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NPD theoretisch pleite – und nun?

 

Die Bundestagsverwaltung fordert Strafzahlungen in Höhe von 2,5 Millionen Euro von der NPD. Es wird immer wahrscheinlicher, dass die massiv verschuldete Partei bald aufgelöst wird. Denn finanzkräftige Unterstützer sind nicht in Sicht. Politiker und Juristen fragen sich mittlerweile, wie sie mit einer NPD-Insolvenz umgehen sollen.

Die NPD hat gegen die hohen Forderungen des Bundestages Klage eingereicht. Sollte dieses Rechtsmittel keinen Erfolg haben, ist die NPD pleite. Ihrem eigenen Rechenschaftsbericht zufolge hat die NPD kein aktives Vermögen, mit dem sie die Schulden bezahlen könnte. Damit bliebe der Partei nur noch die Selbstauflösung. Dass die NPD selbst einen solchen Beschluss herbeiführen wird, ist nicht zu erwarten. Stattdessen droht der Partei die Auflösung von „außen“, eine unter Juristen umstrittene Maßnahme. Berlins Innensenator Körting schlägt vor, ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Professor Martin Morlok von der Universität Düsseldorf hält es dagegen für schwierig, das wirtschaftsrechtliche Insolvenzverfahren Eins zu Eins auf Parteien anzuwenden. Schließlich gilt auch für die NPD: Parteien sind keine Unternehmen. Nicht der unternehmerische Erfolg, sondern die politische Meinungsbildung ist ihre Aufgabe. Deswegen werden die Parteien zum größten Teil von der staatlichen Parteienfinanzierung getragen.

Sollte es hart auf hart kommen, muss die Bundestagsverwaltung als Gläubiger der Millionenforderung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Das Gericht hat dann auch zu klären, ob und wie der Prozess vor dem Hintergrund der parteienrechtlichen Besonderheiten durchzuführen ist. Im Verfahren werden Gläubiger der NPD ermittelt und ihre Forderungen bestimmt, außerdem wird das Vermögen der NPD flüssig gemacht. An nennenswertem Vermögen trägt die NPD 100 Prozent der Anteile von der Deutsche Stimme Verlags GmbH in Riesa und hat zwei unbebaute Grundstücke in Derscha, sowie die Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Köpenick. Damit das Geld der Gläubiger – letztlich den Steuerzahlern – eingeholt werden kann, müssen diese Anteile der NPD allerdings werthaltig sein. Hypotheken oder Verpfändungen an Dritte könnten dazu führen, dass die Gläubiger leer ausgehen.