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NPD darf Northeimer Stadthalle nicht für Landesparteitag nutzen

 

Die Stadt Northeim war im Recht, als sie der niedersächsischen NPD die Stadthalle als Ort für den geplanten Landesparteitag verweigerte. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Mittwoch, d. 6. April 2011, beschlossen und damit den Eilantrag der rechtsextremen Partei abgewiesen.

Hintergrund ist die Änderung der Benutzungsordnung für die stadteigene Immobilie, die der Rat der Stadt Northeim am 9. März einstimmig beschlossen hatte. Mit dieser Maßnahme reagierte die Stadt auf den Antrag der niedersächsischen NPD, die die Stadthalle für den Landesparteitag anmieten wollte. Die neue Fassung schließt die Nutzung für Parteien und Wählergemeinschaften für parteipolitische Veranstaltungen mit überörtlichem Bezug und damit auch für Parteitage aus. Auf dieser Grundlage hatte die Stadt den NPD-Antrag abgelehnt, die Partei hatte dagegen geklagt und einen Eilantrag eingelegt. In der Begründung des Verwaltungsgerichtes heißt es, die NPD könne einen Anspruch auf die Nutzung der Stadthalle nicht aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung herleiten. Immerhin habe der Landesverband der Partei seinen Sitz nicht im Bereich der Stadt Northeim. Auch das von der NPD ins Feld geführte Gleichbehandlungsgebot für Parteien bei Anträgen auf die Nutzung kommunaler Einrichtungen greife in diesem Fall nicht. Mit ihrer Nutzungsordnung habe die Stadt Northeim eine „Zweckbestimmung der öffentlichen Einrichtung“ als Basis für einen Zulassungsanspruch festgelegt. Die  Gleichbehandlung sei darin bereits vorhanden, weil allen politischen Parteien eine Nutzung für überörtliche parteipolitische Veranstaltungen versagt werde. Dies gelte auch für Landesparteitage. Bereits in den letzten Monaten habe die Stadt ihre Immobilie nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen vermietet, die Satzungsänderung sei schon länger geplant gewesen. Aus diesem Grund könne sich die NPD nicht darauf berufen, dass die Satzung erst geändert worden sei, nachdem sie den Nutzungsantrag gestellt habe. Gegen den Beschluss kann die NPD Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Die südniedersächsische Stadt hatte sich an einer ähnlichen Regelung der Stadt Oldenburg aus dem Jahr 2007 orientiert, die im Rechtsstreit mit der NPD von den Gerichten bestätigt worden war. Die Stadt hatte damit die Nutzung ihrer Weser-Ems-Halle für einen Bundesparteitag der NPD verhindert.