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Holocaust-Leugner-Verein bleibt verboten

 

Die vom Bundesinnenministerium erlassenen Verbote der Vereine „Collegium Humanum“ und „Bauernhilfe“ sind rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 5. August 2009 in letzter Instanz entschieden und die Klagen der Vereine gegen die Verbotsverfügung abgewiesen.

Das Ministerium hatte das in den 1970er Jahren gegründete Collegium Humanum mit Sitz in Vlotho im Mai 2008 nach dem Vereinsgesetz verboten. In der Begründung hieß es, der Verein richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland“ und verstoße durch die „fortgesetzte Leugnung des Holocaust gegen geltendes Recht“ . Von dem Verbot betroffen war auch der als Teilorganisation eingestufte Vereins „Bauernhilfe e. V.“ mit Sitz im hessischen Söhrewald. In ihrer Entscheidung bestätigten die Richter die Rechtmäßigkeit des Verbots: mit seinen Tätigkeiten und Zwecken laufe der Verein den Strafgesetzen zuwider und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. In Artikeln der Vereinszeitschrift sei immer wieder der Holocaust geleugnet bzw. verharmlost worden. Dadurch sei gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung verstoßen worden. Dies seien keine Ausnahmen gewesen, heißt es in der Begründung, die Volksverhetzung habe vielmehr den Charakter des Vereins geprägt. Außerdem weise er eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ auf. Die Vereinsvorsitzende Ursula Haverbeck glorifiziere Nazi-Größen, propagiere eine Vorbildfunktion des Nationalsozialismus und verbreite antisemitische Thesen. Die Absicht sei es, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Der Verein Bauernhilfe habe vielfältige Verbindungen zum Collegium Humanum unterhalten und sei deshalb richtigerweise als Teilorganisation eingestuft worden. Aus diesem Grund sei auch sein Verbot rechtmäßig, so die Richter.