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Für eine lebendige Demokratie – gegen die Extremismusklausel

 

Initiativen, die Projekte gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus oder islamischen Extremismus durchführen wollen, müssen seit 2011 eine Erklärung gegen Extremismus unterzeichnen. Sonst gibt’s keine Fördergelder! Zunächst bestätigt man, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Danach verpflichtet man sich „im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung Sorge zu tragen dafür, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“.

Wir finden, dass alle Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus engagieren, damit unter Generalverdacht gestellt werden. Strittig ist nicht, dass nur Initiativen gefördert werden, die sich zum Grundgesetz bekennen – das ist selbstverständlich.

Problematisch sind vielmehr die letzten beiden Sätze der Erklärung, die dazu auffordern, die Verfassungstreue von Partnerorganisationen sicherzustellen und ggf. durch Anfragen beim Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Zum einen werden so Aufgaben des Verfassungsschutzes auf zivile Organisationen übertragen. Zum anderen schafft dies ein Klima von Misstrauen – explizit wenn es um modernen Antisemitismus oder islamischen Extremismus geht. Die Formulierung, dass auch nur der „Anschein“ vermieden werden müsse, mit Extremisten zusammenzuarbeiten, öffnet Willkür und Misstrauen Tür und Tor. Den Trägern, die meist personell sehr schwach besetzt sind, würde wichtige Arbeitskraft für die Projektarbeit für diese Zwecke entzogen. Juristisch ist die Klausel umstritten und ungenau formuliert, so lässt sie viel Spielraum, wie das Handeln der Initiativen auszusehen hat. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass Teile der Erklärung „verfassungsrechtlich bedenklich“ sind.

Wir wollen durch Proteste und einem Aktionstag am 1.2.2011 mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen versuchen, das Bundesministerium zum Verzicht auf Absatz 2 und 3 der „Demokratieerklärung“ zu bewegen. Die Idee, dass nur eine lebendige Demokratie glaubwürdig für demokratische Werte eintreten kann, wollen wir nicht aufgeben.