurchschnittlichem Maße von staatlicher Regulation, aber vor allem Allokation abhängig ist. Arend Lijphart – noch ein Politikwissenschaftler – sieht darin sogar ein funktionales Äquivalent etwa zum preußischen Drei-Klassen-Wahlrecht, welches heutzutage universell als undemokratisch abgelehnt würde, und fragt daher auch: „Why then do many democrats tolerate the systematic pattern of low and unequal turnout that is the functional equivalent of such rules?”. Die Einführung einer Wahlpflicht ist für ihn die Lösung. Stephan Mayer befindet sich also durchaus in guter Gesellschaft.

PS: Die Gegenrede „Wahlpflicht? Nein, danke!“ findet sich hier.

 

Köhler fordert mehr Rechte für die Wähler – warum eigentlich?

Bundespräsident Horst Köhler hat heute in einer Rede im Rahmen des Festakts „Frankfurt – Weimar – Bonn – Berlin, Deutschlands Weg zur Demokratie“ aus Anlass des 160. Jahrestages der ersten deutschen Verfassung eine Änderung des deutschen Wahlrechts ins Spiel gebracht. In seinem Redemanuskript heißt es:

„Wir sollten auch Änderungen des Wahlrechts diskutieren, die den Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss darauf geben, welche Kandidaten auf den Wahllisten der Parteien ein Mandat bekommen – es müssen ja nicht immer nur die sein, die oben stehen.“

Natürlich sind Vorschläge, den Wählern mehr Einfluss zu geben und ihre politischen Einstellungen präziser und detaillierter zu erfassen, grundsätzlich zu begrüßen. Wahlsysteme, die den Wähler die Möglichkeit der „Präferenzstimmgebung“ einräumen,  gehören dazu. Wähler dürfen über die Parteipräferenz hinaus noch bestimmte Kandidaten auswählen.

Solche Systeme gibt es auch in der politischen Praxis schon – sowohl international als auch in Deutschland. Das Wahlsystem, das bei bayrischen Landtagswahlen zum Einsatz kommt, funktioniert in genau dieser Logik: Mit der Erststimme wählen die Bayern einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis, mit der Zweitstimme wählen sie einen einzelnen Kandidaten aus den von Parteien angebotenen Listen.

Und wie nutzen die bayrischen Wähler dieses System (das die Bayern übrigens ganz bescheiden als „verbesserte Verhältniswahl“ bezeichnen)? Sie machen von dieser Möglichkeit der Präferenzstimmgebung wenig Gebrauch. Die größten Nutznießer dieses Wahlsystems sind die Kandidaten, die auf Platz 1 der Liste stehen. Faktisch machen die Wähler aus dem kandidatenzentrierten Wahlsystem ein parteizentriertes Wahlsystem, indem die überwiegende Mehrheit von ihnen schlicht den erstbesten Kandidaten auswählt. Weitere Nutznießer sind „Prominente“ auf den Listen.

Warum machen die Wähler das? Sie gehen in effizienter Art und Weise mit dem Wahlsystem um. Viele Kandidaten werden sie nicht kennen (empirische Studien belegen das eindeutig), also nutzen sie einfache Entscheidungsregeln. Dafür ist ihnen überhaupt kein Vorwurf zu machen – nur ob diese Entscheidungsregeln „besser“ sind als die internen Entscheidungsregeln von Parteien, ist zumindest eine diskussionswürdige Frage.

 

Selbstaufgabe des Wahlrechts ist freiwilliger Verzicht auf die Demokratie

Gabor Steingart, „Spiegel“-Journalist und Buchautor, hat kürzlich seine „Ansichten eines Nichtwählers“ im Münchener Piper-Verlag veröffentlicht. Am 19. März konnte er bei Maybrit Illner im ZDF für seine streitbaren Auffassungen werben. Die berechtigte Kritik am Zustand der politischen Parteien in Deutschland und die Sorge um die deutsche Demokratie führten Gabor Steingart zu einer Konsequenz, die für Demokraten nur verstörend sein kann: Verzichten wir auf unser Wahlrecht! Denn wer wählt, stimmt zu. Der Nichtwähler hingegen sendet den Parteien ein anderes Signal, nämlich das der Enttäuschung und Unzufriedenheit. Wer die Parteien zu Veränderungen und Reformen zwingen wolle, bleibe der Wahlurne also besser fern.

Bitte? Ein Aufruf zum Wahlboykott? Wir hören und lesen immer wieder von Appellen, die Teilnahme an Wahlen zu verweigern. Nur erreichen uns solche Nachrichten aus Ländern, in denen oppositionelle Kräfte drangsaliert oder im politischen Wettbewerb systematisch benachteiligt werden, in denen Wahlen der Akklamation von Herrschaft und nicht der Legitimation von politischer Führung dienen. Der Boykott von Wahlen ist in einem unfreien Regime ein legitimes Mittel des Widerstands. In freiheitlichen politischen Systemen ist eine Aufforderung zum Boykott von Wahlen aber ein Aufruf zum Boykott der Demokratie. Denn regelmäßige, faire, freie, gleiche und geheime Wahlen sind das Herzstück einer Demokratie. Das weiß auch Gabor Steingart. Ansonsten würde sein Vorschlag, „den“ Politikern in Deutschland mit einer großen Wahlenthaltung einen Denkzettel zu verpassen, jeder Logik entbehren.

Gabor Steingart ruft die Deutschen dazu auf, freiwillig auf ihr gutes und wichtiges Recht zu verzichten, ihre politische Führung selbst aussuchen zu dürfen. In Deutschland wurde das allgemeine Wahlrecht für Frauen und Männer erst 1919 eingeführt und von den Nazis nur wenige Jahre später wieder abgeschafft. Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist das allgemeine Wahlrecht in Deutschland nunmehr seit 60 Jahren garantiert. Historisch betrachtet ist das nicht mehr als ein Wimpernschlag. Die Ostdeutschen mussten auf dieses Recht sogar noch ein bisschen länger warten als die Westdeutschen und haben es sich vor 20 Jahren mit ihrem mutigen Aufbegehren gegen ein autoritäres Herrschaftssystem ertrotzt. Im Jubiläumsjahr der ostdeutschen Montagsdemonstrationen sendet Gabor Steingart damit ein Zeichen, das sich auch als ein Mangel an Respekt gegenüber der Tapferkeit vieler ostdeutscher Frauen und Männer interpretieren lässt, die für das Recht auf freie Wahlen viel und manchmal alles riskierten.

Die freiwillige Aufgabe des Wahlrechts ist kein Korrektiv, das die Parteien zur Reform zwingen könnte. Stattdessen wird freiwillig auf das Recht verzichtet, darüber mit zu bestimmen, wer uns regiert. Das ist gleichbedeutend mit einem Verzicht auf Demokratie. Offenbar dachten im Schnitt der vergangenen 20 Jahre 79 Prozent der deutschen Wählerinnen und Wähler genauso und gaben bei den fünf Bundestagswahlen, die in diesem Zeitraum stattfanden, ihre Stimme ab.