Gestern hat ein niederländisches Gericht den Antrag einer Kinderschutzgruppe abgewiesen, die ein Verbot der PNVD-Partei gefordert hatte. Zum Programm dieser „Partei für Wohltätigkeit, Freiheit und Vielfalt“ gehören unter anderem:
– Herabsetzung des Schutzalters von 16 auf 12 Jahre
– Legalisierung von Kinderpornografie
– Pornografie im TV auch tagsüber (Gewalt-Pornos immerhin erst nachts)
– 16jährige sollen in Pornos mitwirken dürfen
– Legalisierung von Sex mit Tieren (allerdings soll Missbrauch illegal bleiben – weil zwischen beidem ja sicher ein großer Unterschied ist …)
Der Gerichtsentscheid bedeutet, dass die PNVD im November bei den Parlamentswahlen antreten darf, sofern sie die für alle Parteien nötigen Voraussetzungen erfüllt, darunter die Unterschriften von mindestens 500 Unterstützern.
Das Gericht befand, dass Meinungs-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit die Grundlagen eines demokratischen Rechtsstaats seien und dass es Aufgabe der Wähler sei, die Argumente politischer Parteien zu beurteilen. Die Gegner der PNVD würden nur „ihre moralischen Bedenken äußern“, zitiert der Guardian den niederländischen Richter Hofhuis. Das wäre bei weitem nicht genug, um eine Partei zu verbieten.
Verzeihung: Darüber muss man doch, bitteschön, erst gar nicht diskutieren, geschweige denn, einen Gerichtsbeschluss bemühen! Man kann es mit Toleranz und Liberalität wirklich übertreiben. Einer der Parteigründer sagt, man tue ja „nichts Kriminelles“. Wieso wohl muss er dann all das, was er gerne täte, erst einmal legalisieren lassen?
Immerhin: Laut einer Meinungsumfrage wollen 82 Prozent der Niederländer, dass ihre Regierung gegen diese Partei vorgeht.
Andererseits: Nur 82 Prozent?