Wer behauptet, sich im Ausland befunden zu haben, als er den Holocaust im Internet leugnete, kam bislang straflos davon. Das ändert sich ab dem 1. Januar 2021.
Von Dennis Pesch
Der Holocaustleugner Henry Hafenmayer saß im September 2020 wieder einmal vor Gericht. Er war in einem Berufungsverfahren vor dem Duisburger Landgericht angeklagt worden, weil er auf seiner Website den Holocaust geleugnet, Hakenkreuze hochgeladen und antisemitische Ressentiments verbreitet haben soll. Das Amtsgericht Oberhausen hatte ihn dafür bereits im März 2020 in erster Instanz zu 14 Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. In drei von sechs Punkten allerdings hatte das Amtsgericht Hafenmayer damals freigesprochen. „Mein Mandat hat sich in die Niederlande begeben, um die Posts dort hochzuladen“, hatte der Szeneanwalt André Picker als Verteidigung angeführt.