Die NPD kann ihren Bundesparteitag am kommenden Wochenende in der nordbrandenburgischen Stadt Neuruppin abhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Potsdam am Mittwoch, d. 9.11.2011, entscheiden. Die erste Kammer des Gerichtes folgte damit der rechtsextremen Partei, die Rechtsmittel gegen die Stadt Neuruppin eingelegt hatte.
Die Fontanestadt hatte eine Vermietung des „Kulturhauses Stadtgarten“ an die NPD abgelehnt. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes heißt es, grundsätzlich hätten alle politischen Parteien einen Anspruch auf Nutzung des Kulturhauses, sofern es nicht durch eine andere Veranstaltung bereits belegt sei. Die Begründung der Stadt, wegen einer anderen Veranstaltung in der Kulturkirche seien weder genügend Personal noch Stühle vorhanden, ließ die Kammer nicht gelten. Sie bescheinigte der NPD einen „Anspruch lediglich auf Überlassung im Rahmen der vorhandenen Ausstattung“. Wegen der kurzfristigen Anmeldung muss die NPD im Vorfeld des Parteitages ein zuvor mit den zuständigen Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept vorlegen, da „aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit durch den nicht dem Versammlungsgesetz unterfallenden Bundesparteitag mit Gegenveranstaltungen zu rechen ist“. Gegen den Beschluss sind Rechtsmittel vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Eine weitere Beschwerde der NPD ist beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängig. Dort hatte die NPD für ihren Parteitag eine Halle im Offenburger Stadtteil Zell-Weierbach im Visier. Einen entsprechenden Eilantrag der Partei hatte das Verwaltungsgericht Freiburg abgelehnt. Eine Entscheidung wollen die Mannheimer Richter am Donnerstag, d. 10.11.2011, treffen.